§ 6 VBV 2011 Ersatz der Flüssigkeitsdruckprüfung

VBV 2011 - Versandbehälterverordnung 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Flüssigkeitsdruckprüfung als wiederkehrende Prüfung für Flaschen oder Großflaschen darf ersetzt werden durch:

  1. 1.Ziffer einseine Schallemissionsprüfung oder eine Kombination aus Schallemissionsprüfung und Ultraschalluntersuchung; als Leitlinie für die Schallemissionsprüfung darf die ÖNORM EN ISO 16148 darf verwendet werden; oder
  2. 2.Ziffer 2eine Ultraschalluntersuchung, die für nahtlose Flaschen aus Aluminiumlegierung in Übereinstimmung mit der Norm ISO 10461 + A1 und für nahtlose Flaschen und Großflaschen aus Stahl in Übereinstimmung mit der Norm ISO 6406 durchzuführen ist.
In Kraft seit 29.12.2015 bis 31.12.9999
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