RS Vwgh 1995/8/31 95/19/0105

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Veröffentlicht am 31.08.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
KFG 1967;

Rechtssatz

Sieben verwaltungsstrafrechtliche Übertretungen kraftfahrrechtlicher Art auf Grund mangelnder Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit eines Kfz sind keinesfalls als geringfügig anzusehen (hier beruhen die Schäden am Kfz des Bf auf den Folgen eines Autounfalles und der Unterlassung deren Reparatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995190105.X02

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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