Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der minderjährige Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/2018 die 4. Klasse des GRG Wien XXXX. 2. Am 20.06.2018 entschied die Klassenkonferenz, dass der Beschwerdeführer gemäß § 25 SchUG nicht zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe berechtigt sei, weil er in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Physik jeweils die Note "Nicht genügend" erhalten habe. 3. Gegen diese Entscheidung erhob der Vater des Beschwerdeführers am 22.06.2018... mehr lesen...