Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.07.2020 wurde gegen den Antragsteller, einen Staatsangehörigen des Kosovo, gemäß § 67 Abs.1 und 2 FPG ein für die Dauer von 7 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen, gemäß § 70 Abs.3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt und nach § 18 Abs. 3 BFA-VG einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung aberkannt. In der Rechtsmittelbelehrung des Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zur Vorgeschichte: 1.1. Die Steweag-Steg GmbH und die Verbund-Austria Hydro Power AG (im Folgenden: Projektwerber) stellten mit 10.09.2009 bei der Steiermärkischen Landesregierung als UVP-Behörde (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag auf Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb der Wasserkraftanlage Kraftwerk Gratkorn“. 1.2. Am 22.04.2010 wurde in der Steiermark-Ausgabe der „Kleinen Zeitung“, der „Kronen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zur Vorgeschichte: 1.1. Die Steweag-Steg GmbH und die Verbund-Austria Hydro Power AG (im Folgenden: Projektwerber) stellten mit 10.09.2009 bei der Steiermärkischen Landesregierung als UVP-Behörde (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag auf Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb der Wasserkraftanlage Kraftwerk Gratkorn“. 1.2. Am 22.04.2010 wurde in der Steiermark-Ausgabe der „Kleinen Zeitung“, der „Kronen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 25.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 29.07.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsident... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 14.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 31.07.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsident... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 14.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 31.07.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsident... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 31.07.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präside... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 31.07.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsident... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Erstbeschwerdeführerin (BF1) wurden mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom XXXX.2020 für die im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX eingebrachte Besitzstörungsklage die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs 1 GEG von EUR 8 sowie der Mehrbetrag gemäß § 31 GGG von EUR 22 (insgesamt daher EUR 137) zur Zahlung vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass der Zweitbesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 25.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX , als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 29.07.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 25.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX , als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 29.07.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 16.08.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsident... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 05.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 16.08.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsident... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.08.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsident... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 06.08.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsident... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) ist Exekutivbeamter und versah seit 01.10.2016 Dienst als Sachbearbeiter im Referat 2.2. des XXXX . Seit spätestens Juli 2018 befand er sich (erneut) im Krankenstand. Mehrmalige Untersuchungen ergaben, dass er nicht dienstfähig ist. 2. Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 05.08.2019, GZ BMI-PA 1700/0470-I/f/2019 wurde der BF vorläufig vom Dienst suspendiert. Dieser Bescheid wurde dem BF persönlich d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführtem – eine korrekte Rechtmittelbelehrung aufweisendem – Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Ausstellung einer Karte für Geduldete gemäß § 46a Abs. 4 iVm. Abs. 1 Z 4 FPG zurückgewiesen. 2. Mit per E-Mail am 17.06.2020 beim BFA eingebrachtem Schriftsatz stellte die BF durch ihre Rechtsvertretung (im Folgenden: RV) einen Ant... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 15.05.2019 verpflichtete die Salzburger Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse; in der Folge: [belangte] Behörde) den Beschwerdeführer als Dienstgeber zur Zahlung eines Beitragszuschlags gemäß § 113 ASVG wegen Verletzung der Meldepflicht nach § 33 Abs 1 ASVG. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Beschwerde wies die belangte Behörde mit Beschwerdevorentscheidung vom 24.06.2019 als verspätet zurück. Der Besche... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurden die Zeugengebühren des Zeugen XXXX für die Teilnahme an der Tagsatzung vom XXXX.2020 im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX (Familienrechtssache der klagenden Partei XXXX gegen den Beschwerdeführer als beklagte Partei) mit EUR 300 (Entschädigung für Zeitversäumnis) bestimmt. Der Bescheid wurde den Rechtsanwältinnen XXXX und XXXX als den damaligen Vertreterinnen des Beschwerdeführers am XXXX.2020 zuge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der BF (im Folgenden: BF), ein algerischer Staatsangehöriger, stellte nach illegaler Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 15.10.2020 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Mit angefochtenem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.10.2020, Zl. 1269919710-201009939, wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsi... mehr lesen...
Begründung: Bei der Justiz-Ombudsstelle XXXX behängt zu 3 Jv ein Vorgang mit diversen Beschwerden, Anträgen und Ersuchen des XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer, BF). In diesem Zusammenhang nach dem Auskunftspflichtgesetz zu beurteilende Eingaben werden bei der Präsidialabteilung PA7 der Präsidentin des OLG XXXX zu 1 Jv 2644/20h (dieser Akt wurde dem BVwG vorgelegt) bearbeitet. Auf das telefonische Ansinnen des BF vom 04.05.2020 bezüglich persönlicher Vorsprache bei der Justiz-O... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße (im Folgenden: AMS) vom 19.06.2020 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (im Folgenden: AlVG) idgF für den Zeitraum vom 09.06.2020 bis zum 20.07.2020 verloren habe. Begründend führte das AMS nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen aus, dass das Ermittlungsverfahren ergeben habe, dass der Beschwe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Baden (im Folgenden: AMS oder belangte Behörde) vom 16.06.2020 wurde auf Grund der Eingabe der Beschwerdeführerin festgestellt, dass ihr Notstandshilfe gemäß § 38 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 und gemäß § 58 in Verbindung mit den §§ 44 und 46 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr.609/1977, in geltender Fassung, ab dem 09.06.2020 gebührt. Begründend führte das AMS nach Wiedergabe der gesetzlichen Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße (im Folgenden: AMS oder belangte Behörde) vom 16.04.2020 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 22.03.2020 auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes gemäß § 44 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG-BGBl. Nr. 609/1977) in Verbindung mit Artikel 65 Abs. 2, 3 und 5 der Verordnung (EG) des europäischen Parlamentes und des Rates (GVO) Nr. 883/2004, ABl. (EG) L166, alle in geltender Fassung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 06.12.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz und wurde hierfür noch am selben Tag polizeilich erstbefragt. Mit Verfahrensanordnung vom 06.06.2017 stellte das Bundesamt fest, dass der Beschwerdeführer spätestens am 09.10.1999 geboren wurde. Der Beschwerdeführer stellte am 05.10.2017 einen Antrag auf freiwillige Rückkehr in sein Herkunftsland. ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen:XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien (in Folge: Behörde) vom 14.09.2020, Zl. Jv 8252/20h, vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Bescheid enthielt keine Rechtsmittelbelehrung, sondern folgende Benachrichtigung: „Gem. § 112 Abs. 2 BDG 1979 ist ein Rechtsmittel gegen die vorläufige Suspendierung nicht zulässig.“ Der Bescheid wurde dem ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien (in Folge: Behörde) vom 14.09.2020, Zl. Jv 8252/20h, vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Bescheid enthielt keine Rechtsmittelbelehrung, sondern folgende Benachrichtigung: „Gem. § 112 Abs. 2 BDG 1979 ist ein Rechtsmittel gegen die vorläufige Suspendierung nicht zulässig.“ Der Bescheid wurde de... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien (in Folge: Behörde) vom 14.09.2020, Zl. Jv 8254/20b, vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Bescheid enthielt keine Rechtsmittelbelehrung, sondern folgende Benachrichtigung: „Gem. § 112 Abs. 2 BDG 1979 ist ein Rechtsmittel gegen die vorläufige Suspendierung nicht zulässig.“ Der Bescheid wurde de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) persönlich zugestellt am 09.03.2020, wurde gegen diesen gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf 6 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) sowie einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufs... mehr lesen...