Norm
ABGB §879 Abs1 BIIoRechtssatz
Geht ein Arbeitsverhältnis gemäß § 3 Abs 1 AVRAG auf den Übernehmer des Unternehmens über und haftet dieser gemäß § 6 Abs 1 AVRAG mit dem Übergeber solidarisch für den rückständigen Lohn, so steht dem Arbeitnehmer auch bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, den Übergeber des Unternehmens, kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld zu.Geht ein Arbeitsverhältnis gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG auf den Übernehmer des Unternehmens über und haftet dieser gemäß Paragraph 6, Absatz eins, AVRAG mit dem Übergeber solidarisch für den rückständigen Lohn, so steht dem Arbeitnehmer auch bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, den Übergeber des Unternehmens, kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108284Im RIS seit
27.09.1997Zuletzt aktualisiert am
20.12.2016