RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0064

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967
StVO 1960
VStG §5 Abs2

Rechtssatz

Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020064.X03

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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