Anl. 1 AEV Glasindustrie

AEV Glasindustrie - Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
  1. 1.Ziffer einsSatzbereiten, Schmelzen und Formgeben von Glas, Glasfasern und künstlichen Mineralfasern;
  2. 2.Ziffer 2Reinigen der Abluft aus Tätigkeiten gemäß Z 1 unter Einsatz von wässrigen MedienReinigen der Abluft aus Tätigkeiten gemäß Ziffer eins, unter Einsatz von wässrigen Medien

 

I)römisch eins)

II)römisch zwei)

 

Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer

Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation

A.1 Allgemeine Parameter

 

 

Temperatur

30 ºC

35 ºC

Abfiltrierbare Stoffe

a)

30 mg/l

150 mg/l

b)

pH-Wert

6,5-8,5

6,5-9,5

A.2 Anorganische Parameter

 

 

Summe Antimon (ber. als Sb) und Arsen (ber. als As)

0,5 mg/l

c)

0,5 mg/l

c)

Barium

ber. als Ba

3,0 mg/l

3,0 mg/l

Blei

ber. als Pb

0,05 mg/l

d)

0,05 mg/l

d)

Cadmium

ber. als Cd

0,05 mg/l

0,05 mg/l

Chrom-Gesamt

ber. als Cr

0,3 mg/l

0,3 mg/l

Kupfer

ber. als Cu

0,3 mg/l

0,3 mg/l

Nickel

ber. als Ni

0,5 mg/l

0,5 mg/l

Zink

ber. als Zn

0,5 mg/l

0,5 mg/l

Zinn

ber. als Sn

0,5 mg/l

0,5 mg/l

Bor

ber. als B

e)

e)

Fluorid-Gesamt

ber. als F

30 mg/l

f)

30 mg/l

f)

Phosphor-Gesamt

ber. als P

2,0 mg/l

Sulfat

ber. als SO4

3 000 mg/l

g)

h)

A.3 Organische Parameter

 

 

Gesamter org. geb. Kohlenstoff (TOC)

i)

45 mg/l

Chem. Sauerstoffbedarf (CSB)

ber. als O2

i)

130 mg/l

Kohlenwasserstoff-Index

10 mg/l

20 mg/l

  1. a)Litera a
In Kraft seit 24.05.2019 bis 31.12.9999
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