Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z12;KFG 1967 §20 Abs5 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem in § 20 Abs. 5 erster Satz lit. c KFG 1967 genannten Rettungsdienst ist nicht jede Tätigkeit zu verstehen, die unter den Begriff des "Rettungswesens" (iSd. Art. 10 Abs. 1 Z. 12 B-VG) subsumiert werden kann. § 20 Abs. 5 erster Satz lit. c KF... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 litc;KFG 1967 §22 Abs4;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §29 Abs1;StVO 1960 §46 Abs6;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der besonderen Regeln für Einsatzfahrzeuge in der StVO 1960 ist davon auszugehen, dass ein öffentliches Interesse an der Verwendung von Blaulicht (und wegen des Verweises in § 22 Abs. 4 auf § 20 Abs. 5 erster Satz lit. c KF... mehr lesen...
1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. September 2001 gegen 17.00 Uhr an näher umschriebenen Stellen im "Arlberg-Tunnel" ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und 1. auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichnet sei, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt und 2. die doppelte Sperrlinie überfahren. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs1 litd;KFG 1967 §20 Abs5;KFG 1967 §22 Abs4;KFG 1967 §22 Abs6;StVO 1960 §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 26 Abs. 1 StVO 1960 legt fest, unter welchen Voraussetzungen bzw. in welchen Einsatzsituationen Lenker "potentieller Einsatzfahrzeuge" die besonderen Warnsignale verwenden dürfen. Die Fälle, in denen die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wies die belangte Behörde gemäß den §§ 20 Abs. 5 und 22 Abs. 4 KFG 1967 die Anträge des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Warnleuchten mit blauem Licht und von Folgetonhorn für zwei näher bezeichnete Kraftfahrzeuge des Beschwerdeführers ab. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der beschwerdeführende Verein verfüge über entsprechend ausgerüstete Rettungsfahrzeuge. Es bestünden mit der Tiroler Gebietskrankenkasse Ver... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 litc;
Rechtssatz: Unter dem in § 20 Abs 5 lit c KFG genannten Rettungsdienst ist nicht jede Tätigkeit zu verstehen, die unter den Begriff des RETTUNGSWESENS (iSd Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG) subsumiert werden kann. § 20 Abs 5 lit c KFG ist vielmehr auf Fahrzeuge einzuschränken, die für - mit einer gewissen Häufigkeit zu erwartende - dringende Einsätze (Leistung erst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers (eines in der Stadt Innsbruck niedergelassenen praktischen Arztes) vom 13. September 1990 (wiederholt mit Schreiben vom 25. März 1994) auf Bewilligung der Verwendung von Scheinwerfern bzw. Warnleuchten mit blauem Licht und Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden, verschieden hohen Tönen bei einem näher bezeichneten PKW gemäß § 20 Abs. 5 und § 22 Abs. 4 KFG 1967 abgewiesen. In der Begründu... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 lite;KFG 1967 §22 Abs4;
Rechtssatz: Der rund um die Uhr zur Verfügung stehende, mit einem Arzt besetzte Notarztwagen stellt einen mit einem Arzt besetzten Rettungsdienst iSd § 20 Abs 5 lit e KFG dar, dessen Vorhandensein die Bewilligung von Warnleuchten mit blauem Licht (Blaulicht) und Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden, verschied... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 lite;KFG 1967 §22 Abs4;
Rechtssatz: Da das Bestehen eines mit einem Arzt besetzten Rettungsdienstes die Erteilung der vom antragstellenden praktischen Arzt angestrebten Bewilligung gem § 20 Abs 5 lit e KFG ausschließt, ist es ohne Bedeutung, daß der Arzt die Berechtigung zur Führung des Titels "Notarzt" besitzt und im städtischen Bereich nur wenige praktische Är... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers (eines in der Stadt Salzburg niedergelassenen praktischen Arztes) vom 10. Februar 1995 auf Bewilligung der Anbringung und Verwendung von Warnleuchten mit blauem Licht und Folgetonhorn auf einem dem Kennzeichen und der Marke nach bestimmten Kraftfahrzeug - "gegebenenfalls" auf einem anderen ebenso bestimmten Kraftfahrzeug - gemäß § 20 Abs. 5 lit. e und § 22 Abs. 4 KFG 1967 abgewiesen. I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §20 Abs5 lite; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/11/0142 E 25. Juni 1996
Rechtssatz: Im Verfahren zur Erteilung einer Bewilligung gem § 20 Abs 5 lit e KFG sind die Grundsätze der freien Beweiswürdigung und des § 46 AVG (wonach als Beweismittel alles in Betracht kommt, was zur Feststellung ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 litd;KFG 1967 §20 Abs5 lite;KFG 1967 §22 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/11/0142 E 25. Juni 1996
Rechtssatz: Die Bewilligung von Warneinrichtungen gem § 20 Abs 5 lit e KFG ist einem Arzt nur dann zu erteilen, wenn WEDER ein mit einem Arzt besetzter Rettungsdienst NOCH ein ärztlicher Bereitschaftsdienst gem § 20 Abs 5 lit d KFG... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers - eines niedergelassenen Tierarztes - auf Bewilligung einer Warnleuchte mit blauem Licht und eines Tonfolgehornes gemäß § 20 Abs. 5 und § 22 Abs. 4 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer der Sache nach inhaltliche Rechtswidrigkeit geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Di... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs1 litd;KFG 1967 §20 Abs1 lite;KFG 1967 §20 Abs5;KFG 1967 §22 Abs4;
Rechtssatz: Das Recht auf Verwendung von Blaulicht, welches im öffentlichen Interesse zu liegen hat, soll Institutionen gewährt werden, die bestimmte öffentliche Aufgaben - insbesondere Hilfsdienste und Rettungsdienste - ausüben (abgesehen von den bereits im Gesetz geregelten Fällen des § 20 Abs 1 ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 25. April 1973 stellte der Beschwerdeführer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung den Antrag, ihm eine Sonderbewilligung zum Führen von Blaulicht und Folgetonhorn an seinem Personenkraftwagen zu bewilligen. Er begründete diesen Antrag im wesentlichen damit, daß er als gerichtlich beeideter Kraftfahrzeugsachverständiger sehr oft rasch bei Verkehrsunfällen zu intervenieren habe, und daher die erbetenen besonderen Warnvorrichtungen erforderlich seien. M... mehr lesen...
Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 KFG 1967 §22 Abs4 KFG 1967 § 20 heute KFG 1967 § 20 gültig ab 01.11.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 KFG 1967 § 20 gültig von 16.12.2020 bis 31.10.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2020 ... mehr lesen...