Norm: FinStrG §26 Abs1StGB §32StGB §43StGB §43a
Rechtssatz: Dem Doppelverwertungsverbot widerspricht nicht, zur
Begründung: der Prognoseentscheidung zur Gewährung bedingter Nachsicht (eines Teiles) der Strafe nach §§ 43 und 43a StGB (§ 26 Abs 1 FinStrG) (Strafzumessung im weiteren Sinn) auf besondere Umstände des Einzelfalls zu verweisen, mögen diese auch bereits Grundlage für die Strafdrohung gewesen sein. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: FinStrG §26 Abs1StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Da die bedingte Nachsicht der Wertersatzstrafe nur im Falle einer Jugendstrafe in Betracht kommt, bedeutet ihre Gewährung bei Erwachsenen eine Überschreitung der gerichtlichen Strafbefugnis. Entscheidungstexte 14 Os 162/93 Entscheidungstext OGH 15.02.1994 14 Os 162/93 11 Os 17/9... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der deutsche Staatsangehörige Jürgen F***, der jugoslawische Staatsangehörige Zvonko S*** sowie die Österreicher Walter H*** und Kurt R*** des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 SuchtgiftG (in der Fassung nach der SuchtgiftG-Nov 1985, BGBl Nr 184 - im folgenden:) nF (Pkt A), ferner des Vergehens nach § 16 Abs. 1 SuchtgiftG nF (Pkt B) und zudem jeweils eines (mit dem Verbrechen lt Pkt A eintätig zusammentreffenden) Finanzvergehens, n... mehr lesen...
Gründe: Der praktische Arzt Dr.Hans A wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG, mit einer Verkürzung an Einkommens- und Umsatzsteuer von insgesamt 920.884 S, schuldig erkannt. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wurde er zu einer Geldstrafe von 300.000 S verurteilt, gemäß § 20 FinStrG wurde für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwanzig Tagen verhängt. Der Schöffensenat wertete dabei als erschwerend den langen Deliktszeitraum, als... mehr lesen...
Norm: FinStrG §26 Abs1StGB §43 Abs1
Rechtssatz: Schon wegen der Fortsetzung der Abgabenhinterziehung über sechs Jahre sprechen spezialpräventive Erwägungen gegen eine bedingte Nachsicht der verhängten Geldstrafe. Entscheidungstexte 13 Os 70/85 Entscheidungstext OGH 30.05.1985 13 Os 70/85 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12. November 1960 geborene Stefan A 1.) des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG. (wegen Inverkehrsetzens von ca. 250 Gramm Cannabisharz, 20 Gramm Haschischöl, 3 Stück LSDTrips und ca. 200 Gramm Cannabiskraut; Punkt I des Urteilssatzes) sowie 2.) des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z 2 (dritter und vierter Fall) SuchtgiftG. (wegen Erwerbes und Besitzes von rund 150 Gramm Cannabisharz, 17 Stück LSD-Trips und rund 60 Gramm Cannabiskraut; P... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Norbert A und Sonja A des Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG sowie anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und gemäß der zuvor bezeichneten Gesetzesstelle (unter Anwendung des § 28 StGB) zu Freiheitsstrafen sowie nach § 6 Abs 4 SuchtgiftG (unter Festsetzung von Ersatzfreiheitsstrafen für den Fall der Uneinbringlichkeit) zu Geldstrafen verurteilt; gemäß § 43 Abs 1 StGB wurden die über Sonja A verhängten (beiden) Strafen bedingt n... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19FinStrG §26 Abs1SGG §12 Abs4 F
Rechtssatz: Beim Zusammentreffen der Voraussetzungen zu Verhängung einer Geldstrafe gemäß § 12 Abs 4 SGG und einer Wertersatz-Strafe nach § 19 FinStrG ist eine bedingte Nachsicht gemäß § 26 Abs 1 zweiter Satz FinStrG unzulässig. Entscheidungstexte 10 Os 151/80 Entscheidungstext OGH 17.02.1981 10 Os 151/80 Verstärkter Senat; Ver... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den Geschäftsführer Helmut A der Vergehen der (teils vollendeten und teils versuchten) Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a und 13 FinStrG. sowie § 33 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 lit. b FinStrG. schuldig und verurteilte ihn unter Anwendung des § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG. nach § 33 Abs. 5 FinStrG. zu einer Geldstrafe von 900.000 S, im Falle der Uneinbringlichkeit zu 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, und zu einer Freiheitsstrafe in der ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §26 Abs1StGB §43
Rechtssatz: Keine bedingte Nachsicht (nur) eines Teils der (Geldstrafe) Strafe. Entscheidungstexte 13 Os 79/80 Entscheidungstext OGH 10.07.1980 13 Os 79/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0086083 Dokumentnummer JJR_19800710_OGH0002_0130OS0007... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt und zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt: 1.) der am 13. Jänner 1941 geborene Bankkassier Ludwig A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt (als Beteiligter) nach den § 12, 302 Abs. 1 StGB (Punkt II des Urteilssates), des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den § 33 Abs. 1 und 13 FinStrG. (Punkt III 1. des Urteilssatzes) und des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.April 1941 geborene, freiberuflich als Statistiker tätige Johannes A des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach dem § 209 StGB. und des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er in Wien (zu Punkt 1 des Urteilssatzes) vom Juni 1978 bis Juli 1979 wiederholt mit dem am 12. März 1964 geborenen Jugendlichen Kurt B durch gegenseitige manuelle und orale sexue... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Kaufmann Josef A und der Geschäftsführer Karl B - des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den §§ 35 Abs. 2, 38 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß sie in den Jahren 1965 bis 1970 in Wien, Düsseldorf und an anderen Orten im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter vorsätzlich und gewerbsmäßig zu ihrem Vorteil unter Verletzung einer abgabenrecht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Teppichhändler Simon A, ein iranischer Staatsangehöriger, des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe sowie zu den Strafen des Verfalls und des Wertersatzes verurteilt, weil er in den Jahren 1970 bis 1974 in Salzburg vorsätzlich und gewerbsmäßig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Mai 1908 geborene, seit dem Jahre 1970 im Ruhestand befindliche Kanzleioberoffizial der Bundespolizeidirektion Wien Alois A der Vergehen des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs nach § 256 StGB und der Amtsanmaßung nach § 314 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt der auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Schuldsprüche liegt ihm zur Last, I./ zum Nachteil der Republik Österreich einen geheimen Nachrichtend... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23. Dezember 1959 geborene Bäckerlehrling Stefan Peter A des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach den § 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und 15 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in Wien brieflich am 2. und am 16. Mai 1978 Kurt B und Marianne B durch gefährliche Drohung mit dem Tod und mit einer Gefährdung durch Sprengmittel zum Erscheinen an einem bestimmten Ort nötigte (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Juli 1930 geborene Teppichhändler Abbas A - ein iranischer Staatsangehöriger - des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (Punkt A des Urteilssatzes), des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB (Punkt B/ des Urteilssatzes), des Vergehens nach dem § 17 Abs. 1 Z 4 (und Abs. 2) AußenhandelsG (Punkt C/ des Urteilssatzes) und des Vergehens der ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §20FinStrG §26 Abs1
Rechtssatz: Keine bedingte Nachsicht der Ersatzfreiheitsstrafen (für Verfall bzw Wertersatz). Entscheidungstexte 11 Os 172/77 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 11 Os 172/77 12 Os 83/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 12 Os 83/78 Beisatz: Auch nicht für Ersatzfreiheitsstrafen für so... mehr lesen...
Norm: FinStrG §26 Abs1 Satz2StGB §44 Abs2StGB §45 Abs2
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Ausschluß der bedingten Nachsicht im § 26 Abs 1 zweiter Satz FinStrG, der auch der Rechtslage der §§ 44 Abs 2, 45 Abs 2 StGB entspricht. Entscheidungstexte 11 Os 172/77 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 11 Os 172/77 12 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der iranische Staatsangehörige und Teppichhändler Abolfazl A des Finanzvergehens nach den § 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in den Jahren 1972 bis 1974 in Salzburg als Geschäftsführer der 'A***' Export-Import Perserteppich Teheran Gesellschaft m.b.H. (vormals 'A***' Export, Import Gesellschaft m.b.H.) vorsätzlich und gewerbsmäßig unter Verletzung der abgabenre... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11. März 1948 geborene, nunmehrige kfm. Angestellte Josef A des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den § 33 Abs. 2 lit. a und 13 FinStrG. schuldig erkannt und gemäß dem § 33 Abs. 5 FinStrG. unter Anwendung des § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG zu einer Geldstrafe von 70.000 S, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Nach de... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17FinStrG §24 Abs1FinStrG §26 Abs1JGG §13 Abs1StGB §43
Rechtssatz: Nur der Ausspruch und die Vollziehung der Wertersatzstrafe kann bei einer Jungendstraftat gemäß § 13 Abs 1 JGG aufgeschoben werden, nicht aber der Ausspruch des Verfalls. Eine bedingte Nachsicht des Verfalls oder Wertersatzstrafe gemäß § 43 StGB (§ 26 FinStrG) ist auch bei einer Jugendstraftat ausgeschlossen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §26 Abs1StGB §43
Rechtssatz: Anrecht auf bedingte Strafnachsicht hat, wer bislang unbescholten war (RZ 1973,202, 1975,56, 1976,102, 12 Os 47/73, 9 Os 5/76, 12 Os 64/76). Entscheidungstexte 9 Os 47/76 Entscheidungstext OGH 09.12.1976 9 Os 47/76 11 Os 185/76 Entscheidungstext OGH 01.02.1977 11 Os 185/76 Vgl; ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §26 Abs1StGB §43 Abs1StGB §43 Abs2
Rechtssatz: Die für den Bereich des StGB geltenden Grundsätze für die Gewährung bedingter Strafnachsicht, gelten auch für das gerichtliche Finanzstrafverfahren; auch in einem solchen hat daher ein bislang unbescholtener Verurteilter grundsätzlich ein Anrecht auf Gewährung bedingter Strafnachsicht. Entscheidungstexte 12 Os 74/76 Entschei... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs1FinStrG §26 Abs1StGB §43
Rechtssatz: Sind in einem Urteil gemäß § 22 Abs 1 FinStrG Strafen für ein Finanzvergehen sowie davon gesondert und unabhängig für strafbare Handlungen anderer Art verhängt worden, so ist die Frage nach der Zulässigkeit einer Anwendung der § 43 StGB, § 26 Abs 1 FinStrG jeweils getrennt in Ansehung des auf die Vorschriften des FinStrG gestützten und hinsichtlich des sonstigen Strafausspruchs zu prüfe... mehr lesen...