Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 12.05.2021, Zl. 2021-0.205.190, zugestellt am 14.05.2021, sprach die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer Folgendes aus: „[Der Beschwerdeführer] hat am Standort ‚[…]‘ eine Funkanlage, nämlich einen Mobilfunkrepeater, Fabr. Hukitech, Type T2000, am 17.3.2021 im Frequenzbereich von 890 MHz bis 915 MHz bzw. 935 MHz bis 960 MHz, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit hier angefochtenem Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) am 28.04.2021 zugestellt, wurde über den BF eine Strafe in Höhe von € 226.667,00 verhängt. Außerdem habe der BF Verfahrenskosten in der Höhe von € 22.666,70 zu tragen. römisch eins.1. Mit hier angefochtenem Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit hier angefochtenem Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) am 28.04.2021 zugestellt, wurde über die BF eine Strafe in Höhe von € 226.667,00 verhängt. Außerdem habe die BF Verfahrenskosten in der Höhe von € 22.666,70 zu tragen. römisch eins.1. Mit hier angefochtenem Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit hier angefochtenem Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) am 28.04.2021 zugestellt, wurde über die BF eine Strafe in Höhe von € 226.667,00 verhängt. Außerdem habe die BF Verfahrenskosten in der Höhe von € 22.666,70 zu tragen. römisch eins.1. Mit hier angefochtenem Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: BMVIT-631.540/0405-III/FBW/2019, zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend XXXX (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: BMVIT-631.540/0405-III/FBW/2019, zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend römisch 40 (nun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: BMVIT-631.540/0405-III/FBW/2019, zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend XXXX (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: BMVIT-631.540/0405-III/FBW/2019, zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend römisch 40 (nun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: XXXX , zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend XXXX (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: römisch 40 , zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend römisch 40 (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: XXXX , zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend XXXX (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: römisch 40 , zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend römisch 40 (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom 27.08.2019 zu XXXX wendet sich gegen XXXX („BF“) als Beschuldigter. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: „I. Sie sind seit 15.12.2006 Geschäftsführer und seit 17.09.2009 verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG der XXXX , einem gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 und 2 AIFMG (Alternative Investmen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX zu XXXX wendet sich gegen die XXXX (beschwerdeführende Partei, „bfP“ oder „ XXXX “) als Beschuldigte. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: „Die XXXX (im Folgenden „ XXXX “), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgenden Verstoß zu verantwor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG 1. Mit Schreiben vom XXXX .2019 brachte die Polizei einen Kurzbericht zur Unterstützung der Finanzpolizei bei einer Glückspielkontrolle am selben Tag in Graz ein und teilte darin mit, dass bei einem näher genannten Glückspielbetrieb mindestens acht Überwachungskameras, davon zwei auf öffentliche Flächen gerichtet, gesehen worden seien. In einem „Büro“ des Betriebs sei ein entsprechender Rechner gefunden worden. Am XXXX .2020 wandte sich die Fina... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem Straferkenntnis vom XXXX , GZ. XXXX , entschied das Fernmeldebüro (im Folgenden: „belangte Behörde“) wie folgt: „Herr XXXX , geb. am XXXX , hat gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ‘ nach außen berufene Person (Firmenbuch-nummer XXXX ) zu verantworten, dass diese eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX zu XXXX wendet sich gegen die XXXX (beschwerdeführende Partei, „bfP“ oder „ XXXX “) als Beschuldigte. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: „Die XXXX (in der Folge XXXX ), eine Emittentin, deren Aktien im Markt Amtlicher Handel im Marktsegment Prime Market der Wiener Börse AG mit der ISIN XXXX sow... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, der Beschwerdeführer habe es als Inhaber der - XXXX - zu verantworten, dass am XXXX , XXXX Uhr, von seinem Unternehmen aus in einem Fall elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung von der E-Mail-Adresse XXXX mit dem
Betreff: „ XXXX “ an Herrn XXXX an die E-Mail-Adresse ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 23.03.1019 langte bei der belangten Behörde eine Anzeige hinsichtlich E-Mails des Unternehmens XXXX vom 08.03.2019 und 23.03.2019 ein. In der Anzeige wurde darauf verwiesen, dass der Anzeiger bzw. Empfänger ua. von diesem Unternehmen E-Mails bekomme, obwohl er sich bereits mehrmals über den Link in den E-Mails abgemeldet habe. In der Beilage wurden die erhaltenen E-Mails sowie ua.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2019 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) am 10.07.2019 zugestellt, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX , Sie waren von 04.06.2016 bis 20.02.2018 Vorstand der XXXX AG, eine Aktiengesellschaft mit der Firmenbuchnummer XXXX mit Sitz in XXXX Wien, XXXX . Die Anleihen der XXXX mit der XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 XXXX -G voraus: 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach Paragraphen 35 bis 37 römisch 40 -G voraus: Mit Schreiben vom XXXX wurde der XXXX (in Folge: „Zweitbeschwerdeführer“) von der KommAustria (in Folge: „belangte Behörde“) über die Einleitung des Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 XXXX -G voraus: 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach Paragraphen 35 bis 37 römisch 40 -G voraus: Mit Schreiben vom XXXX wurde der XXXX (in Folge: „Zweitbeschwerdeführer“) von der KommAustria (in Folge: „belangte Behörde“) über die Einleitung des Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG I.1. Mit Schreiben vom XXXX forderte das Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg (im Folgenden: „belangte Behörde“) XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“) zur Rechtfertigung auf. Dem Erstbeschwerdeführer wurde zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführerin“) zu verantworten, dass am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG I.1. Mit Schreiben vom XXXX forderte das Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg (im Folgenden: „belangte Behörde“) XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“) zur Rechtfertigung auf. Dem Erstbeschwerdeführer wurde zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführerin“) zu verantworten, dass am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlic... mehr lesen...