Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 23.05.2025, GFN 258/2025/81, wurde der Beschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke 2097 und 2098, KG 81104 Axams , aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis bezieht sich auf den Grenzverlauf zwischen den Grundstücken des Beschwerdeführers zu dem Grundstück ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom XXXX wurden die Zweitbeschwerdeführer, als Miteigentümer der Grundstücke XXXX , und der Erstbeschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom römisch 40 wurden die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom XXXX wurden die Zweitbeschwerdeführer, als Miteigentümer der Grundstücke XXXX , und der Erstbeschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom römisch 40 wurden die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom XXXX wurden die Zweitbeschwerdeführer, als Miteigentümer der Grundstücke XXXX , und der Erstbeschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom römisch 40 wurden die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Graz vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer der Grundstücke XXXX und . XXXX beide KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück XXXX zu Grundstück XXXX beide KG XXXX beginnend bei Grenzpunkt XX... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Bruck an der Mur vom 05.04.2023, GFN 1183/2021/60 wurden die Beschwerdeführer, als Miteigentümer des Grundstücks 1039, KG 60208 Freßnitz aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 1039, KG 60208 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Bruck an der Mur vom 05.04.2023, GFN 1183/2021/60 wurden die Beschwerdeführer, als Miteigentümer des Grundstücks 1039, KG 60208 Freßnitz aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 1039, KG 60208 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Bescheid des Vermessungsamtes XXXX (in Folge: belangte Behörde) vom 26.04.2023, GFN XXXX , enthält folgenden
Spruch: „Die Miteigentümer der Grundstücke XXXX und XXXX , XXXX und XXXX , werden aufgefordert, gemeinsam binnen sechs Wochen ihr besseres Recht an der strittigen Fläche zwischen den Grundstücken XXXX und XXXX durch Klage gemäß § 851 Abs. 2 ABGB im Prozessweg geltend zu m... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Bescheid des Vermessungsamtes XXXX (in Folge: belangte Behörde) vom 26.04.2023, GFN XXXX , enthält folgenden
Spruch: „Die Miteigentümer der Grundstücke XXXX und XXXX , XXXX und XXXX , werden aufgefordert, gemeinsam binnen sechs Wochen ihr besseres Recht an der strittigen Fläche zwischen den Grundstücken XXXX und XXXX durch Klage gemäß § 851 Abs. 2 ABGB im Prozessweg geltend zu m... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Bescheid des Vermessungsamtes XXXX (in Folge: belangte Behörde) vom 10.08.2022, GFN XXXX enthält folgenden
Spruch: „Sie werden als EigentümerIn der Grundstücke XXXX aufgefordert, binnen sechs Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis bezieht sich auf den Grenzverlauf zwischen den Grundstücken XXXX ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes XXXX der KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen den Grundstücken XXXX und XXXX beide Katastralgemeinde XXXX beginnend be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Linz vom 16.07.2020, GFN 2690/2016/45 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes 1297/2 der KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass sich die beteiligten Eigentümer bei der Grenzverhandlung am 26.04.2017 nicht auf einen Grenzverlauf einigen ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Linz vom 16.07.2020, GFN 2690/2016/45 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes 1297/2 der KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass sich die beteiligten Eigentümer bei der Grenzverhandlung am 26.04.2017 nicht auf einen Grenzverlauf einigen ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Eigentümerin des Grundstückes XXXX der KG 42016 Obertraun, XXXX , beantragte beim Vermessungsamt Gmunden eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung insbesondere des Grundstückes XXXX der KG 42016 Obertraun in den Grenzkataster gemäß §§ 17 Z 2 iVm 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück XXXX der KG 67610 Ramsau der Beschwerdeführerin, grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Eigentümer der Grundstücke 32 und .18, Einlagezahl (EZ) XXXX Katastralgemeinde XXXX, beantragten beim Vermessungsamt Krems an der Donau eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung der Grundstücke in den Grenzkataster gemäß § 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück der Beschwerdeführer XXXX, EZ XXXX Katastralgemeinde XXXX, grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmapp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Eigentümer der Grundstücke 32 und .18, Einlagezahl (EZ) XXXX Katastralgemeinde XXXX, beantragten beim Vermessungsamt Krems an der Donau eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung der Grundstücke in den Grenzkataster gemäß § 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück der Beschwerdeführer XXXX, EZ XXXX Katastralgemeinde XXXX, grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmapp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaften EZ XXXX mit dem Grundstück XXXX und EZ XXXX mit den Grundstücken XXXX und XXXX, jeweils Katastralgemeinde/Grundbuch XXXX XXXX, die XXXX (FN XXXX) (= MB2), beantragte ua auch die Grenzvermessung zwecks Umwandlung der vorbezeichneten Grundstücke XXXX und XXXX in den Grenzkataster. 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaften EZ römisch 40 mit dem Grundstück ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaften EZ XXXX mit dem Grundstück XXXX und EZ XXXX mit den Grundstücken XXXX und XXXX, jeweils Katastralgemeinde/Grundbuch XXXX XXXX, die XXXX (FN XXXX) (= MB2), beantragte ua auch die Grenzvermessung zwecks Umwandlung der vorbezeichneten Grundstücke XXXX und XXXX in den Grenzkataster. 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaften EZ römisch 40 mit dem Grundstück ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaften EZ XXXX mit dem Grundstück XXXX und EZ XXXX mit den Grundstücken XXXX und XXXX, jeweils Katastralgemeinde/Grundbuch XXXX XXXX, die XXXX (FN XXXX) (= MB2), beantragte ua auch die Grenzvermessung zwecks Umwandlung der vorbezeichneten Grundstücke XXXX und XXXX in den Grenzkataster. 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaften EZ römisch 40 mit dem Grundstück ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 21.11.2015 beantragte XXXX (im Weiteren Beschwerdeführer) die Bescheinigung seines Planes (Teilungsplan) mit der GZ 31326-62324 vom 16.11.2015 in der KG 62324 Unterauersbach. Mit Antrag vom 21.11.2015 beantragte römisch 40 (im Weiteren Beschwerdeführer) die Bescheinigung seines Planes (Teilungsplan) mit der GZ 31326-62324 vom 16.11.2015 in der KG 62324 Unterauersbach. Mit Mängelbehebungsau... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 06.08.2014 begehrten die Beschwerdeführer beim Vermessungsamt Gmunden als grundbücherliche Eigentümer des Grundstückes 173/3, KG XXXX die Umwandlung ihres Grundstückes gemäß § 17 Z 1 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Mit Schreiben des Vermessungsamtes Gmunden vom 27.08.2014 wurden die Eigentümer der an das umzuwandelnde Grundstück 173/3 angrenzenden Grundstücke von der Durchführung einer Gren... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 06.08.2014 begehrten die Beschwerdeführer beim Vermessungsamt Gmunden als grundbücherliche Eigentümer des Grundstückes 173/3, KG XXXX die Umwandlung ihres Grundstückes gemäß § 17 Z 1 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Mit Schreiben des Vermessungsamtes Gmunden vom 27.08.2014 wurden die Eigentümer der an das umzuwandelnde Grundstück 173/3 angrenzenden Grundstücke von der Durchführung einer Gren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Steyr vom 07.05.2014, GFN 435/2014/49 wurde die Beschwerdeführerin als Eigentümerin des Grundstückes XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass sich die beteiligten Eigentümer bei der Grenzverhandlung am 09.04.2014 nicht auf einen ... mehr lesen...