I. Verfahrensgang und entscheidungswesentlicher Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und entscheidungswesentlicher Sachverhalt: I.1. Am 10.12.2025 erließ die Finanzmarktaufsichtbehörde (im Folgenden: „FMA“ oder „belangte Behörde“) das Straferkenntnis mit folgendem Spruch: römisch eins.1. Am 10.12.2025 erließ die Finanzmarktaufsichtbehörde (im Folgenden: „FMA“ oder „belangte Behörde“) das Straferkenntnis mit folgendem
Spruch: Die XXXX , ein konzessioniertes Kreditinstitut mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 11.05.2023 erstattete XXXX , Geschäftsführer der XXXX , wegen der Zusendung einer E-Mail mit dem
Betreff: „Herr XXXX ...Mehr Umsatz durch einzigartiger Conversion Optimierung“ Anzeige beim Fernmeldebüro (in Folge: belangte Behörde). Zu dieser Zusendung führte er aus, dass ihm das werbende Unternehmen mit der E-Mailadresse XXXX und die versendende Person namens XXXX nicht bekannt seien und dass er keine Ei... mehr lesen...
Datum der Aufnahme in die Liste […] XXXX . römisch 40 . XXXX ) römisch 40 ) XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Mandatsbescheid vom 24.04.2019 schrieb die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde der XXXX Bank AG (im Folgenden: BF) „in Umsetzung des Beschlusses (Decision) des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) vom 16.04.2019 (SRB/ XXXX )“ gemäß § 3 Abs. 1 BaSAG iVm § 57 Abs. 1 AVG und § 123a Abs. 1 BaSAG iVm Art. 70 Verordnung 806... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX erstattete XXXX (in der Folge bezeichnet als „Anzeigerin“) bei der belangten Behörde Anzeige wegen des Erhalts einer E-Mail mit dem
Betreff: „ XXXX “ am XXXX um XXXX Uhr. Die Anzeigerin gehe davon aus, dass ihre E-Mail-Adresse zu Werbezwecken an die Erstbeschwerdeführerin (zugleich Geschäftsführerin der Zweitbeschwerdeführerin) weitergegeben und von ihr unrechtmäßig zur Werbeaussendung verwendet wo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 01.02.2023 veröffentlichte die Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“ oder belangte Behörde, „belBeh“) folgende Bekanntmachung auf ihrer Website (fma.gv.at), deren Rechtmäßigkeit im gegenständlichen Beschwerdeverfahren strittig ist: „FMA verhängt Sanktion gegen eine verantwortliche Person der XXXX wegen Verstoß gegen das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) Österre... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 06.08.2018 wurde gegen den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden auch: „X-GmbH“) (ON 25a; im Folgenden sind mit der Angabe von „ON“ Teile des FMA-Aktes gemeint) ein Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verstoßes gegen die Veröffentlichungsvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 KMG sowie gegen die Werbevorschriften gemäß § 4 Abs. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 27.03.2019 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 11.04.2019, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 06.03.2018 bis 02.03.2019 Geschäftsführer der inzwischen gelöschten XXXX GmbH, eingetragen im Firmenbuch zu FN XXXX mit Sitz in XXXX (zuvor in XXXX ). Sie haben als ehem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 10.04.2019 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 11.04.2019, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 06.03.2018 bis 06.09.2018 Geschäftsführer der inzwischen gelöschten XXXX GmbH, eingetragen im Firmenbuch zu FN XXXX mit Sitz in XXXX (zuvor in XXXX ). Sie haben als ehem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 16.06.2014 bis 27.06.2014 führte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: „FMA“) beim Kreditinstitut XXXX (im Folgenden auch: „Bank-B“), der beschwerdeführenden Partei in diesem Verfahren, eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 i.V.m. § 3 Abs. 9 BWG durch. Am 26.02.2015 wurde über diese Vor-Ort-Prüfung ein Bericht erstattet (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von „ON“ Teile des FMA-Aktes gemeint). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit formlosen Schreiben vom XXXX beantragte die Zweitbeschwerdeführerin beim BMVIT die Bewilligung einer Frequenz im Bereich XXXX GHz als Sekundärnutzung zur Erprobung bzw zum Testbetrieb für einen Zeitraum von zwölf Monaten für den Standort XXXX in der Gemeinde XXXX und den Standort XXXX , XXXX , wobei es vom erstgenannten Standort keine Einstrahlung auf eine Autobahn gebe, hingegen bei besagtem zweiten Standort sowohl auf die Autobah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit formlosen Schreiben vom XXXX beantragte die Zweitbeschwerdeführerin beim BMVIT die Bewilligung einer Frequenz im Bereich XXXX GHz als Sekundärnutzung zur Erprobung bzw zum Testbetrieb für einen Zeitraum von zwölf Monaten für den Standort XXXX in der Gemeinde XXXX und den Standort XXXX , XXXX , wobei es vom erstgenannten Standort keine Einstrahlung auf eine Autobahn gebe, hingegen bei besagtem zweiten Standort sowohl auf die Autobah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 27.09.2017, zugestellt am 02.10.2019, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: BF) und enthält folgenden
Spruch: "Sie betreiben als Medieninhaber zumindest seit dem 22.12.2015 die Homepage XXXX unter der Firma " XXXX ". In dieser Funktion haben Sie folgende Verstöße in Hinblick auf die von 22.12.2015 bis 14.01.2018 in Form eines öffentlichen Angebots via XXXX und von 10.12.2015 bis 31.12.2018 in Form ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrte Frau XXXX ! I. Sie sind seit 02.11.2016 verantwortliche Beauftragte der XXXX Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrte Frau XXXX ! I. Sie sind seit 02.11.2016 verantwortliche Beauftragte der XXXX Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie sind seit 25.10.2015 Vorstand der XXXX (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrte Frau XXXX ! I. Sie sind seit 11.12.2015 Vorstand der XXXX (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie sind seit 25.10.2015 Vorstand der XXXX (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 16.08.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 21.08.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrte Frau XXXX ! I. Sie sind seit 11.12.2015 Vorstand der XXXX (im Folgenden kurz: " XXXX "), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis sprach die belangte Behörde aus, der Erstbeschwerdeführer habe gemäß § 9 VStG als handelsrechtlicher Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und damit als zu deren Vertretung nach außen berufene Person Folgendes zu verantworten: Am 28.11.2017 um 14.15 Uhr sei entgegen § 107 Abs. 1 TKG ausgehend vom Anschluss XXXX , der auf die zweitbeschwerdeführende Partei laute, Frau XXXX (in der Fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis sprach die belangte Behörde aus, der Erstbeschwerdeführer habe gemäß § 9 VStG als handelsrechtlicher Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und damit als zu deren Vertretung nach außen berufene Person Folgendes zu verantworten: Am 28.11.2017 um 14.15 Uhr sei entgegen § 107 Abs. 1 TKG ausgehend vom Anschluss XXXX , der auf die zweitbeschwerdeführende Partei laute, Frau XXXX (in der Fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Aufforderungen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") zur Rechtfertigung vom 07.12.2016 (hinsichtlich Spruchpunkt I. - ON 12; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint) wurde gegen den Beschwerdeführer ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 30.01.2018 (hinsichtlich Spruchpunkt II. - ON 63) auf weitere Tatvorwürfe ausgedehnt. Der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom XXXX , mit folgendem
Spruch: erlassen: römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 , mit folgendem
Spruch: erla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom 26.01.2018, GZ FMA- XXXX , mit folgendem
Spruch: erlassen: römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom 26.01.2018, GZ FMA-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom 26.01.2018, GZ FMA- XXXX , mit folgendem
Spruch: erlassen: römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom 26.01.2018, GZ FMA-... mehr lesen...