Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Erstbeschwerdeführerin stellte für sich und als gesetzliche Vertreterin ihrer minderjährigen Tochter, die Zweitbeschwerdeführerin, am 14.11.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. Begründend führt sie aus, dass ihr Mann und ihre Eltern an Ebola gestorben wären. Aus Angst auch selbst an Ebola zu erkranken, habe sie zusammen mit ihrer Tochter Nigeria verlassen. 2. I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang 1. Der Beschwerdeführer (im Weiteren kurz "BF" genannt), ein irakischer Staatsbürger, stellte am 11.02.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz und wurde am 12.02.2016 einer Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes unterzogen. Dort gab er an, dass er wegen einer Autobombe (familiärer Streit) verletzt sei; er habe keine Zukunft im Irak. Er würde sich lieber selber töten wollen,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit der im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachten Eingabe vom 25.10.2017 erhoben die vom Rechtsanwalt Dr. Johannes ELTZ vertretenen Beschwerdeführer (BF) als klagende Parteien eine Besitzstörungsklage gegen zwei Beklagte. Die Klage trägt den Vermerk "Kein Gebühreneinzug! Gerichtsgebühr bitte den Klägern direkt vorschreiben". Das Verfahren über diese Klage wurde beim Bezirksgericht XXXX zu XXXX geführt. Mit der im elektronis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem am 10.10.2017 im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachten Schriftsatz erhob die durch den Rechtsanwalt Dr. Johannes ELTZ vertretene Beschwerdeführerin (BF) eine Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts XXXX vom 30.08.2017, XXXX. Der Berufungsstreitwert betrug EUR 6.575. Der Schriftsatz trägt den Vermerk "Kein Gebühreneinzug! Die Berufungswerberin will die Höhe der Gebühren beim EGMR anfechten, daher Vorschreibung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhaltsfeststellungen römisch eins. Sachverhaltsfeststellungen 1. Der Beschwerdeführer, ein pakistanischer Staatsangehöriger, erhob am 12.09.2017 Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 25.08.2017, Zahl 1051114406-150119132, mit welchem der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 03.02.2015 zur Gänze abgewiesen, kein Aufenthaltstitel erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Absc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet), ein ukrainischer Staatsangehöriger, stellte im April 2004 nach illegaler Einreise unter Angabe falscher Personaldaten seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, welcher rechtskräftig im Juni 2005 abgewiesen wurde. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Abschiebung des BF nach Weißrussland zulässig ist und der BF wurde nach We... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind die Eltern der minderjährigen Dritt- bis Sechstbeschwerdeführenden. Alle Beschwerdeführenden sind Staatsangehörige von Pakistan. 1.1. Die Erst- bis Viertbeschwerdeführenden stellten am 20.09.2015 Anträge auf internationalen Schutz. Für die beiden in Österreich geborenen Fünft- und Sechstbeschwerdeführenden wurden Anträge auf internationalen Schut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind die Eltern der minderjährigen Dritt- bis Sechstbeschwerdeführenden. Alle Beschwerdeführenden sind Staatsangehörige von Pakistan. 1.1. Die Erst- bis Viertbeschwerdeführenden stellten am 20.09.2015 Anträge auf internationalen Schutz. Für die beiden in Österreich geborenen Fünft- und Sechstbeschwerdeführenden wurden Anträge auf internationalen Schut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind die Eltern der minderjährigen Dritt- bis Sechstbeschwerdeführenden. Alle Beschwerdeführenden sind Staatsangehörige von Pakistan. 1.1. Die Erst- bis Viertbeschwerdeführenden stellten am 20.09.2015 Anträge auf internationalen Schutz. Für die beiden in Österreich geborenen Fünft- und Sechstbeschwerdeführenden wurden Anträge auf internationalen Schut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind die Eltern der minderjährigen Dritt- bis Sechstbeschwerdeführenden. Alle Beschwerdeführenden sind Staatsangehörige von Pakistan. 1.1. Die Erst- bis Viertbeschwerdeführenden stellten am 20.09.2015 Anträge auf internationalen Schutz. Für die beiden in Österreich geborenen Fünft- und Sechstbeschwerdeführenden wurden Anträge auf internationalen Schut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind die Eltern der minderjährigen Dritt- bis Sechstbeschwerdeführenden. Alle Beschwerdeführenden sind Staatsangehörige von Pakistan. 1.1. Die Erst- bis Viertbeschwerdeführenden stellten am 20.09.2015 Anträge auf internationalen Schutz. Für die beiden in Österreich geborenen Fünft- und Sechstbeschwerdeführenden wurden Anträge auf internationalen Schut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind die Eltern der minderjährigen Dritt- bis Sechstbeschwerdeführenden. Alle Beschwerdeführenden sind Staatsangehörige von Pakistan. 1.1. Die Erst- bis Viertbeschwerdeführenden stellten am 20.09.2015 Anträge auf internationalen Schutz. Für die beiden in Österreich geborenen Fünft- und Sechstbeschwerdeführenden wurden Anträge auf internationalen Schut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 30.08.2017 und 31.10.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 in Höhe von EUR 69.836,43 und für das Ant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 30.08.2017 und 31.10.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 in Höhe von EUR 69.836,43 und für das Ant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009 und 2010 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 29.06.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 59.010,6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009 und 2010 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 29.06.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 59.010,6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 30.08.2017 und 31.10.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 in Höhe v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 30.08.2017 und 31.10.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 in Höhe v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 19.2.2018, U171019-08/MRS, teilte die Abschlussprüferaufsichtsbehörde APAB, Brucknerstraße 8/6, 1040 Wien, in Spruchpunkt 1. der XXXX , in der Folge Zweitbeschwerdeführerin, gemäß § 62 Abs 1 Z 1 APAG mit, gegen die Verletzung der Unabhängigkeitsvorschriften für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß § 271 Abs 4 UGB bezogen auf die Prüfung des Jahresabschlusses der XXXX , in der Folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige von Nigeria, stellte am 06.12.2017 den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit angefochtenem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Ägypten, stellte am 05.09.2016 den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit angefochtenem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.06.2018 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde) vom 12.06.2018 wurden mehrere im Rahmen Operationeller Programme an die XXXX (BF) ausbezahlte Beihilfen im Gesamtausmaß von EUR 407.728,20 zurückgefordert. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde ausdrücklich ausgeschlossen. 1. Mit angefochtenem Bescheid der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde) ... mehr lesen...