Entscheidungen zu § 65 Abs. 2 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-47 von 47

RS Vwgh 1991/1/15 90/11/0095

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §67 Abs4a;KFG 1967 §68;
Rechtssatz: Hat der Besitzer einer Lenkerberechtigung vor Ablauf ihrer Gültigkeit die Verlängerung der Gültigkeit beantragt, wurde aber bis zum Ablauf der Gültigkeit nicht darüber entschieden, so hat die Behörde, ohne daß es eines weiteren Antrages durch die Partei bedarf, darüb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1991

RS Vwgh 1991/1/15 90/11/0087

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/09 89/11/0124 1 Stammrechtssatz Krankheiten, Behinderungen und Störungen im Sinne des § 30 Abs 1 Z 1 und § 31 KDV sind für eine Entziehung oder Einschränkung der Lenkerberechtigung im Sinne des § 73 Abs 1 KFG nur insoweit von Belang, als sie eine Beeinträchtigung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1991

RS Vwgh 1991/1/15 90/11/0095

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §68 Abs2;
Rechtssatz: Der Antrag auf Verlängerung der befristeten Lenkerberechtigung gem § 68 Abs 1 KFG ist als Antrag auf Erteilung der Lenkerberechtigung für eine Zeit nach Ablauf der Gültigkeit der befristeten Lenkerberechtigung anzusehen (Hinweis E 21.9.1990, 90/11/0041). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/4 90/11/0138

Der Beschwerdeführer war im Besitze einer bis 11. November 1988 befristeten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen a bis 125 ccm und B. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 3. November 1988 (zugestellt am 8. November 1988) wurde dem Antrag des Beschwerdeführers vom 2. November 1988 auf Verlängerung der Gültigkeit der Lenkerberechtigung "gem. § 65 Abs. 2 i.V.m. § 64 Abs. 2 und § 67 Abs. 2 KFG. 1967 mangels körperlicher und geistiger Eignung zum Lenken von Kraftfa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.12.1990

RS Vwgh 1990/12/4 90/11/0138

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Gegen den Ausspruch, daß die Lenkerberechtigung entzogen wird und den Betreffenden auf Lebenszeit keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, ist gem § 123 Abs 1 KFG Berufung an den BM für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zulässig; nicht jedoch gegen den Ausspruch ü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/9 89/11/0124

1.1. Zur Vorgeschichte des ersten Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. April 1987, Zl. 86/11/0153, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 9. Juli 1986, soweit mit ihm die Erteilung einer (unbefristeten) Lenkerberechtigung für die Zeit nach dem 14. Jänner 1988 versagt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Hiefür war maßgebend, daß sich dieser Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.10.1990

RS Vwgh 1990/10/9 89/11/0124

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/11/0299
Rechtssatz: Krankheiten, Behinderungen und Störungen im Sinne des § 30 Abs 1 Z 1 und § 31 KDV sind für eine Entziehung oder Einschränkung der Lenkerberechtigung im Sinne des § 73 Abs 1 KFG nur insoweit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/21 90/11/0041

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid vom 6. Dezember 1989 entschied der Landeshauptmann von Kärnten über die vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Juli 1988, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Villach am 13. Juli 1988, gestellten Anträge dahingehend, daß der Antrag "auf Wiederausfolgung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 26.1.1989" (richtig: 1988) "vorübergehend entzogenen Lenkerberechtigung" gemäß § 74 Abs. 2 KFG 1967 u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.1990

RS Vwgh 1990/9/21 90/11/0041

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs2;
Rechtssatz: Die Lenkerberechtigung lebt nach Ablauf der Zeit, für die sie vorübergehend entzogen wurde, ipso iure wieder auf (Hinweis E 27.10.1987, 87/11/0100). Diese Rechtsfolge setzt jedoch zwingend voraus, daß die Lenkerberechtigung rechtlich existent ist, was dann nicht der Fall ist, wenn sie auf Grund einer Befristung er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1990

RS Vwgh 1990/9/21 90/11/0041

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §67 Abs4a;
Rechtssatz: Der Behörde ist eine "Verlängerung" der befristet erteilten Lenkerbrechtigung nach ihrem Erlöschen verwehrt, würde dies doch eine zum Teil (nämlich in bezug auf den Zeitraum zwischen dem Erlöschen der Lenkerberechtigung und der Bescheiderlassung) "rückwirkende" Erteilung der Lenk... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1990

RS Vwgh 1989/12/19 89/11/0234

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;
Rechtssatz: "Erhebungen (§ 66 KFG)" können allenfalls zur Verneinung der Verkehrszuverlässigkeit einer Person und damit zur Abweisung ihres Antrages auf Erteilung einer Lenkerberechtigung, keinesfalls aber dazu führen, dass die Lenkerberechtigung unter einer Befristung erteilt wird (sozusagen "auf Bewährung"). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1989

RS Vwgh 1989/12/19 89/11/0234

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;KFG 1967 §65 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Zitierung des § 73 KFG an Stelle des § 65 Abs 2 KFG im
Spruch: eines Bescheides betreffend befristete Erteilung der Lenkerberechtigung wird der Betroffene nicht in seinen Rechten verletzt (Hinweis E 7.11.1989, 89/11/0117). Schlagwort... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1989

RS Vwgh 1989/11/7 89/11/0117

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Annahme der Notwendigkeit von Nachuntersuchungen ist nicht nur dann zulässig, wenn die Möglichkeit einer relevanten Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Betreffenden auf Grund gesicherter medizinischer Kenntnisse feststeht, sondern auch dann, wenn dies mangels ausreichender Erfahrungen (noch) nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1989

RS Vwgh 1989/11/7 89/11/0117

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §71;
Rechtssatz: Die Ausstellung des Führerscheines hat keinen Bescheidcharakter, wenn die befristete Lenkerberechtigung mit mündlich verkündetem Bescheid erteilt wird (Hinweis E 23.11.1978, 0010/78, VwSlg 9698 A/1978). Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Beurkundungen und ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1989

RS Vwgh 1988/5/31 87/11/0277

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §67 Abs4;KFG 1967 §67 Abs4a;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wurde die Lenkerberechtigung befristet erteilt, so ist daraus ein Rechtsanspruch erwachsen, weshalb (während des aufrechten Bestandes der Lenkerberechtigung) nicht auf Grund desselben Sachverhaltes nachträglich die Lenkerberechtigung entzogen werden darf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1988

RS Vwgh 1986/6/18 85/11/0294

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z24;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §65 Abs3;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §69 Abs1 litc;
Rechtssatz: Unter "Fahrzeugen mit bestimmten Merkmalen" im § 69 Abs 1 lit b KFG 1967 können nur typengenehmigte Fahrzeuge verstanden werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985110294.X02 Im RIS seit 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1986

RS Vwgh 1986/6/18 85/11/0294

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z24;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §65 Abs3;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §69 Abs1 litc;
Rechtssatz: Bei einem Ausgleichkraftfahrzeug kommt nur eine beschränkte Eignung zum Lenken eines Fahrzeuges im Sinne des § 69 Abs 1 lit c KFG 1967 und damit nur die Erteilung einer eingeschränkten Lenkerberechtigung im Sinne des § 65 Abs 3 KFG 1967 in Betracht. Eine solche Lenkerber... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1986

Entscheidungen 31-47 von 47

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