Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom 26.01.2018, GZ FMA- XXXX , mit folgendem
Spruch: erlassen: römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom 26.01.2018, GZ FMA-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, dass der Beschwerdeführer es zu verantworten habe, dass von seinem Unternehmen aus in einem Fall elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers an diesen gesendet wurde. Dadurch habe der Beschwerdefü... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 19.12.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 BWG §30 BWG §44 Abs1 BWG §59 BWG §63 BWG §98 Abs2 Z11 BWG §99d Abs1 BWG §99d Abs3 BWG §99d Abs4 BWG §99d Abs5 BWG §99e FMABG §2 Abs1 FMABG §22 Abs10 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs6 FMABG §22 Abs8 VStG 1950 §19 VStG 1950 §45 Abs1 Z4 VStG 1950 §5 Abs1 VStG 1950 §64 VwGVG §44 Abs3 VwGVG §50 VwGVG §52 Abs8 B-VG Art. 133 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 19.12.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 BWG §30 BWG §44 Abs1 BWG §59 BWG §63 BWG §98 Abs2 Z11 BWG §99d Abs1 BWG §99d Abs3 BWG §99d Abs4 BWG §99d Abs5 BWG §99e FMABG §2 Abs1 FMABG §22 Abs10 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs6 FMABG §22 Abs8 VStG 1950 §19 VStG 1950 §45 Abs1 Z4 VStG 1950 §5 Abs1 VStG 1950 §64 VStG 1950 §9 Abs1 VStG 1950 §9 Abs7 VwGVG §44 Abs3 VwGVG §50 VwGVG §52 Abs8 B-VG A... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 19.12.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 BWG §30 BWG §44 Abs1 BWG §59 BWG §63 BWG §98 Abs2 Z11 BWG §99d Abs1 BWG §99d Abs3 BWG §99d Abs4 BWG §99d Abs5 BWG §99e FMABG §2 Abs1 FMABG §22 Abs10 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs6 FMABG §22 Abs8 VStG 1950 §19 VStG 1950 §45 Abs1 Z4 VStG 1950 §5 Abs1 VStG 1950 §64 VStG 1950 §9 Abs1 VStG 1950 §9 Abs7 VwGVG §44 Abs3 VwGVG §50 VwGVG §52 Abs8 B-VG A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde in Bezug auf den Beschwerdeführer wie folgt: "Sie haben im Zeitraum von 02.08.2017 bis zumindest 31.12.2017 Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 einer mittelgroßen Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorgenommen, ohne über eine aufrechte Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 16.04.2018 forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland den nunmehrigen Beschwerdeführer XXXX (in der Folge "BF") zur Rechtfertigung auf. Dem BF wurde zur Last gelegt, er habe es als Geschäftsführer der Firma XXXX GmbH zu verantworten, dass am 05.04.2018, 11:03 Uhr, eine elektronische Post zur Direktwerbung an office@ XXXX .com gesendet worden sei, ohne dass eine vorh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem Straferkenntnis vom 08.09.2016, BMVIT-635.540/0216-III/FBL/2016, verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer als Vorsitzenden des Vereins XXXX eine Verwaltungsstrafe gemäß § 107 Abs. 2 Z 1 iVm § 109 Abs. 3 Z 20 TKG. 1. Mit dem Straferkenntnis vom 08.09.2016, BMVIT-635.540/0216-III/FBL/2016, verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer als Vorsitzenden des Vereins römisch 40... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen - mit derselben Geschäftszahl bezeichneten - Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer XXXX und die Zweitbeschwerdeführerin XXXX es zu verantworten haben, dass Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt wurden. Dadurch hätten Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen - mit derselben Geschäftszahl bezeichneten - Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer XXXX und die Zweitbeschwerdeführerin XXXX es zu verantworten haben, dass Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt wurden. Dadurch hätten Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen - mit derselben Geschäftszahl bezeichneten - Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer XXXX und die Zweitbeschwerdeführerin XXXX es zu verantworten haben, dass Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt wurden. Dadurch hätten Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen - mit derselben Geschäftszahl bezeichneten - Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer XXXX und die Zweitbeschwerdeführerin XXXX es zu verantworten haben, dass Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt wurden. Dadurch hätten Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) verpflichtet sämtliche Rechtsträger, die unter der Kontrolle des Rechnungshofes stehen, zur Abgabe von Meldungen hinsichtlich erfolgter Werbeaufträge und Medienkooperationen (§ 2 MedKF-TG), sowie über Förderungen an Medieninhaber (§ 4 MedKF-TG), jeweils an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; belangte Behörde). Diese Meldungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.08.2016 leitete die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ein Verwaltungsstrafverfahren ein und forderte ihn auf, sich als Präsident der XXXX hinsichtlich des Vorwurfes, dass die XXXX im Rahmen ihrer Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG an die belangte Behörde auf der dafür vorgesehenen Webschnittstelle durch die Eingabe der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, dass die erstbeschwerdeführende Partei XXXX es zu verantworten habe, dass die Zweitbeschwerdeführerin elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung an die Empfängerin ohne deren vorherige Einwilligung gesandt habe. Dadurch habe die erstbesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, dass die erstbeschwerdeführende Partei XXXX es zu verantworten habe, dass die Zweitbeschwerdeführerin elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung an die Empfängerin ohne deren vorherige Einwilligung gesandt habe. Dadurch habe die erstbesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: " XXXX hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i. d.g.F., als handelsrechtliche Geschäftsführerin zur Vertretung der Firma XXXX ‘ nach außen berufene Person ( XXXX ), zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 6/2016, eine elektronische Post zu Zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Inhaber eines XXXX dafür einzustehen habe, dass entgegen § 107 Abs. 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) BGBl. I 70/2003 idF BGBl. I 6/2016 am 01.01.2017, um 18.20 Uhr und am 01.02.2017, um 07.51 Uhr in seinem Namen und in seinem Auftrag mit der E-Mailadresse XXXX jeweils eine elektronische Post ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (belange Behörde) die nunmehrigen Beschwerdeführer, 1) XXXX (Erstbeschwerdeführer) und 2) 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (bel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (belange Behörde) die nunmehrigen Beschwerdeführer, 1) XXXX (Erstbeschwerdeführer) und 2) 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (bel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Erstantragsteller hat seinen Hauptwohnsitz, die zweitantragstellende Gesellschaft ihren Sitz in Wien. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 16.02.2017 zu XXXX wurden über den Erstantragsteller eine Geldstrafe von € 5.000 (Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Stunden) sowie die Verpflichtung zur Leistung eines Verfahrenskostenbeitrags in Höhe von € 500,- verhängt und die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Erstantragsteller hat seinen Hauptwohnsitz, die zweitantragstellende Gesellschaft ihren Sitz in Wien. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 16.02.2017 zu XXXX wurden über den Erstantragsteller eine Geldstrafe von € 5.000 (Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Stunden) sowie die Verpflichtung zur Leistung eines Verfahrenskostenbeitrags in Höhe von € 500,- verhängt und die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die Erstbeschwerdeführerin XXXX und der Zweitbeschwerdeführer XXXX es zu verantworten haben, Anrufe – einschließlich das Senden von Fernkopien – zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt zu haben. Dadurch hätten die besagten beschwerdeführenden Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die Erstbeschwerdeführerin XXXX und der Zweitbeschwerdeführer XXXX es zu verantworten haben, Anrufe – einschließlich das Senden von Fernkopien – zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt zu haben. Dadurch hätten die besagten beschwerdeführenden Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die Erstbeschwerdeführerin XXXX und der Zweitbeschwerdeführer XXXX es zu verantworten haben, Anrufe – einschließlich das Senden von Fernkopien – zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt zu haben. Dadurch hätten die besagten beschwerdeführenden Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die Erstbeschwerdeführerin XXXX und der Zweitbeschwerdeführer XXXX es zu verantworten haben, Anrufe – einschließlich das Senden von Fernkopien – zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt zu haben. Dadurch hätten die besagten beschwerdeführenden Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung und Einvernahme im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, dass die beschwerdeführende Partei XXXX es zu verantworten habe, in XXXX Fällen elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung der Empfänger an diese gesendet zu haben. Dadurch habe die beschwerdefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem ersten angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) habe gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF als unbeschränkt haftender Gesellschafter zur Vertretung der Firma XXXX (im Folgenden: Dritt- und Viertbeschwerdeführerin) nach außen berufene Person zu verantworten, "dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, idF BGB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem ersten angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) habe gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF als unbeschränkt haftender Gesellschafter zur Vertretung der Firma XXXX (im Folgenden: Dritt- und Viertbeschwerdeführerin) nach außen berufene Person zu verantworten, "dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, idF BGB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem ersten angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) habe gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF als unbeschränkt haftender Gesellschafter zur Vertretung der Firma XXXX (im Folgenden: Dritt- und Viertbeschwerdeführerin) nach außen berufene Person zu verantworten, "dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, idF BGB... mehr lesen...