Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102;KFG 1967 §103;
Rechtssatz: Wie insbesondere aus den Bestimmungen der §§ 102 und 103 KFG zu entnehmen ist, unterscheidet der Gesetzgeber zwischen dem Zulassungsbesitzer und dem Lenker eines Kraftfahrzeuges und knüpft an diese Unterscheidung unterschiedliche Rechtsfolgen. Dagegen sind die zivilrechtlichen Rechtsverhältnisse an einem Kraftfahrzeug für die aus dem KFG e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;KFG 1967;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0247 E 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Geht aus dem in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheid der Landesregierung und des Landeshauptmannes betreffend Übertretungen der StVO und des KFG eindeutig hervor (aus
Spruch: , Fertigungsklausel ... mehr lesen...
Index: StVO24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13aKFG 1967StGB §9StVO 1960 §5 Abs7StVO 1960 §97 Abs1VStG §5 Abs1VStG §5 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Straßenaufsichtsorgan einem Ausländer eine unrichtige Belehrung über österreichische straßenpolizeiliche Rechtsvorschriften gibt, darf der Ausländer die Belehrung als dem zutreffend hinnehmen. Es ist... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VStG §5 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0064 E 23. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen. ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VStG §5 Abs2
Rechtssatz: Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020064.X03... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Landeck sprach mit Strafverfügung vom 2. Juli 1973 aus, der Beschwerdeführer habe am 8. Apri1 1973 nachmittags auf der "Alten Bundesstraße" zwischen den Ortschaften Sch und F an der S P. die Lenkung seines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws überlassen, obwohl ihm bekannt gewesen sei, dass diese keine Lenkerberechtigung besessen habe. Dadurch habe der Beschwerdeführer eine Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 begangen. Gemäß § ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Brigittenau, erkannte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 14. Dezember 1971 schuldig, er habe am 29. September 1971 um 23,15 Uhr in Wien 20, W-Gasse, den Personenkraftwagen W nnn gelenkt und trotz Aufforderung die Vornahme des Alkotests verweigert, obwohl mit Recht habe vermutet werden können, daß er alkoholisiert gewesen sei. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 A... mehr lesen...
Index: StVO001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2AVG §46KFG 1967StVO 1960VStG §44 Abs1 Z4VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1097/73 E 24. April 1974 RS 3 Stammrechtssatz Den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere zur Überwachung der zur Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften,... mehr lesen...