1. Nach dem durch den Akteninhalt gedeckten Beschwerdevorbringen leitete das Finanzamt Schärding als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 19. März 2001 gegen Hermann P., Ehemann der Beschwerdeführerin, das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dass er im Amtsbereich dieses Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer für den Zeitraum 03/99 in ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §96;FinStrG §56 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG gelten u.a. für Erledigungen, soweit dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt, die Bestimmungen des dritten Abschnittes der Bundesabgabenordnung sinngemäß. Nach § 96 BAO müssen schriftliche Ausfertigungen allgemein die Bezeichnung der Behörde enthalten und mit Datum und der Unterschrift de... mehr lesen...
Im Juli 1997 langte beim Finanzamt Innsbruck ein Schreiben des Finanzamtes Augsburg-Stadt, Steuerfahndungsstelle, vom 27. Juni 1997 mit folgendem Inhalt ein: "Rechtshilfeersuchen Sachverhaltsdarstellung Die Steuerfahndungsstelle bei dem Finanzamt Augsburg-Stadt ermittelt gegen Dr. Herbert P (Beschuldigter) wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Steuerstrafverfahren. Der Beschuldigte ist als selbständiger Zahnarzt tätig. Für den Zeitraum 1991 bis 1995 wurden fingierte Bet... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs4;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §99 Abs1; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 1/2007, S 21-28;
Rechtssatz: Der Bescheid, mit dem die Zwangsstrafe verhängt wird, knüpft an das Auskunftsverlangen an. Die Androhung einer Zwangsstrafe ist gemäß § 111 Abs. 4 BAO seinerseits nicht bekämpfbar. Daher können Fehler in Bezug auf die Stellung d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Erkenntnis des Spruchsenates (Finanzamt) als unbegründet ab. Der mit 15. November 2002 datierte angefochtene Bescheid der belangten Behörde wurde dem Beschwerdeführer am 23. Jänner 2003 zugestellt. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Über Rechtsmittel entscheidet gemäß § 62 Abs 1 FinStrG idF des AbgRmRefG, BGBl I Nr. 97/2002, der unabhängige Finanzsenat als Finanzstraf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §97 Abs1;FinStrG §265 Abs1b idF 2002/I/097;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §62 Abs1 idF 2002/I/097;VwRallg;
Rechtssatz: Bescheide werden gemäß § 56 Abs 2 FinStrG iVm § 97 Abs 1 BAO dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekannt gegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. September 1998 leitete das Finanzamt gegen den Beschwerdeführer ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dass er als Abgabepflichtiger in den Jahren 1994 bis 1998 vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- bzw. Wahrheitspflicht Einkommen- bzw. Umsatzsteuer in noch zu bestimmender Höhe verkürzt habe, indem er Einnahmen aus Mulcharbeiten für verschiedene Forstverwaltungen in Höhe von jedenfalls S 1,215.326,-- nicht erklärt un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93;BAO §96;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83;
Rechtssatz: Dass sich auf der dem Beschwerdeführer zugegangenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides betreffend Administrativbeschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens eine Stampiglie des Finanzamtes befindet, ist ein Ausfertigungsversehen, das nicht geeignet ist, Bedenken des... mehr lesen...
Der der Beschwerde zugrunde liegende Sachverhalt war schon mehrfach Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens: Mit den hg Erkenntnissen vom 31. Mai 1995, Zl 93/16/0134, vom 26. Juli 1995, Zl 95/16/0169, vom 18. Dezember 1995, Zl 95/16/0287, und je vom 16. Dezember 1999, Zl 98/16/0157 und Zl 97/16/0370, 0380, wurden auf Grund der in den Jahren 1990 und 1993 erfolgten Verbringungen von ausländischen unverzollten Beförderungsmitteln in das Zollgebiet erlassene Bescheide d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §87;BAO §97;FinStrG §135;FinStrG §137;FinStrG §141 Abs1;FinStrG §157;FinStrG §162 Abs1;FinStrG §163 Abs1;FinStrG §31 Abs1;FinStrG §31 Abs5;FinStrG §56 Abs2;
Rechtssatz: Ein Bescheid ist bereits mit seiner mündlichen Verkündung rechtlich existent geworden (Hinweis E 27. April 1995, 95/17/0007; E 26. September 1996, 95/09/0228; E 6. März 1997, 95/09/025... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 26. Jänner 1998 wurde der Beschwerdeführer des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowie nach dem § 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a und lit. b FinStrG schuldig erkannt und bestraft. Nach Ausweis der Akten wurde dieses Erkenntnis des Spruchsenates dem Beschwerdeführer durch Hinterlegung zugestellt, wobei als Beginn der Abholfrist der 14. April 1998 beurkundet wurde. Ein von einer Wirtschaftsprüfungs- un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §156 Abs1;FinStrG §56 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Der Bf hat in seiner Berufung ein Vorbringen zur Frage der Rechtzeitigkeit des erhobenen Rechtsmittels erstattet, mit welchem die belBeh im angefochtenen Zurückweisungsbescheid jegliche Auseinandersetzung unterlassen hat. Der angefochtene Zurückw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §56 Abs2;VwGG §36;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Der von der belBeh unternommene Versuch, die im angefochtenen Bescheid verabsäumte
Begründung: in der Gegenschrift im Verfahren vor dem VwGH nachzuholen, ist verfahrensrechtlich zum Scheitern verurteilt (Hinweis E 30.9.1999, 97/15/0075; E 19.2.1997, 96/13/... mehr lesen...
Mit Rechtshilfeersuchen vom 16. Mai 1994 ersuchte das Finanzamt Rosenheim (Deutschland) betreffend Reinhard K und Gerhard M, beide wohnhaft in Deutschland, bestimmte Ermittlungen bei dem beschwerdeführenden Kreditinstitut vorzunehmen. Das Rechtshilfeersuchen wurde durch Einleitungsvermerke nach § 397 Abs. 2 der deutschen Abgabenordnung (AO) belegt. Aus den Einleitungsverfügungen geht hervor, dass K und M jeweils im Verdacht der Hinterziehung und der Beihilfe zur Hinterziehung bestimmt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111;FinStrG §56 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die fehlende Zurechenbarkeit der Androhung der Zwangsstrafe gem § 56 Abs 2 FinStrG iVm § 111 BAO ist dem Fehlen einer Androhung gleichzuhalten. Indem die belBeh im Instanzenzug eine Zwangsstrafe festgesetzt hat, ohne dass dieser Festsetzung eine wirksame Androhung vorausge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht39/06 Rechtshilfe Amtshilfe
Norm: BAO §111;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §99 Abs1;Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955 Art5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Einwand, die Verhängung einer Zwangsstrafe setze ein entsprechendes ausdrückliches Ersuchen der deutschen Beh voraus, lässt die Bestimmung des Art 5 Abs 1 des Rechtshilfever... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111;BAO §80;FinStrG §56 Abs2;
Rechtssatz: Der Zweck der Zwangsstrafe liegt nicht in der Bestrafung der Person, sondern darin, die Abgabenbehörde bzw Strafbehörde bei Erreichung ihrer Verfahrensziele zu unterstützen und die Partei zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten zu verhalten. Daraus folgt, dass Zwangsstrafen bei juristischen Personen, die g... mehr lesen...
Im Bericht über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung bei der A-GmbH vom 11. Dezember 1995 findet sich unter Tz 20 zur Umsatzsteuer folgende Feststellung: "Schätzung Ust 1992/1993 und 1993/1994 Die Ust 1992/1993 wurde anhand der vorläufigen Bilanz geschätzt. Die Ust 1993/1994 wurde anhand der vorliegenden UVA's geschätzt, bzw. waren einige Erlöse bzw. Gutschriften nicht erfaßt (Gutschrift Panoramavideo - netto 1.250.890,-; Forderung Klemmen - netto 301.095,55; Forderung Pachtzi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93;FinStrG §33;FinStrG §49;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §82;FinStrG §83;
Rechtssatz: Da die Einleitung eines Strafverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen nach dem FinStrG in Bescheidform zu ergehen hat, gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften der BAO über Inhalt und Form von Bescheiden (§ 93 BAO). Im Spruc... mehr lesen...
Anläßlich der Vernehmung des Beschwerdeführers als Beschuldigter am 22. Dezember 1993 wurde in der Niederschrift des Zollamtes Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz festgehalten: "Durch diese Unterfakturierung sind beträchtliche Eingangsabgaben verkürzt worden, weshalb gegen Sie seitens des Zollamtes Klagenfurt als Finanzstrafbehörde I. Instanz das Finanzstrafverfahren nach §§ 11, 35 (2) Finanzstrafgesetz eingeleitet wird, weil der Verdacht besteht, daß Sie im gemeinsam... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92 Abs2;BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83 Abs2;
Rechtssatz: Da die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen nach dem FinStrG mit Bescheid zu ergehen hat, sind für Inhalt und Form dieses Bescheides die Bestimmungen der BAO anzuwenden. Das FinStrG sieht die mündliche Form der Erlassung eines Bescheid... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz leitete mit Bescheid vom 24. August 1994 das Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin ein, weil der Verdacht bestehe, sie habe anläßlich ihrer Einreisen in den Jahren 1989 und 1990 über das Zollamt Flughafen Wien vorsätzlich Waren, nämlich näher angeführte Damenringe, unter Verletzung einer zollrechtlichen Stellungs- und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0183 1 Stammrechtssatz Da die Einleitung eines Strafverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen nach dem FinStrG in Bescheidform zu ergehen hat (Hinweis VfGH B 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Juli 1993 leitete das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG gegen den Beschwerdeführer ein, weil der Verdacht bestehe, er habe (die im Spruch: des Einleitungsbescheides näher umschriebenen) Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 iVm § 11 FinStrG (Faktum 1), der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG (Fakten 2 bis 5) und der Hinterziehung von Eingangsabgaben nac... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §83 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 6.10.1994 94/16/0134
Rechtssatz: Da die Einleitung eines Strafverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen nach dem FinStrG in Bescheidform zu ergehen hat, gelten gemäß § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Fo... mehr lesen...
Mit dem am 9. April 1992 zugestellten Bescheid vom 6. April 1992 leitete das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den im landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Graz als Untersuchungshäftling befindlichen Beschwerdeführer ein Finanzstrafverfahren ein. Mit Schreiben vom 21. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist und erhob gleichzeitig "Berufung" gegen den Bescheid betreffend die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;BAO §85 Abs2;FinStrG §153;FinStrG §56 Abs2;
Rechtssatz: Rechtsmittel haben nach den Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes bestimmte formelle und inhaltliche Voraussetzungen zu erfüllen; eine innerhalb der Rechtsmittelfrist eingebrachte Eingabe, die wenigstens erkennen läßt, daß sich die Partei durch eine ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Juni 1991 leitete das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz über den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, er habe im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken mit seinem Bruder B. unter vorsätzlicher Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- bzw. Wahrheitspflicht in mindestens 14 Verzollungsfällen bei dem österreichischen Eintrittszollamt Walserberg-AB bzw. beim Hauptzollamt Graz durch unrichtiges Ausstellen von Ursprungszeug... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0201 1 Stammrechtssatz Da die Einleitungsverfügung einen Bescheid darstellt (Hinweis B VfGH 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften der BAO über Inhalt und Form von Bescheiden. Für die Beant... mehr lesen...
K.M. verstarb am 27. November 1987. Sein Sohn R.M. zeigte am 20. März 1988 der Finanzstrafbehörde an, sein Vater habe seine Pension von monatlich S 23.000 stets zurückgelegt, wofür diverse Konten bei der Beschwerdeführerin, Filiale V-Straße in S, unterhalten wurden. In der Erbmasse scheine jedoch kein Sparbuch auf. Die letzte Zeit vor seinem Tod hätte der Verstorbene bei Frau H.B. verbracht. Am 30. Juni 1988 leitete das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien als Finanzstra... mehr lesen...