I. Verfahrensgang und maßgeblicher Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und maßgeblicher Sachverhalt: Mit Erkenntnis vom 20.12.2022 gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde gegen den vom 15.2.2018 erlassenen Bescheid Folge. Dem Bundesverwaltungsgericht führte den Namen des Beschwerdeführers als " XXXX “ anstelle des „ XXXX “ an. Dem Bundesverwaltungsgericht führte den Namen des Beschwerdeführers als " römisch 40 “ anstelle des „ römisch 40 “ an. II. Das B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Einleitend sei festgehalten, dass die P betreffend der Spruchpunkte I. bis III. einen Rechtsmittelverzicht abgegeben haben und die erstinstanzliche Entscheidung insoweit in Rechtskraft erwuchs. Einleitend sei festgehalten, dass die P betref... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Einleitend sei festgehalten, dass die P betreffend der Spruchpunkte I. bis III. einen Rechtsmittelverzicht abgegeben haben und die erstinstanzliche Entscheidung insoweit in Rechtskraft erwuchs. Einleitend sei festgehalten, dass die P betref... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach einem vor der belangten Behörde negativ beschiedenen Asylverfahren führte das via Beschwerde angerufene erkennende Gericht am 04.05.2021 eine mündliche Verhandlung durch, zu welcher der bis dahin unvertretene Wiedereinsetzungswerber unentschuldigt nicht erschien. Das erkennende Gericht verkündete daraufhin mündlich das hg. Erkenntnis (vgl. hg Zl. L525 2178116-1/10Z). 1. Nach ein... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über den Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, erwogen: 1. Feststellungen: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) hat mit Antrag vom 14.03.2022 einen Aufschub seines Zivildienstes bis September 2028 beantragt, mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid der Zivildienstserviceagentur (in Folge: Behörde) wurde diesem Antrag insoweit stattgegeben, als der Aufschub bis zum 30.06.2022 gewährt, das Mehrbegehren abe... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Wm XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist Milizsoldat und wurde mit Einberufungsbefehl des Militärkommandanten von Salzburg (in Folge: Behörde) vom 22.12.2021 für den Zeitraum 28.03.2022 bis 09.04.2022 zu einer Milizübung einberufen; dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 28.12.2021 zugestellt und blieb unbekämpft. 1.1. Wm römisch 40 (... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde vom 14.03.2022 und den Wiedereinsetzungsantrag vom 10.05.2022 erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes (in Folge: Behörde) wurde Hptm XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) aufgetragen, empfangene Bereitstellungsprämien in der Höhe von € 4.996,70 rückzuerstatten. 1.1. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes (in Folge: Behörde) wurde Hptm römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) au... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde vom 14.03.2022 und den Wiedereinsetzungsantrag vom 10.05.2022 erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes (in Folge: Behörde) wurde Hptm XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) aufgetragen, empfangene Bereitstellungsprämien in der Höhe von € 4.996,70 rückzuerstatten. 1.1. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes (in Folge: Behörde) wurde Hptm römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) au... mehr lesen...