Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.04.2018, Zl. W228 2170836-1/11E, wurde über den Vorlageantrag von Dipl.-HTL-Ing. XXXX (im Folgenden: Antragsteller oder kurz AST), SVNR: XXXX, gegen den Bescheid der NÖGKK vom 31.07.2017, Zl. VA/RB-MVB-0073/2017, zu Recht erkannt, dass die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die Revision sei nicht zulässig. Mit Erkenntnis des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Sozialministeriumservice, Landesstelle Burgenland, vom 07.06.2017 in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 28.08.2017 wurde der Antrag des nunmehrigen Einschreiters vom 19.01.2017 auf Vornahme der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" in den Behindertenpass gemäß §§ 42 und 45 BBG abgew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) gewährte dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) aufgrund seines Antrages vom 03.07.2012 Arbeitslosengeld für den Zeitraum von 03.07.2012 bis 04.07.2013.Am 28.06.2013 stellte der BF bei der belangten Behörde einen Antrag auf Gewährung von Notstandshilfe, wobei er am Antragsformular angab, geringfügig selbständig tät... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) gewährte dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) aufgrund seines Antrages vom 03.07.2012 Arbeitslosengeld für den Zeitraum von 03.07.2012 bis 04.07.2013.Am 28.06.2013 stellte der BF bei der belangten Behörde einen Antrag auf Gewährung von Notstandshilfe, wobei er am Antragsformular angab, geringfügig selbständig tät... mehr lesen...