Entscheidungen zu § 134 Abs. 1 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 151-180 von 201

RS UVS Kärnten 1993/09/28 KUVS-1505/1/93

Rechtssatz: Eine eingeschränkte Lenkerberechtigung bezieht sich regelmäßig auf ein dem Kennzeichen und der Fahrgestellnummer nach bestimmtes individualisiertes Fahrzeug. Der Inhaber einer eingeschränkten Lenkerberechtigung kann sich somit beim Lenken eines anderen, als dem in seiner Lenkerberechtigung eingetragenen Fahrzeug nicht mit Erfolg auf die ihm erteilte Lenkerberechtigung berufen. Dies auch dann nicht, wenn das vom Inhaber einer eingeschränkten Lenkerberechtigung gelenkte Fahrzeug ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/08/25 KUVS-1408/1/93

Rechtssatz: Die Auskunft des Beschuldigten an die Behörde, das Fahrzeug nicht selbst gelenkt, sondern das Lenken des Fahrzeuges eines ihm nicht persönlich bekannten Fahrzeuglenker überlassen zu haben, exkulpiert deshalb nicht, weil für den Fall, daß eine Lenkerauskunft nicht gegeben werden kann, entsprechende Aufzeichnungen zu führen sind, die eine entsprechende Lenkerauskunft ermöglichen. Dabei liegt dem Beschuldigten eine Vernachlässigung der gesetzlich auferlegten Sorgfaltspflicht, insb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/08/25 KUVS-1300/3/93

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten mittels Mandatsbescheides die Lenkerberechtigung für die Gruppen A, B und F, auf die Dauer von fünf Monaten entzogen, so verantwortet der Beschuldigte die Verwaltungsübertretung nach § 134 Abs 1 KFG nach Lenken eines PKW innerhalb der Entzugszeit auch dann, wenn er gegen den Mandatsbescheid Vorstellung erhoben hat und durch die Behörde das ordentliche Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, da die Vorstellung nur dann aufschiebende Wirkung hat, wenn sie g... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/07/29 KUVS-1250-1255/3/93

Rechtssatz: Unter Notstand wird nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden, indem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht; dies trifft aber selbst bei Annahme einer wirtschaftlichen Schädigung, sofern sie die Lebensmöglichkeit selbst nicht unmittelbar bedroht, nicht zu. Eine solche Notstandsituation liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der Beschuldigt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.07.1993

RS UVS Kärnten 1993/07/23 KUVS-887/5/93

Rechtssatz: Transportiert ein Fahrzeuglenker ein Kind unter zwölf Jahren in der Form, daß es von seiner Mutter, die auf dem Beifahrersitz unmittelbar hinter der Windschutzscheibe sitzend auf dem Schoß gehalten wird, so verletzt er die Bestimmungen des § 106 Abs 1a KFG. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.07.1993

RS UVS Kärnten 1993/06/01 KUVS-839-841/4/93

Rechtssatz: Wird in einem Straferkenntnis dem Beschuldigten sowohl die Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes des Sattelzugfahrzeuges und auch die Überschreitung der höchstzulässigen Achslasten des Sattelzugfahrzeuges zur Last gelegt, so liegt für den letzteren Vorwurf Konsumation vor, da es denkunmöglich ist, daß bei einer Überladung um 4.600 kg nicht auch gleichzeitig und notwendigerweise höchstzulässige Achslasten überschritten werden.  Von Konsumption ist immer dann auszug... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/07 Senat-BN-92-023

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen den Beschuldigten folgendes Straferkenntnis erlassen:   "Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Vewaltungsübertretung begangen:   Zeit: 23. September 1992   Ort:   Fahrzeug: PKW N ***.*** Tatbeschreibung: Der Bezirkshauptmannschaft W******** über deren schriftliche Anfrage vom 23. September 1991 insofern nicht innerhalb von 2 Wochen darüber Auskunft erteilt, wer dieses Kraftfahrzeug am 20. Juli 1991 um 07,08 Uhr in T******* auf der A * bei Strkm 243.8... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 07.05.1993

RS UVS Kärnten 1993/05/05 KUVS-120/6/93

Rechtssatz: Fordert der erhebende Gendarmeriebeamte den Beschuldigten auf sein Warndreieck vorzuweisen, kommt der Beschuldigte dieser Aufforderung nach und entspinnt sich in der Folge eine erregte Diskussion im Zuge welcher der Beschuldigte das Warndreieck in den Kofferraum warf, wo es zerbrach, verantwortet der Beschuldigte nicht die Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 10 KFG (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.05.1993

RS UVS Kärnten 1993/04/28 KUVS-690/7/93

Rechtssatz: Bei den bezeichneten Verwaltungsübertretungen handelt es sich um Ungehorsamsdelikte im Sinne des § 5 Abs 1 VStG, bei welchen der Täter die von ihm behauptete Schuldlosigkeit zu beweisen hat und es ihm obliegt, alles darzulegen, was für eine Entlastung spricht; der Gesetzgeber belastet sohin den Täter in einem solchen Fall schon durch den objektiven Tatbestand und präsumiert die Schuld bis zum Beweis des Gegenteils durch den Beschuldigten. Ein Kontrollsystem, welches sich ledigl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/27 Senat-MD-92-083

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschudigten zur Last gelegt, er habe als Verantwortlicher gemäß §9 VStG der Firma R-E-GesmbH, S**************, für den PKW N ***.**1, über schriftliche Anfrage der Bezirkshauptmannschaft xx vom 13.11.1991 (RS-Zustellung: 19.11.1991, Aufgabe der daraufhin erteilten Lenkerauskunft: 22.11.1991) nicht innerhalb von zwei Wochen darüber Auskunft erteilt, wer dieses Kraftfahrzeug am 5.8.1991 um 9,05 Uhr, im Ortsgebiet von K************** auf der La... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 27.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/01 Senat-SB-92-002

Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet:   "Sie haben als Zulassungsbesitzer folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Zeit: 13. September 1991 Ort: **** L*****, P***berg ** Fahrzeug: PKW *********0 Tatbeschreibung   Als Zulassungsbesitzer das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen S********0 nicht abgemeldet, obwohl sein dauernder Standort im März 1991 von **** B***** Nr **4 nach **** L*****, P***berg Nr **, somit in den örtlichen Wirkungsbereich einer anderen Behörde verlegt ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 01.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/03/31 Senat-GF-92-054

Der Unabhängige Verwaltungssenat im Land NÖ hat aufgrund des Verwaltungsaktes der Bezirkshauptmannschaft xx, Zl 3-   -92, sowie aufgrund der per Telefax fristgerecht eingebrachten Berufung der L G vom 9.3.1992 folgenden Sachverhalt als erwiesen festgestellt und der vorliegenden Berufungsentscheidung zugrundegelegt:   Die Berufungswerberin L G war seitens des Bezirkspolizeikommissariates yy mit Schreiben vom 20.11.1991 aufgefordert worden, als Zulassungsbesitzerin des Kraftfahrzeuges mit de... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 31.03.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/03/03 Senat-GF-92-022

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn J W das Straferkenntnis vom 22. November 1991, 3-    -91, erlassen. Darin werden Herrn W als Lenker des Motorrades W        folgende Verwaltungsübertretungen vom 1. Juni 1991 angelastet:   1. Er habe in der Zeit von 22,40 Uhr bis 22,43 Uhr auf der LH x von L M kommend durch L, das Erholungszentrum L über Güterwege Richtung E mehr als eine Person befördert, 2. sei um 22,40 Uhr im Ortsgebiet von L auf der unteren Hauptstraße (LH x) schneller als ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 03.03.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/03/03 Senat-GF-92-022

Rechtssatz: Werden auf einem Motorrad mehr Personen transportiert, als nach der Zulassung vorgesehen ist, dann wird dadurch nicht nur die Sicherheit der beförderten Personen, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer erheblich beeinträchtigt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 03.03.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/02/03 Senat-GD-92-016

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 17.12.1991, Zl -91, wurden über Herrn O B Geldstrafen verhängt, und zwar 1. in Höhe von S 700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 36 Stunden) wegen Übertretung der §§ 134 Abs1, 102 Abs5 KFG 1967, 2. in Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 42 Stunden) wegen Übertretung der §§ 134 Abs1, 45 Abs4 KFG 1967 und 3. in Höhe von S 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 40 Stunden) wegen Übertretung der §§ 99 Abs3 lita, 24 Abs1 lita StVO 1960.   Im Sch... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 03.02.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/01/26 Senat-GF-92-003

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn Dipl-Ing F S das Straferkenntnis vom 29. Oktober 1991, 3     -91, erlassen. Darin wird Herrn Dipl-Ing S angelastet, er habe am 9. Mai 1991 um a) (=1) 17,55 Uhr, b) (=2)  17,40 Uhr, c) (=3) 17,43 Uhr und d) (=4) 17,43 Uhr a) im Ortsgebiet von R, R Hauptstr. b) Ortsgebiet von G, Wstraße, nächst dem Haus Nr     Fahrtrichtung S c) Ortsgebiet von G, S Straße, nächst dem Kilometer 1,0, Fahrtrichtung S-R und d) Ortsgebiet von S-R, G Str., vor dem Haus... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 26.01.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/01/26 Senat-GF-92-003

Rechtssatz: Selbst wenn die Behörde das Ermittlungsverfahren nach Einlangen der Vorstellung nicht rechtzeitig einleitet, tritt der Mandatsbescheid erst zwei Wochen nach Einlangen des Einspruches außer Kraft.   Wird eine Lenkerberechtigung mit Mandatsbescheid entzogen, dann erfolgt das Lenken während dieser Frist ohne die erforderliche Lenkerberechtigung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 26.01.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/01/07 Senat-ZT-92-008

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, - nach Ungültigwerden des Führerscheines (keine Erkennbarkeit mehr der Person auf dem Foto) nicht unverzüglich die Ausstellung eines neuen Führerscheines beantragt zu haben (Punkt 1), - am 11.8.1991 um 17,45 Uhr ein Schlauchboot befördert zu haben, wobei dieses derart herunterhing, daß die hintere Kennzeichentafel teilweise verdeckt wurde (Punkt 2), - das Fahrzeug gelenkt und somit in Betrieb genommen zu haben, ohne... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 07.01.1993

TE UVS Niederösterreich 1992/11/24 Senat-GD-91-027

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 27.11.1991, Zl 3-     91, wurden über Herrn O      B     Geldstrafen verhängt, und zwar 1. in Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 42 Stunden) wegen Übertretung des §134 Abs1, §45 Abs4 KFG 1967 und 2. in Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 42 Stunden) wegen Übertretung des §99 Abs3 lita, §23 Abs3 StVO 1960.   Im Schuldspruch des Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte als Fahrzeuglenker am... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 24.11.1992

RS UVS Kärnten 1992/11/24 KUVS-890/1/92

Rechtssatz: Teilt der Zulassungsbesitzer auf Lenkeranfrage mit, daß der Lenker (Vor- und Zuname) des Fahrzeuges ein unter Venac 30, Kosovo, wohnhafte Person war, und scheiterte die Kontaktaufnahme der Erstbehörde mit dem namhaft gemachten Lenker wegen nichtausreichender Anschrift, verantwortet der Zulassungsbesitzer die Verwaltungsübertretungnach § 103 Abs 2 KFG. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.11.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/11/11 Senat-GD-92-015

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 17. Dezember 1991, Zl 3-       , wurde Herr O      B     wegen Übertretung des §45 Abs4 Kraftfahrgesetz 1967 gemäß §134 Abs1 KFG 1967  mit einer Geldstrafe in Höhe von S 1000,-- bestraft. Im Schuldspruch wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte als Fahrzeuglenker am 15.10.1991 um 11,55 Uhr auf der B    bei km in Richtung xx mit dem PKW Mercedes 500, Probefahrtkennzeichen    , dieses Probefahrtkennzeichen ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 11.11.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/11/11 Senat-GD-92-017

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 9. Jänner 1992, Zl 3-      , wurde über Herrn O      B     wegen Übertretung des §45 Abs4 KFG 1967 gemäß §134 Abs1 KFG 1967  eine Geldstrafe in Höhe von S 1000,-- verhängt. Es wurde dabei als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte als Fahrzeuglenker am 2.11.1991 von 10,10 Uhr bis 10,18 Uhr in xx,         Straße,                   -Platz, gasse,      platz bis zur        Straße 1 und zurück mit einem PKW Mercedes, Probefahrtkennzeichen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 11.11.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/11/11 Senat-GD-92-014

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 17.12.1991, Zl 3-     , wurde über Herrn O      B     wegen Übertretung des §45 Abs4 KFG 1967 eine Geldstrafe gemäß §134 Abs1 KFG 1967 in Höhe von S 1000,-- verhängt. Es wurde im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte als Fahrzeuglenker am 5.10.1991 in der Zeit von 12,03 Uhr bis 13,15 Uhr in xx,           Straße, Haus Nummer x stadteinwärts und beim Haus Nummer y stadtauswär... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 11.11.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/11/11 Senat-GD-92-023

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 11. Februar 1992, Zl 3-       , wurde über Herrn O      B     wegen Übertretung des §45 Abs4 Kraftfahrgesetz 1967 gemäß §134 Abs1 KFG 1967 eine Geldstrafe in Höhe von S 1000,-- verhängt. Dabei wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte als Fahrzeuglenker am 29.10.1991 um 11,50 Uhr in xx auf dem      platz und weiter in Richtung Hotelbetrieb B     auf der        straße mit dem PKW Mercedes 500 SL, Probefahrtkennzeichen,       ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 11.11.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/11/11 Senat-GD-92-013

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 17.12.1991, Zl  3-       , wurde Herr O      B     wegen Übertretung des §45 Abs4 KFG 1967 mit einer Geldstrafe in Höhe von S 1000,-- gemäß §134 Abs1 KFG 1967 bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte als Fahrzeuglenker am 7.11.1991 um ca 14,50 Uhr bis 14,53 Uhr in xx vor dem Haus      platz    und weiter in Richtung     straße als Fahrzeuglenker mit dem PKW Mercedes, Probe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 11.11.1992

RS UVS Kärnten 1992/11/03 KUVS-843-844/3/92

Rechtssatz: Unabhängig davon, daß das Sattelfahrzeug im Ausland (hier Spanien) ohne Kontrollmöglichkeit des inländischen Zulassungsbesitzers beladen wurde, hat der Beschuldigte als Zulassungsbesitzer für den Beginn der Fahrt des Lastkraftwagens im Inland für den Fall, daß der inländische Zulassungsbesitzer selbst die Kontrolle nicht durchführen kann, so ein effizientes Kontrollsystem vorzusehen und einzurichten, daß die Einhaltung der gesetzlichen Beladevorschriften sichergestellt wird. Ei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.11.1992

RS UVS Kärnten 1992/11/03 KUVS-843-844/3/92

Rechtssatz: Betreibt ein Zulassungsbesitzer mehrere Sattelfahrzeugzüge so kann auf Grundlage der Einzelgenehmigungsbescheide des Landeshauptmannes dem Sattelfahrzeug nur ein Sattelanhänger mit der aus dem Genehmigungsbescheid hervorgehenden höchstzulässigen Sattellast zugeordnet werden. Die Zuordnung eines Sattelanhängers an ein Sattelfahrzeug, welches die höchstzulässige Sattellast des Genehmigungsbescheides überschreitet, macht verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.11.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/10/28 Senat-ZT-92-006

Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch:   "Sie haben folgende Verwaltungsübertretungen begangen:   1. Sie haben den PKW, Kennzeichen         am 1.2.1991 gegen 05,00    Uhr dem A         H     zum Lenken überlassen, obwohl dieser    nicht im Besitz der dafür erforderlichen Lenkerberechtigung war    und haben ihm so vorsätzlich die Begehung einer    Verwaltungsübertretung erleichtert. H     lenkte den PKW vom       in xx über die B    nach yy, K          und wieder zurück ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 28.10.1992

RS UVS Kärnten 1992/10/22 KUVS-1103/1/92

Rechtssatz: Wird der Beschuldigte ordnungsgemäß aufgefordert, den Lenker eines Kraftfahrzeuges, welches sich zu einem bestimmten Zeitraum an einem bestimmten Ort befand, bekanntzugeben, ersucht der Beschuldigte trotzdem die Behörde mit Antwortschreiben um genauere Darstellung des Standortes des Fahrzeuges ohne eine Lenkerauskunft zu erteilen und richtet die Behörde neuerlich ein Lenkerauskunftsbegehren an den Beschuldigten und wird dem Beschuldigten die Nichterfüllung dieses zweiten Auskun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.10.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/10/20 Senat-GD-92-042

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 7.4.1992, Zl 3-      , wurden über Herrn R      W        Geldstrafen verhängt, und zwar 1. in Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 24 Stunden) wegen Übertretung des §134 Abs1, §99 Abs1 KFG 1967, 2. in Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 24 Stunden) wegen Übertretung des §99 Abs3 lita, §19 Abs4 letzter Satz, §52 Z24 erster Satz StVO 1960, 3. in Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 24 Stunden) wegen Übertretung des §99 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.10.1992

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