Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;KFG 1967;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/29 94/18/0234 1
(hier: Verstöße gegen KFG und StVO) Stammrechtssatz Das sich in zahlreichen, über viele Jahre erstreckenden Gesetzesverstößen (ua Verstöße gegen die GewO wegen unbefugter Konzessionsausübung und Übertret... mehr lesen...
Mit vier Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 11. Oktober 1995 wurde der Mitbeteiligte in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß vier als Lkw-Lenker beschäftigte Arbeitnehmer der Gesellschaft an näher bezeichneten Tagen im Juni 1995 eingesetzt waren, wobei jeweils auf der Tagesdiagrammscheibe näher bezeichnete Angaben gefehlt h... mehr lesen...
Index: E3R E05205000E3R E07204010E3R E0720402060/04 Arbeitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art15 Abs2;31985R3821 Kontrollgerät im Strassenverkehr Art13;AZG §28 Abs1b Z2 idF 1994/446;KFG 1967; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/11/0063
96/11/0064
96/11/0065
Rechtssatz: Der S... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die von der Beschwerdeführerin, einer italienischen Staatsangehörigen mit dem ständigen Wohnsitz in Italien, erhobene Maßnahmenbeschwerde gemäß Art. 129a Abs. 1 Z. 2 B-VG und § 67a Abs. 1 Z. 2 AVG als unbegründet abgewiesen. Diese Beschwerde war gegen die am 25. Februar 1995 an näher genannten Straßenstellen in Graz durch Sicherheitswachebeamte der Bundespolizeidirektion Graz erfolgte Abnahme des - auf die Beschwerdeführerin als Zulassungsbesitzeri... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36 lita;KFG 1967 §37;KFG 1967 §82;
Rechtssatz: § 36 lit a KFG hat insofern subsidiäre Geltung, als er in einem Anwendungsfall ua des § 82 KFG nicht zum Tragen kommt. Endet hingegen die Berechtigung zur Verwendung eines Kfz mit ausländischem Kennzeichen gem § 82 KFG, so bedarf sein Benützer zur weiteren Verwendung einer Zulassung nach § 36 lit a KFG. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs12;KFG 1967 §36 lita;KFG 1967 §37;KFG 1967 §82 Abs8;
Rechtssatz: Die Verwendung eines unter § 82 Abs 8 KFG fallenden KFZ nach Ablauf der Dreitagesfrist erfolgt jedenfalls ohne Zulassung, gleichgültig, ob der Ablieferungspflicht nachgekommen wurde oder nicht. Maßnahmen gem § 102 Abs 12 KFG waren daher gerechtfertigt. European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §37;KFG 1967 §79 Abs1;KFG 1967 §82 Abs8;
Rechtssatz: Für die Frage, wielange ein im Ausland zugelassenes KFZ im Inland verwendet werden darf, kommt es darauf an, wo das Fahrzeug seinen dauernden Standort hat. Entsprechend der Vermutung des § 82 Abs 8 KFG ist dafür entscheidend, WER das KFZ im Inland verwendet: Ist dies eine Person ohne Hauptwohnsitz im Inland, so kommt §... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz iVm § 10 Abs. 1 Z. 4 FrG abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß nach der auch auf den Angaben des Beschwerdeführers beruhenden Aktenlage dieser seit dem 5. September 1991 wegen 18 Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetz und der Straßenverkehrsordnung bestraft worden sei. Davon habe ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;KFG 1967;
Rechtssatz: Sieben verwaltungsstrafrechtliche Übertretungen kraftfahrrechtlicher Art auf Grund mangelnder Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit eines Kfz sind keinesfalls als geringfügig anzusehen (hier beruhen die Schäden am Kfz des Bf auf den Folgen eines Autounfalles und der Unterlassung deren Rep... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020399.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020254.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020225.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020288.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 26. März 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 sowie mehrerer Übertretungen des EGVG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Oktober 1992 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: wurde unter anderem darauf verwiesen, daß der erste Zustellversuch hinsichtlich des... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;KFG 1967;VwRallg;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/10/0228 E 21. Jänner 1994
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020298.X0... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020247.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Für den Beschwerdeführer wurde am 23. Jänner 1990 von der Bundespolizeidirektion Villach ein Kraftfahrzeug der Type "Chrysler Voyager 3 L" zum Verkehr zugelassen. Mit Bescheid vom 15. Februar 1992 forderte das Finanzamt Villach für den Steuerzeitraum Jänner 1990 bis September 1990 und Oktober 1990 bis September 1991 Kraftfahrzeugsteuer in der Höhe von S 5.670,-- nach und begründete dies damit, daß das Fahrzeug zwar zunächst als "Kleinbus" zugelassen worden sei, es sich aber um ein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;KfzStG;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß für den Bereich der Kraftfahrzeugsteuer mangels eigener Begriffsbestimmungen auf die besonderen, das Kraftfahrwesen regelnden Rechtsvorschriften zurückzugreifen ist (Hinweis E 21.12.1964, 100/64; E 1.3.1967, 926/66). Eu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/02 AW 90/11/0073 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Entziehung der Lenkerberechtigung - Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der Beschwerdeführer derzeit nicht verkehrszuverlässig ist (Übertretungen nach § 99 Abs 1 StVO - sog. Alkoholdelikte) und... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/02 AW 90/11/0073 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Entziehung der Lenkerberechtigung - Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der Beschwerdeführer derzeit nicht verkehrszuverlässig ist (Übertretungen nach § 99 Abs 1 StVO - sog. Alkoholdelikte) und... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen den oben genannten Bescheid Beschwerde ohne Unterschrift eines Rechtsanwaltes und mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Gleichzeitig beantragte er "vorläufige Hemmung des Vollzuges bis zur Entscheidung". Dieser Aufschiebungsantrag ist unzulässig. Wie sich aus dem Zusammenhang des § 30 Abs. 1 und 2 VwGG ergibt, setzt ein zulässiger Aufschiebungsantrag eine zulässige Beschwerde voraus. Derzeit liegt aber infolge mehrerer Mängel noch kei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Zurückweisung - Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 - Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ohne Unterschrift eines Rechtsanwaltes und mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Gleichzeitig beantragte er " vorläufige Hemmung des Vollzuges bis zur Entscheidung " . Dieser Aufschiebungsantrag ist unzulässig... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsstrafverfahrens findet sich eine am 24. Oktober 1988 aufgenommene Strafverhandlungsschrift, aufgenommen unter Verwendung eines Formulars entsprechend dem Formular 26 der Verwaltungsformularverordnung 1985. In dem dem mündlich verkündeten Straferkenntnis gewidmeten Abschnitt nach § 44 a lit. a VStG 1950 wurde lediglich ausgefüllt "Übertr. KFG". Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung gegen das Straf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a lit a VStG mit " Übertr KFG " läßt keine als erwiesen angenommene Tat erkennen. Daran ändert auch eine in einer Ladung enthaltene Umschreibung der den Gegenstand des Verwaltungsstrafverfahrens bildenden Tat nichts. Schlagwort... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 90/03/0017 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/08 AW 90/10/0022 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung des Vorarlberger Landschaftsschutzgesetzes - Die Behörde kann auf... mehr lesen...