Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;FinStrG §102 Abs1;FinStrG §102 Abs4;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §99 Abs1;
Rechtssatz: Die Finanzstrafbehörde kann einen Dritten nicht verpflichten, einer Person, die sie als Zeuge anspricht, Einsicht in Urkunden und andere Unterlagen zu gewähren, damit ihr dann dieser Zeuge über den Inhalt der von dem Dritten verwahrten Urkunden und anderen Unt... mehr lesen...
Das Zollamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz hatte am 10. Dezember 1987 mit einer auf § 89 Abs. 1 FinStrG gestützten und an die Beschwerdeführerin gerichteten schriftlichen Beschlagnahmeanordnung die Beschlagnahme der Geschäftsfälle und der bezughabenden Belege zum Konto Nr. ... - lautend auf "T"-Bank -, betreffend das Geschäftsjahr 1987, verfügt. Zur Begründung: war ausgeführt worden, die Finanzstrafbehörde führe gegen die Firma D .. und die Firma A .. finanzstrafrecht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §89 Abs6; Beachte Bespr in AnwBl 10/1993 S 775-777
Rechtssatz: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, vor der Vornahme der Beschlagnahme zunächst nach Androhung eine Zwangsstrafe zu verhängen und erst nach Obsiegen bei den Höchstgeric... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird sowohl auf den hg Beschluß vom 29. Jänner 1991, Zl 90/14/0118, als auch auf das hg Erkenntnis vom selben Tag, Zl 90/14/0112, verwiesen. Die in diesen Entscheidungen aufscheinenden Kurzbezeichnungen werden weiterhin verwendet. Nachdem das Finanzamt Spittal an der Drau als Finanzstrafbehörde erster Instanz (in der Folge: Finanzamt) die Abnahme der sich im Gewahrsame der Beschwerdeführerin befindlichen Tagesstrazzen sowie der entsprechenden... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird sowohl auf den hg Beschluß vom 29. Jänner 1991, Zl 90/14/0118, als auch auf das hg Erkenntnis vom selben Tag, Zl 90/14/0112, verwiesen. Die in diesen Entscheidungen aufscheinenden Kurzbezeichnungen werden weiterhin verwendet. Nachdem das Finanzamt Spittal an der Drau die Abnahme der sich im Gewahrsame der Beschwerdeführerin befindlichen Tagesstrazzen sowie der entsprechenden Kontenentwicklungen für den Zeitraum vom 8. bis 13. September 1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;BAO §311 Abs2;B-VG Art132;FinStrG §156 Abs1;FinStrG §56 Abs2;VwGG §27;VwGG §36 Abs2; Beachte Besprechung in AnwBl 1991/12, 919;
Rechtssatz: Eine Säumnisbeschwerde, der der Mangel der Berechtigung zu ihrer Erhebung entgegensteht, muß auch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art132;FinStrG §156 Abs1;FinStrG §56 Abs2;VwGG §27; Beachte Besprechung in AnwBl 1991/12, 919;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991140045.X01 Im RIS seit 27.08.1991 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 29. Jänner 1991, Zl 90/14/0112, (in der Folge: bezughabendes Erkenntnis) verwiesen. Die in dieser Entscheidung aufscheinenden Kurzbezeichnungen werden weiterhin verwendet. Nachdem das Finanzamt Spittal an der Drau die vom Vorsitzenden des Spruchsenates beim Finanzamt Klagenfurt (in der Folge: Vorsitzende) übergebenen Tagesstrazzen ausgewertet und den Schluß gezogen hatte, daß am 12. September 1983 von einem der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §96;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §65 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Trägt ein Bescheid des Vorsitzenden des zuständigen Spruchsenates als Behördenbezeichnung diejenige, bei welcher der Senat eingerichtet ist, anstelle jener, als deren Organ der Senatsvorsitzende im konkreten Fall tätig wird, so schadet die ungenaue Behörden... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 14. März 1989 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er 1985 und 1986 anläßlich von sechs konkret bezeichneten Einreisen aus Ungarn gemeinsam mit S und SR vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren (wie Uhren, Silber-, Porzellan- und Messinggegenstände), die nach Anzahl, Art u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0201 1 Stammrechtssatz Da die Einleitungsverfügung einen Bescheid darstellt (Hinweis B VfGH 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften d... mehr lesen...
Mit am 14. November 1989 zugestellten Bescheid leitete das Finanzamt Spittal an der Drau gegen einen Kunden der Beschwerdeführerin (in der Folge: Kunde), der mehrere Gewerbebetriebe sowie eine Land- und Forstwirtschaft betreibt und daneben noch aus drei Dienstverhältnissen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, der Kunde habe durch Nichterklären von Einkünften aus Kapitalvermögen und Nichtansatz von Sparguthaben in den... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §96;FinStrG §56 Abs2;
Rechtssatz: Schriftliche Ausfertigungen der Abgabenbehörden (Finanzstrafbehörden) müssen unter anderem die Bezeichnung der Behörde enthalten. Fehlt in einer Ausfertigung die Bezeichnung der Behörde und ergeben sich auch keine weiteren Anhaltspunkte dafür, von welcher Behörde die Erledigung ausgeht, so gilt das Schriftstück nicht ... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. September 1988, Zl. 88/16/0093 verwiesen, mit welchem die Beschwerdeentscheidung der belangten Behörde vom 11. April 1988 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden war. Der Gerichtshof hatte hierbei für bestimmend... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §89;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §93 Abs1 idF 1958/129;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Feststellung der in § 93 Abs 1 FinStrG idF 1958/129 genannten Verhinderung des Vorstandes der Finanzstrafbehörde erster Instanz ist an sich formfrei, muß aber zu Beweiszwecken urkundlich festgehalten werden, damit sie nachprüfbar wird. Ein Akt... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 16. September 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma MN als Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1979 bis 1984 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbriefmark... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392;
Rechtssatz: Da die Einleitungsverfügung einen Bescheid darstellt (Hinweis B VfGH 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften der BAO über Inhalt und Form von Bescheiden. Für die Beantwortung der... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz an den Beschwerdeführer am 7. Oktober 1988 das folgende Schreiben gerichtet: "Sehr geehrter Herr PÜ Es wird Ihnen hiermit zur Kenntnis gebracht, daß das gegen Sie am 15.1.1981 wegen Verzollungsumgehung nach § 36 Abs. 1 FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren auf Grund geänderter Rechtsansich auf Schmuggel gem. § 35 Abs. 1 FinStrG und der Begehungszeitraum der Ih... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 19. November 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma N & Sohn Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1976 bis 1982 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbrie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392;
Rechtssatz: Da die Einleitung eines Strafverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen nach dem FinStrG in Bescheidform zu ergehen hat (Hinweis VfGH B 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften der BAO über... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;BAO §92;BAO §93;B-VG Art130 Abs1;FinStrG §56 Abs2;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 284;
AnwBl 1990/11, 649;
Rechtssatz: Bescheidqualität iSd gem § 56 Abs 2 FinStrG sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der § 92, §... mehr lesen...