RS OGH 1994/2/15 14Os162/93, 11Os17/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1994
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Norm

FinStrG §26 Abs1
StPO §281 Abs1 Z11

Rechtssatz

Da die bedingte Nachsicht der Wertersatzstrafe nur im Falle einer Jugendstrafe in Betracht kommt, bedeutet ihre Gewährung bei Erwachsenen eine Überschreitung der gerichtlichen Strafbefugnis.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0086069

Dokumentnummer

JJR_19940215_OGH0002_0140OS00162_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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