Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Erstbeschwerdeführerin und der im Zeitpunkt der Asylantragstellung in Österreich minderjährige, mittlerweile volljährige Sohn der Erstbeschwerdeführerin (Zweitbeschwerdeführer), reisten in das Bundesgebiet ein und stellten am 15.08.2016 Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. Den Beschwerdeführern waren von der italienischen Vertretungsbehörde in Moskau Schengenvisa mit dem Gültigkeitszeitraum 06.08.2016 bis 13.08.2016... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Erstbeschwerdeführerin und der im Zeitpunkt der Asylantragstellung in Österreich minderjährige, mittlerweile volljährige Sohn der Erstbeschwerdeführerin (Zweitbeschwerdeführer), reisten in das Bundesgebiet ein und stellten am 15.08.2016 Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. Den Beschwerdeführern waren von der italienischen Vertretungsbehörde in Moskau Schengenvisa mit dem Gültigkeitszeitraum 06.08.2016 bis 13.08.2016... mehr lesen...