RS Vwgh 1991/1/15 90/11/0095

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Veröffentlicht am 15.01.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §65 Abs2;
KFG 1967 §68 Abs2;

Rechtssatz

Der Antrag auf Verlängerung der befristeten Lenkerberechtigung gem § 68 Abs 1 KFG ist als Antrag auf Erteilung der Lenkerberechtigung für eine Zeit nach Ablauf der Gültigkeit der befristeten Lenkerberechtigung anzusehen

(Hinweis E 21.9.1990, 90/11/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110095.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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