Entscheidungsgründe: Der Erstbeschwerdeführer ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin. Beide sind die Eltern der minderjährigen Dritt- bis Sechstbeschwerdeführer. Alles sind georgische Staatsangehörige. Die Beschwerdeführer stellten am 14.01.2020 Anträge auf internationalen Schutz. Die Erstbefragung der Erst- bis Drittbeschwerdeführenden nach dem AsylG dazu fand am selben Tag statt, ihre Einvernahme beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) am 28.01.2020. Das BFA wies mit ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeschwerdeführer ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin. Beide sind die Eltern der minderjährigen Dritt- bis Sechstbeschwerdeführer. Alles sind georgische Staatsangehörige. Die Beschwerdeführer stellten am 14.01.2020 Anträge auf internationalen Schutz. Die Erstbefragung der Erst- bis Drittbeschwerdeführenden nach dem AsylG dazu fand am selben Tag statt, ihre Einvernahme beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) am 28.01.2020. Das BFA wies mit ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 31.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 31.07.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einheb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 31.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 31.07.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einheb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 14.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 29.07.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107 (au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 14.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 29.07.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107 (au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 14.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 09.08.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 14.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 09.08.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 12.08.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine auf die Zahlung von EUR 186.000 samt Anhang (Zinsen und Kosten) gerichtete Klage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 12.08.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine auf die Zahlung von EUR 186.000 samt Anhang (Zinsen und Kosten) gerichtete Klage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 17.10.2019, Zl. BDA-62337.obj/0041-RECHT/2019, wurde festgestellt, dass unter anderem die Erhaltung des straßenseitigen Bauteils sowie des rückwärtigen Wirtschaftsgebäudes in seiner Gesamtheit unter Ausnahme des aus der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts stammenden Verbindungstraktes des Objektes in in Friesach, XXXX , GB 74302 Friesach als Teil des Ensembles „Altsatdt Friesa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein pakistanischer Staatsangehöriger, lebt seit 03.02.2011 in Österreich und verfügt derzeit über einen gültigen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" , ausgestellt vom Magistrat der Stadt XXXX am 14.02.2019, Zahl XXXX . 2. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erließ mit Bescheid vom XXXX , Zahl XXXX , gegen den BF gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz eine Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt I.) und st... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 25.04.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einheb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 26.04.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einheb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), XXXX, brachte am 26.04.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einhebungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 26.04.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einheb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 26.04.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einheb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit am XXXX bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben einen Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren und machte an der antragsgegenständlichen Adresse einen XXXX -Personen-Haushalt sowie als Anspruchsgrundlage den Bezug von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit gelte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 26.04.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine Beklagte ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einhebungsgeb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 26.04.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einheb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 02.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einheb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 25.04.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine Beklagte ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einhe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 02.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 02.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine Beklagte ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einhe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt: I.1. Mit Bescheid vom 29.01.2020 wurde der XXXX (im Folgenden: BF für Beschwerdeführerin) aufgetragen, jederzeit zusätzliche Eigenmittel in Höhe von zumindest 3,4%, sohin eine SREP-Gesamtkapitalquote in Höhe von zumindest 11,4% aus konsolidierter Ebene sowie auf Einzelinstitutsebene zu halten. Weiters wurde ausgesprochen, wie sich die zusätzlichen Eigenmittel zusammenzusetzen hätten (Spruchpunkt I.). Mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin ist georgische Staatsangehörige und stellte 16.01.2020 den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies diesen Antrag mit Bescheid vom 05.02.2020 (I.) hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 AsylG sowie (II.) des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG ab. Das BFA erteilte unter einem (III.) keinen Aufenthaltstitel aus berücksi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde erließ den im Entscheidungskopf zitierten Bescheid, mit dem gestützt auf § 39 Z 2 APAG die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an der Qualitätssicherungsprüfung versagt wurde. Die Bf brachte gegen diese Versagung Beschwerde ein und beantragte ua auch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Verfahrensgang wird als Sachverhalt festgestellt. 2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger von Nigeria, stellte am 27.09.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 06.04.2017, XXXX, wurde dieser Antrag gem. § 5 AsylG 2005 zurückgewiesen, da eine Zuständigkeit des Staates Italien festgestellt worden war. 3. Die dagegen fristgerecht eingebrachte Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesve... mehr lesen...
Wesentliche Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: XXXX wurde am 12.01.2016 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein Konventionsreisepass mit der Nummer K1231018 mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 11.01.2021 ausgestellt. Mit Bericht eines BM.I Mitarbeiters in der österreichischen Botschaft Athen vom 06.09.2018 wurde dem Bundesamt bekannt gegeben, dass XXXX in dringendem Tatverdacht steht, versucht zu haben, am 03.09.2018 die rechtswidrige Einreise von zwei Personen auf dem F... mehr lesen...
Wesentliche Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: XXXX wurde am 12.01.2016 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein Konventionsreisepass mit der Nummer K 1232402 mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 11.01.2021 ausgestellt. Mit Bericht eines BM.I Mitarbeiters in der österreichischen Botschaft Athen vom 06.09.2018 wurde dem Bundesamt bekannt gegeben, dass XXXX in dringendem Tatverdacht steht, versucht zu haben, am 03.09.2018 die rechtswidrige Einreise von zwei Personen auf dem ... mehr lesen...