RS OGH 1976/10/4 12Os74/76, 9Os47/76, 11Os29/77, 12Os64/78, 9Os157/78, 14Os162/93

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Veröffentlicht am 04.10.1976
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Norm

FinStrG §26 Abs1
StGB §43 Abs1
StGB §43 Abs2

Rechtssatz

Die für den Bereich des StGB geltenden Grundsätze für die Gewährung bedingter Strafnachsicht, gelten auch für das gerichtliche Finanzstrafverfahren; auch in einem solchen hat daher ein bislang unbescholtener Verurteilter grundsätzlich ein Anrecht auf Gewährung bedingter Strafnachsicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0086062

Dokumentnummer

JJR_19761004_OGH0002_0120OS00074_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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