Norm
FinStrG §26 Abs1Rechtssatz
Da die bedingte Nachsicht der Wertersatzstrafe nur im Falle einer Jugendstrafe in Betracht kommt, bedeutet ihre Gewährung bei Erwachsenen eine Überschreitung der gerichtlichen Strafbefugnis.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0086069Dokumentnummer
JJR_19940215_OGH0002_0140OS00162_9300000_001