Norm: AVRAG §3 Abs1
Rechtssatz: Die Betriebsidentität ist gerade nicht von der Identität des Betriebsinhabers abhängig, sodass erst bei einem anderen Betriebsinhaber ein Betriebsübergang in Betracht kommt. Maßgeblich ist zwar der rechtsgeschäftliche Übergang, doch spielt die Rechtsgrundlage des Betriebsüberganges keine Rolle und verliert das Fehlen einschlägiger Vertragsbeziehungen zur Vermeidung der Rechtsfolgen eines Betriebsüberganges sein G... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377LO187 allg
Rechtssatz: Der Begriff des "Betriebsteils" ist weder im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, noch in der Richtlinie, noch im Arbeitsverfassungsgesetz definiert. Überwiegend werden diese - der Rechtsprechung des EuGH entsprechend - als abgrenzbare, auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheiten, mit denen eigene arbeitstechnische Zwecke (mögen diese der Produktio... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1
Rechtssatz: Daß zwischen den Tätigkeitsbereichen (Einkauf und Lager) verschiedene Berührungspunkte und Überschneidungen bestanden, schließt eine Qualifikation als zwei von einander in wirtschaftlicher und organisatorischer Sicht abgegrenzte Einheiten nicht aus, zumal der für das moderne Wirtschaftsleben typische Umstand, daß einander die Aufgaben abgrenzbarer Betriebsteile durchdringen, der Annahme unterschiedlicher Betrieb... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377LO187
Rechtssatz: Art 3 Abs 1 der Richtlinie 77/187 ist dahin auszulegen, daß er nicht die Rechte und Pflichten umfaßt, die sich für den Veräußerer aufgrund eines zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsvertrages oder Arbeitsverhältnisses gegenüber Arbeitnehmern ergeben, die zwar nicht zu dem übertragenen Teil des Unternehmens gehören, aber bestimmte Tätigkeiten mit Be... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1AVRAG §3 Abs2KO §1KO §71b
Rechtssatz: § 3 Abs 1 gilt nur im Fall eines gerichtlich eröffneten Konkurses nicht. Die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG ist auf die Fälle der Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 8 ObS 2164/96k Entscheidungstext OGH 28.08.1997 8 ObS 2164/96k Veröff: SZ 70/168 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIoAVRAG §3 Abs1AVRAG §6 Abs1IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Geht ein Arbeitsverhältnis gemäß § 3 Abs 1 AVRAG auf den Übernehmer des Unternehmens über und haftet dieser gemäß § 6 Abs 1 AVRAG mit dem Übergeber solidarisch für den rückständigen Lohn, so steht dem Arbeitnehmer auch bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, den Übergeber des Unternehmens, kein Anspruch ... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187
Rechtssatz: Die Kreation neuer Rechtsträger durch die dahinterstehende Gebietskörperschaft, die beiden Vereinen möglicherweise entscheidende finanzielle Hilfen (Subventionen) geben muß, darf nicht zur Umgehung der Zwecke des AVRAG führen. Bei dieser Konstellation verliert das Erfordernis des rechtsgeschäftlichen Überganges an Gewicht, soferne die übrigen Merkmale des Be... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1
Rechtssatz: Wird die von mehreren Zustellern ausgeübte Hauszustellung von Zeitschriften als ein Teil von anderen Zustellungsarten im Rahmen eines Werkvertrages von einem Unternehmen auf ein anderes übertragen, geht damit ein Betriebsteil im Sinne dieser Bestimmung über, zumal neben der Zustellung auch andere Aufgaben zu erfüllen waren, wie zum Beispiel das Durchführen von Inkasso, die Werbung für (neue) Abonnenten, wofür ein... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1
Rechtssatz: Ob ein Betriebsübergang vorliegt, ist aufgrund der den betreffenden Vorgang kennzeichnenden tatsächlichen Umstände zu beurteilen, wie etwa der Übernahme der materiellen und immateriellen Aktiva und des Großteils der Belegschaft, des Überganges der Kundschaft, des Grades der Ähnlichkeit zwischen der vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeit und der Dauer einer eventuellen Einstellung dieser Tätigkeit im Zus... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 Abs1AVRAG §3 Abs1
Rechtssatz: Der Betriebsbegriff des § 34 Abs 1 ArbVG und die dazu entwickelte Judikatur sind für die Auslegung des Begriffes "Betrieb" in § 3 Abs 1 AVRAG heranzuziehen. Danach kann ein einheitlicher Betrieb auch von zwei Unternehmen, die gesellschaftsrechtlich nicht miteinander verbunden sind, aber gemeinsam geleitet werden, geführt werden; die Kündigung von Arbeitnehmern ist auch dann unwirksam, wenn die Beend... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1AVRAG §4 Abs2
Rechtssatz: Auf Grund der Bestimmung des § 4 Abs 2 AVRAG liegt eine "Überzahlung" oder ein "Ist-Lohn" gegenüber den nunmehr anzuwendenden Kollektivverträgen vor, der einzelvertraglich weitergilt, nicht geschmälert werden darf und der normativen Gestaltung durch die "neuen" Kollektivverträge unterliegt. Das Ausmaß späterer Entgelterhöhungen richtet sich daher nach den Prozentsätzen, die der Kollektivvertrag des E... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1HbG §1
Rechtssatz: Arbeitsrechtlich stehen bei einem Hausbesorgerarbeitsverhältnis die Verpflichtungen des Hausbesorgers hinsichtlich der betreuten Liegenschaft im Vordergrund, so dass für die Arbeitsgebereigenschaft der Grad der Verfügungsmacht über die Liegenschaft eine wesentliche Rolle spielt. Der Hausbesitz wird als eine Art Unternehmen angesehen und daraus geschlossen, daß das Arbeitsverhältnis mit dem Hausbesorger auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Wohnhaus Graz, Elisabethstraße 32, steht im Alleineigentum des Dr. Franz S***. In diesem Haus befinden sich drei Geschäftslokale und sieben Wohnungen. Hauptmieter eines der Geschäftslokale ist die klagende Partei, deren Geschäftsführer Gunter L***, der Schwiegersohn des Alleineigentümers, ist. Die klagende Partei begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, die im Parterre des Hofgebäudes des vorgenannten Hauses gelegene, aus Zimmer und Küche bestehende Woh... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1AVRAG §6 Abs1HbG §2
Rechtssatz: Wenn auch der Arbeitgeber eines Hausbesorgers im Sinne des HbG grundsätzlich nur der Eigentümer eines Hauses ist, schließt dies aber eine analoge Anwendung der Bestimmungen des HbG in Fällen, in welchen eine andere Person als der Hauseigentümer Vertragspartner des Hausbesorgers ist, nicht aus, wie etwa im Fall mittelbarer Stellvertretung oder überhaupt in jenen Fällen, in denen die Schutzwürdig... mehr lesen...