§ 65 KFG 1967 (weggefallen)

KFG 1967 - Kraftfahrgesetz 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.12.2024
§ 65 KFG 1967 seit 31.10.1997 weggefallen.
In Kraft seit 01.11.1997 bis 31.12.9999
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