Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem ersten angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) habe gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF als unbeschränkt haftender Gesellschafter zur Vertretung der Firma XXXX (im Folgenden: Dritt- und Viertbeschwerdeführerin) nach außen berufene Person zu verantworten, "dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, idF BGB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 7.3.2016, BMVIT-636.540/0049-III/FBG/2016, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten als nunmehr belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer "als gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F zur Vertretung der Firma XXXX. am Standort XXXX, nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX) zu verantworten hat, dass diese entgegen § 107 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 7.3.2016, BMVIT-636.540/0049-III/FBG/2016, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten als nunmehr belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer "als gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F zur Vertretung der Firma XXXX. am Standort XXXX, nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX) zu verantworten hat, dass diese entgegen § 107 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, der Beschwerdeführer habe es als Vorsitzender des Kuratoriums der XXXX zu verantworten, dass die genannte Stiftung eine Bekanntgabe gemäß § 2 und § 4 des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) innerhalb des Zeitraumes von XXXX und trotz einer gesetzten Nachfri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Inhaber des Einzelunternehmens XXXX dafür einzustehen habe, dass entgegen § 107 Abs. 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) idF BGBl. I 44/2014 am 18.06.2015 um 15.09 Uhr in seinem Namen und in seinem Auftrag mit der E-Mailadresse XXXX eine elektronische Post (E-Mail) zu Zwecken der Direktwerbung (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Beschwerdeführer ausgesprochen: "Herr XXXX, geb. am XXXX, hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der XXXX am Standort "XXXX" (Firmenbuchnummer: XXXX) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 6/2016, ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 13.09.2016, Zl. UB0001.100/0002-BUG/2016, wurde die beschwerdeführende Partei als Beschuldigter wegen eines Verstoßes gegen das Bankwesengesetz (unerlaubter Betrieb) für schuldig befunden und mit einer Geldstrafe in der Höhe von 4000 EUR bestraft sowie Kosten in der Höhe von 400 EUR ausgesprochen. römisch eins.1. Mit Str... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die erstbeschwerdeführende Partei (XXXX) als zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei (XXXX) nach außen berufene Person es zu verantworten habe, in zwei Fällen elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung der Empfängers an diesen gesendet z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die erstbeschwerdeführende Partei (XXXX) als zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei (XXXX) nach außen berufene Person es zu verantworten habe, in zwei Fällen elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung der Empfängers an diesen gesendet z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis, zugestellt am XXXX , entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass der Zweitbeschwerdeführer ( XXXX ) es zu verantworten habe, in zwölf Fällen elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers an diesen gesendet zu haben, obwohl sich dieser nachweislich vor dem XXXX für die Zusendunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis, zugestellt am XXXX , entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass der Zweitbeschwerdeführer ( XXXX ) es zu verantworten habe, in zwölf Fällen elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers an diesen gesendet zu haben, obwohl sich dieser nachweislich vor dem XXXX für die Zusendunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "26.11.2015, um 17.47 Uhr in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag mit der E-Mailadresse ‚ XXXX ' eine elektronische Post (E-Mail) zu Zwecken der Direktwerbung (Inhalt: Angebote bezüglich individuell bedruckten Delux-P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "26.11.2015, um 18.47 Uhr in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag mit der E-Mailadresse ‚ XXXX ' eine elektronische Post (E-Mail) zu Zwecken der Direktwerbung (Inhalt: Angebote bezüglich individuell bedruckten Delux-P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der zweitbeschwerdeführenden Partei, des Vereins XXXX (im Folgenden: XXXX ), dafür einzustehen habe, dass entgegen § 107 Abs. 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) idF BGBl. I 44/2014 eine elektronische Post ohne vorherige E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der zweitbeschwerdeführenden Partei, des Vereins XXXX (im Folgenden: XXXX ), dafür einzustehen habe, dass entgegen § 107 Abs. 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) idF BGBl. I 44/2014 eine elektronische Post ohne vorherige E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die erstbeschwerdeführende Partei ( XXXX ) als zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei ( XXXX ) nach außen berufene Person es zu verantworten habe, in einem Fall elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung der Empfängerin an diese gesende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die erstbeschwerdeführende Partei ( XXXX ) als zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei ( XXXX ) nach außen berufene Person es zu verantworten habe, in einem Fall elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung der Empfängerin an diese gesende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: "Sie sind Institutsleiter des XXXX / XXXX, und haben dafür einzustehen, dass von Ihrem Institut aus am "Sie sind Institutsleiter des römisch 40 / römisch 40 , und haben dafür einzustehen, dass von Ihrem Institut aus am -02.12.2014, 10:52 Uhr, die E-Mail ,XXXX' -29.01.2015, 11:35 Uhr, die E-Mail ‚XXXX', somit elektronis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die erstbeschwerdeführende Partei ( XXXX ) als zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei ( XXXX ) nach außen berufene Person es zu verantworten habe, in zwei Fällen elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung der Empfängerin an diese gesend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die erstbeschwerdeführende Partei ( XXXX ) als zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei ( XXXX ) nach außen berufene Person es zu verantworten habe, in zwei Fällen elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung der Empfängerin an diese gesend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Inhaber des Einzelunternehmens XXXX in XXXX, zu verantworten habe, dass von seinem Unternehmen aus "zwei E-Mails (Absenderadresse XXXX), somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die von Ihnen bzw Ihrem Unternehmen veranstaltete Familienwoche 2014 und diverse Coachings und Workshops an XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als Geschäftsführer der Zweitbeschwerdeführerin und somit als deren außenvertretungsbefugtes Organ und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher für Folgendes einzustehen habe: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als Geschäftsführer der Zweitbeschwerdeführerin und somit als deren außenvertretungsbefugtes Organ und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher für Folgendes einzustehen habe: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX [...] zu verantworten [habe], dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 44/2014, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zugesendet [habe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX zu verantworten habe, dass diese "entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 44/2014, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zugesendet hat, indem, a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 26. Mai 2014, KOA 13.500/14-104, entschied die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als Obmann des XXXX und somit als gemäß § 9 Abs 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Gemeindeverbandes zu verantworten habe, dass " XXXX , Bekan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Obmann des Gemeindeverbandes 3G und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Gemeindeverbandes zu verantworten habe, dass "der XXXX in XXXX , Bekanntgaben gemäß §§ 2 Abs. 4 und § 4 Abs. 2 Medienkooperations- und förde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 15. Juli 2014, BMVIT-636.540/0174-III/FBG/2014, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX am Standort XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, eine elektronische Post ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zu Zwecken der Direktwerbung z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer "als Geschäftsführer der XXXX i beim Landesgericht St. Pölten) und somit gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Fernsehveranstalterin zu verantworten ... mehr lesen...