Die Bestimmungen dieses Abschnittes finden allgemein Anwendung, soweit es sich beim Gegenstand der Information nicht um Umweltinformationen im Sinn des § 25 des Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetzes handelt.Die Bestimmungen dieses Abschnittes finden allgemein Anwendung, soweit es sich beim Gegenstand der Information nicht um Umweltinformationen im Sinn des Paragraph 25, des Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetzes handelt.
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