Entscheidungen zu § 13 Abs. 5 VwGVG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 391-420 von 554

TE Bvwg Beschluss 2017/8/10 W260 2166565-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel (im Folgenden "belangte Behörde") vom 09.06.2017 wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 33 Abs. 2 iVm §§ 34, 38, 7 Abs. 2 und 8 Abs. 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BgBl. Nr. 609/177 in geltender Fassung, aufgrund der Weigerung sich einer ärztlichen Nachuntersuchung zu unterziehen, keine Notstandshilfe (auf Versicherungsleist... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 10.08.2017

TE Bvwg Beschluss 2017/8/7 W141 2164806-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten vom 31.5.2017 wurde der Verlust des Anspruches des Beschwerdeführers auf Notstandshilfe gemäß § 38 i.V.m. § 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG) für den Zeitraum 3.5.2017 bis 13.6.2017 ausgesprochen. Eine Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer eine Arbeitsaufnahme bei der Firma XXXX als Marktfahre... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 07.08.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/7/26 G312 2163271-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 07.06.2017 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gegen den Ausschluss der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977 keine aufschiebende Wirkung gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG iVm § 56 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/19... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 26.07.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/7/13 W113 2163573-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (im Folgenden belangte Behörde) vom 28.04.2016 wurden der XXXX (im Folgenden BF) Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015 in der Höhe von EUR 11.705,10 gewährt. Mit Änderungsbescheid der belangten Behörde vom 31.08.2016 wurden erneut Direktzahlungen 2015 in der Höhe von EUR 11.705,02 gewährt. Mit nunmehr angefochtenem Änderungsbescheid vom 12.05.2017 wurde die Rückforderung... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.07.2017

TE Bvwg Beschluss 2017/7/12 W262 2163170-2

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Amstetten (im Folgenden: AMS) vom 29.06.2017 wurde ausgesprochen, dass der nunmehrige Beschwerdeführer den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß §§ 38 iVm 10 AlVG für den Zeitraum vom 01.06.2017 bis 12.07.2017 verloren habe und dass ihm keine Nachsicht erteilt werde. Begründend wurde ausgeführt, das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass der Beschwerdeführer eine zugewiesene zumutb... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 12.07.2017

TE Bvwg Beschluss 2017/6/27 W260 2162119-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices St. Pölten vom 22.05.2017 wurde gemäß § 10 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 03.05.2017 bis 03.05.2017 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices St. Pölten vom 22.05.2017 wurde gemäß Paragraph 10, AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 03.05... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 27.06.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/6/14 W141 2159113-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid des Arbeitsmarktservices XXXX (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 11.05.2017 wurde gemäß § 38 iVm § 10 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 14.04.2017 bis 08.06.2017 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit dem Bescheid des Arbeitsmarktservices römisch 40 (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 11.05.2017 wurde gemäß Paragraph 38, in Verbin... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.06.2017

TE Bvwg Beschluss 2017/5/17 G308 2156189-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Graz Ost (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.03.2017 VSNR XXXX, verloren habe. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Graz Ost (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.03.2017 VSNR römisch 40 , verloren habe. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründet wurde ausgesprochen, dass XXXX, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 17.05.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/5/2 W164 2154314-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 01.03.2017, Zl. VSNR XXXX AMS 326-St. Pölten sprach das Arbeitsmarktservice, (im Folgenden AMS) aus, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß §§ 38 iVm 10 AlVG 1977 BGBl Nr 609/1977 idgF für die Zeit von 08.02.2017 bis 04.04.2017 keine Notstandshilfe gebühre. Es sei keine Nachsicht zu erteilen. Mit Bescheid vom 01.03.2017, Zl. VSNR römisch 40 AMS 326-St. Pölten sprach da... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 02.05.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/4/7 W249 2151602-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde über den Antrag der Beschwerdeführerin vom 21.10.2017 auf Einräumung des Kurzberichterstattungsrechts betreffend der ab 26.02.2017 ausgetragenen Spiele der österreichischen Mannschaften in der Play-off-Phase der Erste Bank Eishockey Liga durch die XXXX gemäß § 5 FERG wie folgt entschieden: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde übe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.04.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/3/24 G312 2149993-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 01.03.2017 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gegen den Ausschluss der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977 keine aufschiebende Wirkung gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG iVm § 56 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/19... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.03.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/3/23 W113 2150182-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Zur Vorgeschichte: Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (in der Folge: belangte Behörde) vom 30.12.2005, Zl. II/7-EBP/05-54135005, wurde der beschwerdeführenden Partei (in der Folge: BF) für das Antragsjahr 2005 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 45.575,44 gewährt. Die dagegen erhobene Berufung wurde damit begründet, dass für die beschwerdeführende Partei die Neueinsteigerregelung gelte. Mi... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.03.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/3/10 W113 2146354-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (in der Folge: belangte Behörde) vom 22.12.2016, Zl. 16355/I/1/1/Pf, wurde die Anerkennung der XXXX(vormals XXXX, in der Folge: BF), wohl als Erzeugerorganisation, rückwirkend per 15.10.2015 widerrufen. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde gegen den Bescheid wurde ausgeschlossen. 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (in der Folge: belangte Behörde) vo... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.03.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/1/30 W167 2145999-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX sprach das AMS den Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) für die Zeit vom 06.12.2016 bis 30.01.2017 aus. Nachsicht wurde nicht erteilt. Dagegen hat die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde erhoben. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 sprach das AMS den Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe gemäß Paragraph 38, in V... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.01.2017

TE Bvwg Beschluss 2017/1/25 W251 2130534-2

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hielt sich seit 29.11.2014 in Österreich auf und stellte an diesem Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Neun Tage nach der Antragstellung vergewaltigte der Beschwerdeführer eine Frau, wofür er auch zu einer Haftstrafe gerichtlich verurteilt wurde. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Nachfolgenden bezeichnet als Bundesamt) vom 29.06.2016 wurde der Antrag des Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 25.01.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/1/13 W162 2144136-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Gänserndorf vom 06.12.2016 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin die Notstandshilfe gemäß § 49 AlVG im Zeitraum 04.11.2016 bis 29.11.2016 verloren habe. Begründend wurde - nach Darlegung der gesetzlichen Bestimmungen - ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 04.11.2016 nicht eingehalten und sich erst wieder am 30.11... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.01.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2016/12/23 W216 2142852-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice Melk vom 21.10.2016 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin die Notstandshilfe gemäß § 38 i.V.m. § 10 AlVG im Zeitraum 12.10.2016 bis 06.12.2016 verloren habe und Nachsicht nicht erteilt werde. Begründend wurde - nach Darlegung der gesetzlichen Bestimmungen - ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin die ihr angebotene zumutbare Beschäftigun... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.12.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/12/9 G302 2140972-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Graz West und Umgebung des Arbeitsmarktservices (im Folgenden: belangte Behörde) vom 22.09.2016 wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF), VSNR: XXXX, den Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassung für den Zeitraum von 01.09.2016 bis 12.10.2016 verlor... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 09.12.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/12/1 W238 2132023-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Redergasse (im Folgenden: AMS) vom 19.05.2016 wurde ausgesprochen, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm 10 AlVG für den Zeitraum vom 06.04.2016 bis 17.05.2016 verloren habe und dass keine Nachsicht erteilt werde. Begründend wurde ausgeführt, das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass die Beschwerdeführerin mangels Bewerbung ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 01.12.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/11/24 W238 2140539-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Waidhofen an der Thaya (im Folgenden: AMS) vom 20.10.2016 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm 10 AlVG für den Zeitraum vom 24.10.2016 bis 04.12.2016 verloren habe und dass ihm keine Nachsicht erteilt werde. Begründend wurde ausgeführt, das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass der Beschwerdeführer eine zugewiesene zum... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 24.11.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/11/14 W238 2139502-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße (im Folgenden: AMS) vom 17.08.2016 wurde in Spruchpunkt A das Verfahren über den Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld gemäß § 38 AVG bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Vorfrage ausgesetzt. Begründend wurde insbesondere ausgeführt, dass das Verfahren über die Gebührlichkeit des Arbeitslosengeldes bis zur Entscheidung de... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 14.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/10/31 W219 2136602-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 29.07.2016 widerrief die Austro Control GmbH (die belangte Behörde) gemäß § 68 Abs. 6 AVG iVm Anhang VI (Teil-ARA) ARA.GEN.355 (b) (1) und ARA.FCL.250 (a) Abs. 3 der VO (EU) Nr. 1178/2011 idF der VO(EU) Nr. 2016/539 den Eintrag der Berechtigung für die Sprachkompetenz gemäß Level 6 in der Lizenz des Beschwerdeführers mit der Nummer AT.FCL.1954 (Spruchpunkt I.). In Spruchpunkt II. dieses Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 31.10.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/10/28 W247 2136478-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.07.2016 widerrief die Austro Control GmbH gemäß § 68 Abs. 6 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG, BGBl Nr 51/1991 idgF) iVm der VO (EU) Nr. 1178/2011 (zuletzt geändert durch VO (EU) Nr. 2016/539) Anhang VI (Teil-ARA) ARA.GEN.355 (b) (1) und ARA.FCL.250 (a) (3) den Eintrag der Berechtigung für die Sprachkompetenz gemäß Level 6 in der Lizenz von XXXX, mit der Nummer XXXX (Spr... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.10.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/10/18 G313 2134676-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.5.2016 des AMS XXXX (im Folgenden: AMS), wurde im Spruchpunkt A der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum vom 11.4.2016 bis 3.5.2016 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass Herr XXXX einen vorgeschriebenen Kontrolltermin am 11.4.2016 nicht eingehalten habe und sich ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 18.10.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/10/14 G302 2135150-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Leoben des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 01.09.2016 wurde ausgesprochen, dass die aufschiebende Wirkung der Beschwerde vom 24.08.2016 von Frau XXXX, VSNR: XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 11.08.2016 betreffend des Verlustes des Arbeitslosengeldes gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG iVm ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.10.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/10/10 W113 2133945-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die AMA legte dem BVwG im September 2016 die Bescheidbeschwerde des anwaltlich vertretenen Beschwerdeführers gegen den oben bezeichneten Abänderungsbescheid vor, in welchem gemäß § 13 Abs 2 VwGVG der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung verfügt worden war. Die AMA legte dem BVwG im September 2016 die Bescheidbeschwerde des anwaltlich vertretenen Beschwerdeführers gegen den oben bezeichneten Abänderungsbescheid vor, i... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 10.10.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/10/4 L513 2135816-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid des AMS Kirchdorf/Krems vom 2.8.2016 wurde ausgesprochen, dass der Bezug der Notstandshilfe durch die nunmehrige Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") im Zeitraum vom 7.4.2010 bis 31.1.2014 gem. § 24 Abs. 2 AlVG widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und dass die BF gem. § 25 Abs.1 iVm § 38 AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in Höhe von insgesam... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 04.10.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/9/29 W141 2135829-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX, in Folge belangte Behörde genannt, vom 08.09.2016 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 1 letzter Satz Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977, idgF zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistung in Höhe von € 564,57 verpflichtet wird. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice römisch 40 , in Folge belangte Behörde genan... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 29.09.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/9/28 W238 2135791-1

Begründung: : I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße (im Folgenden: AMS) vom 08.08.2016 wurde in Spruchpunkt A gemäß § 49 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe des Beschwerdeführers vom 02.06.2016 bis 31.07.2016 ausgesprochen. Begründend wurde insbesondere ausgeführt, dass der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 02.06.2016 nicht eingehalten und sich erst wieder am 01.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 28.09.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/9/23 W216 2135419-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice Baden vom 29.07.2016 wurde ausgesprochen, dass die Notstandshilfe mangels Arbeitswilligkeit des Beschwerdeführers ab dem 07.07.2016 eingestellt werde. Begründend wurde - nach Darlegung der gesetzlichen Bestimmungen - ausgeführt, dass der Beschwerdeführer nicht bereit sei, eine durch die Regionale Geschäftsstelle vermittelte zumutbare Beschäftigung a... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.09.2016

Entscheidungen 391-420 von 554

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