Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 14.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 31.07.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsident... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 14.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 31.07.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsident... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 31.07.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präside... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 31.07.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsident... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF), ein pakistanischer Staatsangehöriger, reiste am 12.04.2016 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (nachfolgend BFA) vom 04.08.2016 gem. § 5 Abs. 1 AsylG wegen der Zuständigkeit Italiens als unzulässig zurückgewiesen und die Außerlandesbringu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 25.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX , als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 29.07.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 25.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX , als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 29.07.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 16.08.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsident... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 05.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 16.08.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsident... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.08.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsident... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: BF2) am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX in XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 06.08.2019 zu XXXX , wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsident... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 26.04.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 26.04.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren römisch 40 des Bezir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 10.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen die XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 10.05.2019 eine Besitzstörungsklage im ele... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 05.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 05.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 07.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 07.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 14.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 14.05.2019 eine Besitzstörungsklage im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 23.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 23.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 08.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 16.08.2019 zu XXXX , wurde der BF, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 08.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 19.08.2019 zu XXXX , wurde der BF, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 04.09.2019 zu XXXX , wurde der BF, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 04.09.2019 zu XXXX , wurde der BF, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 04.09.2019 zu XXXX , wurde der BF, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 04.09.2019 zu XXXX , wurde der BF, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 22.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 02.09.2019 zu XXXX , wurde der BF, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 22.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 19.08.2019 zu XXXX , wurde der BF, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 22.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 16.08.2019 zu XXXX , wurde der BF, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 31.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 16.08.2019 zu XXXX , wurde der BF, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XX... mehr lesen...