Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz der Höheren Bundeslehranstalt für Tourismus in XXXX (in der Folge: HLF XXXX ) vom XXXX wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei. 1. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz der Höheren Bundeslehranstalt für Tourismus in römisch 40 (in der Folge: HLF römisch 40 ) vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die mj. Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2024/25 die 4A-Klasse (8. Schulstufe) des Bundesrealgymnasiums und Bundesoberstufenrealsgymnasiums in XXXX 1. Die mj. Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2024/25 die 4A-Klasse (8. Schulstufe) des Bundesrealgymnasiums und Bundesoberstufenrealsgymnasiums in römisch 40 2. Mit Entscheidung vom 20.06.2025 beschloss die Klassenkonferenz der 4A-Klasse, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2024/25 die Klasse XXXX der Landesberufsschule XXXX . 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2024/25 die Klasse römisch 40 der Landesberufsschule römisch 40 . 2. Am 25.06.2025 entschied die Klassenkonferenz, dass die Beschwerdeführerin nicht zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe berechtigt ist, weil sie im Pflichtgegenstand Elektrotechnisches Labor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am XXXX wurde dem mündigen Minderjährigen XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) im Schuljahr 2024/25 die Verhaltensnote „Nicht zufriedenstellend“ ausgestellt. Gegen diese Verhaltensnote erhob seine obsorgeberechtigte Mutter XXXX am XXXX mittels E-Mail an zwei Bedienstete der XXXX (in der Folge: belangte Behörde) „Beschwerde“, welches am Folgetag amtswegig über die Schuldirektion an die belangte Behörde weite... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der mj. Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2024/25 die XXXX -Klasse (11. Schulstufe) XXXX -Oberstufenrealgymnasiums mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung (mit schulautonomen Schwerpunkt „Kunst und kreative Entwicklung“) des XXXX in XXXX , XXXX . 1. Der mj. Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2024/25 die römisch 40 -Klasse (11. Schulstufe) römisch 40 -Oberstufenrealgymnasiums mit Bildneris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 09.09.2024 wurde ausgesprochen, dass der Schüler XXXX gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei, da der Schüler auf Grund der Wiederholungsprüfung die Note „Nicht genügend“ im Pflichtgegenstand „Energiesysteme“ erhalten habe. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 09.09.2024 wurde ausgesprochen, dass der S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1.1. Mit Bescheid vom 02.10.2024, Zahl: XXXX , wies die Bildungsdirektion für Oberösterreich den Widerspruch der Beschwerdeführerin vom 12.09.2024 gegen die Entscheidung der Klassenkonferenz der Klasse 7M vom 10.09.2024 als unbegründet ab (Spruchpunkt 1) und stellte fest, dass die Beschwerdeführerin nicht zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berecht... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: Die Entscheidung der Klassenkonferenz des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums XXXX vom 27.06.2024 wurde dem volljährigen Beschwerdeführer am 28.06.2024 ausgehändigt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Widerspruch. Die Entscheidung der Klassenkonferenz des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums römisch 40 vom 27.06.2024 wurde dem volljährigen Beschwerdeführer am 28.06.2024 ausgehändigt. Dagegen erhob der Beschwerdefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 05.07.2024 wurde ausgesprochen, dass die Schülerin XXXX gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei, da die Schülerin die Note „Nicht genügend“ in den Pflichtgegenständen „Englisch“ und „Mathematik“ erhalten habe. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 05.07.2024 wurde ausgesprochen, dass die Schülerin römi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 21.06.2024 entschied die Externistenprüfungskommission einer Mittelschule, dass die minderjährige XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführerin sowie als Schülerin bezeichnet) die Externistenprüfung über die 6. Schulstufe mit der Note „Nicht genügend“ im Pflichtgegenstand „Deutsch“ nicht bestanden hat. 1. Am 21.06.2024 entschied die Externistenprüfungskommission einer Mittelschule, dass die minderjährige röm... mehr lesen...