Entscheidungen zu § 65 Abs. 3 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/12 91/11/0093

Nach der Aktenlage wurde dem Beschwerdeführer (er ist an beiden Beinen vollständig gelähmt) wiederholt eine Lenkerberechtigung, eingeschränkt auf das jeweils bestimmt bezeichnete Kraftfahrzeug (Ausgleichkraftfahrzeug im Sinne des § 2 Z. 24 KFG 1967), erteilt. Mit Eingabe an die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 4. Dezember 1990 begehrte der Beschwerdeführer abermals die Erteilung einer Lenkerberechtigung für ein unter anderem nach dem Kennzeichen und der Fahrgestellnummer bestimmt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.11.1991

RS Vwgh 1991/11/12 91/11/0093

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;KFG 1967 §65 Abs3;KFG 1967 §69 Abs1 litc;
Rechtssatz: Ausf, daß zur im Verwaltungsverfahren strittigen Frage, ob zum Ausgleich der Behinderung des Lenkers die Verwendung eines Kfz mit Automatikgetriebe erforderlich sei, im Bescheid keine ausreichende
Begründung: gegeben wurde. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1991

RS Vwgh 1991/11/12 91/11/0093

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §65 Abs3;KFG 1967 §69 Abs1 litc;
Rechtssatz: Wurde ein Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Lenken eines bestimmt bezeichneten, seiner Behinderung eigens angepaßten Fahrzeuges gestellt, so ist nur zu prüfen, ob diese Person iSd § 69 Abs 1 lit c KFG hinsichtlich des gegenständlichen Kfz beschränkt geeignet ist. Es kommt nicht die Erteilung einer Lenkerberechtigung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1991

RS Vwgh 1986/6/18 85/11/0294

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z24;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §65 Abs3;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §69 Abs1 litc;
Rechtssatz: Unter "Fahrzeugen mit bestimmten Merkmalen" im § 69 Abs 1 lit b KFG 1967 können nur typengenehmigte Fahrzeuge verstanden werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985110294.X02 Im RIS seit 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1986

RS Vwgh 1986/6/18 85/11/0294

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z24;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §65 Abs3;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §69 Abs1 litc;
Rechtssatz: Bei einem Ausgleichkraftfahrzeug kommt nur eine beschränkte Eignung zum Lenken eines Fahrzeuges im Sinne des § 69 Abs 1 lit c KFG 1967 und damit nur die Erteilung einer eingeschränkten Lenkerberechtigung im Sinne des § 65 Abs 3 KFG 1967 in Betracht. Eine solche Lenkerber... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1986

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