Entscheidungen zu § artikel1zu187 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 70

TE Vwgh Beschluss 2008/7/11 AW 2008/13/0040

Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 11.07.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2008/7/10 2007/16/0092

Mit Strafverfügung des Zollamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 13. März 2005 wurde über den Beschwerdeführer wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß §§ 11, 35 Abs. 1 lit. a FinStrG eine Geldstrafe von EUR 2.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage) verhängt . Weiters wurde auf Verfall der geschmuggelten Gegenstände sowie auf anteiligen Wertersatz von EUR 13.712,68 (Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage) erkannt. Die Wertersatzstrafe wurde mit Bescheid vom 20. Ju... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.07.2008

RS Vwgh 2008/7/10 2007/16/0092

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;FinStrG §187;FinStrG §20;VwRallg;
Rechtssatz: Die Ausübung des Gnadenrechtes setzt nach § 187 FinStrG das Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Umständen voraus. Die Feststellung dieser Umstände ist keine Frage des Ermessens, sondern der objektiven Sachverhaltsermittlun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.07.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2004/10/20 2002/14/0060

Der Beschwerdeführer ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Er ist für die abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft verantwortlich. Vor Beginn einer die GmbH betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung erstatteten deren steuerliche Vertreter in deren Namen mit Schreiben vom 15. März 1999 Selbstanzeige. In den Wirtschaftsjahren 1993 bis 1998 seien verdeckte Gewinnausschüttungen an den Beschwerdeführer in konkret genanntem Ausmaß erfolgt. Die auf die ver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.2004

RS Vwgh 2004/10/20 2002/14/0060

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0207 E 29. November 2000 RS 4 Stammrechtssatz Als Täter eines Finanzvergehens kommt jeder in Betracht, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2002140060.X04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/9/7 2001/18/0045

I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 8. Jänner 2001 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine rumänische Staatsangehörige, gemäß § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 iVm §§ 37 und 39 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Die Beschwerdeführerin sei am 14. Oktober 1997 mit einem bis zum 10. November 1997 gültigen Touristenvisum in da... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.09.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2000/11/29 99/13/0046

Nach dem Inhalt der dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten war die Beschwerdeführerin seit dem Jahre 1994 geschäftsführende Gesellschafterin der M. OEG. Aus diesen Akten, insbesondere der darin enthaltenen Wahrnehmungsberichte der Wirtschaftskammer Niederösterreich ist ersichtlich, dass die M. OEG mit Hilfe von sich illegal in Österreich aufhaltenden Personen polnischer Herkunft ohne entsprechende behördliche Genehmigungen Bauarbeiten insbesondere im Bereich von Niederösterreich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.11.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/11/29 2000/13/0207

Der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Vor Beginn einer bei der M. GmbH angekündigten abgabenbehördlichen Prüfung richtete die A. GmbH als steuerliche Vertreterin dieser GmbH an das Prüfungsorgan folgenden Schriftsatz vom 15. März 1999 hinsichtlich Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und Lohnsteuer: Betrifft: M. GmbH, Steuernummer xxx Namens und auftrags unserer Mandantin erstatten wir Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG und üb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.11.2000

RS Vwgh 2000/11/29 99/13/0046

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §187;
Rechtssatz: Die Tatsache, dass jemand aus einer schlechten Vermögenslage heraus die rechtskräftig über ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlen kann und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten muss, stellt für sich allein keinen gnadenwürdigen Grund dar (Hinweis E 11.9.1997, 97/15/0042) European Case Law Identifier... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.2000

RS Vwgh 2000/11/29 99/13/0046

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §165;FinStrG §187;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Berücksichtigungswürdigkeit aller die Sache als solche und die Person des Bestraften betreffenden Umstände, somit auch der schon im Strafverfahren gewürdigten Tatelemente, sind an sich keine Schranken gesetzt, wobei allerdings davon auszugehen ist, dass der Gnadenweg eine Wiederaufnahme des Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.2000

RS Vwgh 2000/11/29 99/13/0046

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §187;
Rechtssatz: Die Frage, ob der Gesundheitszustand eines Bestraften die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe gestattet, ist nicht im Rahmen eines Gesuches um Nachsicht einer Geldstrafe zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999130046.X05 Im RIS seit 20.02.2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.2000

RS Vwgh 2000/11/29 99/13/0046

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §187; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0124 E 22. Februar 1989 RS 1 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz "Berücksichtigungswürdig" sind alle
Gründe: , die eine mildere Beurteilung der Tat erlauben und die nicht schon bei der Strafbemessung herangezogen werden hätten müssen. Ihre Feststellung liegt nicht im Ermessen der Behörde; erst wenn ihr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.2000

RS Vwgh 2000/11/29 99/13/0046

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §187;
Rechtssatz: Da mit der gegenständlichen Geldstrafe die begangenen strafbaren Handlungen nur unzureichend geahndet wurden, liegen in den Tatelementen berücksichtigungswürdige Umstände iSd § 187 FinStrG nicht vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999130046.X03 Im RIS sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.2000

RS Vwgh 2000/11/29 2000/13/0207

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;
Rechtssatz: Als Täter eines Finanzvergehens kommt jeder in Betracht, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000130207.X04 Im RIS seit 20.02.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1999/1/27 98/16/0411

Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender unstrittiger Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Hauptzollamtes Linz (Haftungsbescheid) vom 11. Jänner 1994, wurde der Beschwerdeführer als Haftender nach § 11 BAO für die entstandene Eingangsabgabenschuld der näher bezeichneten GmbH gemäß § 224 Abs. 1 BAO in Anspruch genommen und aufgefordert, den aushaftenden Abgabenbetrag binnen Monatsfrist zu entrichten. Gegen diesen Haftungsbescheid erhob der Beschwerdef... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.01.1999

RS Vwgh 1999/1/27 98/16/0411

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/14 93/16/0011 1 VwSlg 6949F/1994 Stammrechtssatz Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren voraus, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Nach der Terminologie des Fi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.01.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/5/28 95/16/0240

Mit Strafverfügung des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 17. Februar 1987 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe im Oktober 1986 als Person mit nur inländischem Wohnsitz einen ordnungsgemäß im formlosen Vormerkverfahren nach Österreich eingebrachten, aber in Holland zum Verkehr zugelassenen PKW der Marke Suzuki, Baujahr 1985, vorsätzlich zu Fahrten im österreichischen Zollgebiet verwendet und es unterlassen, dies vor der anderweitigen Verwen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.05.1998

RS Vwgh 1998/5/28 95/16/0240

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;FinStrG §187;
Rechtssatz: § 187 FinStrG begründet eine dem Träger des Gnadenrechts eigene Befugnis, da helfend und korrigierend einzugreifen, wo die Möglichkeiten des behördlichen Finanzstrafverfahrens nicht genügen; die gnadenweise Nachsicht von rechtskräftig durch die Finanzbehörden verhängten Strafe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/11 97/15/0042

Der Beschwerdeführer wurde mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 25. Oktober 1996 schuldig erkannt, vorsätzlich für den Zeitraum 01-12/91 Umsatzsteuervorauszahlungen in der Gesamthöhe von S 51.610,-- nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und hiedurch das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a Finanzstrafgesetz begangen zu haben. Über den Beschwerdeführer wurde nach § 49 Abs. 2 Finanzstrafgesetz eine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.09.1997

RS Vwgh 1997/9/11 97/15/0042

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §187; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0192 E 21. Mai 1985 RS 3 Stammrechtssatz Schlechte Vermögenslage stellt für sich allein noch keinen gnadenwürdigen Grund dar (Hinweis E 15.2.1984, 83/13/0166). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997150042.X05 Im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1997

RS Vwgh 1997/9/11 97/15/0042

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;BAO §20;B-VG Art130 Abs2;FinStrG §187; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/08 90/14/0049 1 Stammrechtssatz Gemäß § 187 FinStrG hat niemand einen Rechtsanspruch auf die gnadenweise Nachsicht einer Abgabenstrafe, es besteht aber ein Anspruch auf Ermessensübung im Sinne d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1997

RS Vwgh 1997/9/11 97/15/0042

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;FinStrG §187;
Rechtssatz: Die Ermessensentscheidung muß sich in den Grenzen halten, die das Gesetz (§ 20 BAO) dem Ermessen zieht, wobei § 187 FinStrG nach der Rechtsprechung des VfGH der Behörde einen besonders weiten Ermessensspielraum zur Verfügung stellt (Hinweis E VfGH 14.12.1983, G 34/83-1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1997

RS Vwgh 1997/9/11 97/15/0042

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §187;
Rechtssatz: Strebt ein rechtskräftig Verurteilter die gnadenweise Nachsicht der über ihn verhängten Strafe an, dann ist es seine Aufgabe, im Gnadenansuchen das Vorliegen der vom Gesetz dafür vorausgesetzten berücksichtigungswürdigen Umstände zu behaupten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:199... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1997

RS Vwgh 1997/9/11 97/15/0042

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;FinStrG §187;
Rechtssatz: Die Ausübung des Gnadenrechtes nach § 187 FinStrG setzt das Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Umständen voraus. Die Feststellung dieser Umstände ist keine Frage des Ermessens, sondern der objektiven Sachverhaltsermittlung. Liegen keine berücksichtigungswürdigen U... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/11 96/13/0182

Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 3. Juli 1996, 95/13/0175, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof die gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 9. Juni 1995, betreffend Abgabenhinterziehung, erhobene Beschwerde des Beschwerdeführers als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer war vom Spruchsenat be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.1996

RS Vwgh 1996/12/11 96/13/0182

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §187;
Rechtssatz: Mit der Behauptung, der Schuldspruch sei auf Grund einer unrichtigen Beweiswürdigung gefällt worden, die auch der VwGH zu Unrecht nicht als rechtswidrig erkannt habe, wird schon der Art nach ein berücksichtigungswürdiger Umstand iSd § 187 FinStrG im Verwaltungsverfahren nicht vorgetragen. European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1996

RS Vwgh 1996/12/11 96/13/0182

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §187; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/08 90/14/0049 2 Stammrechtssatz Die Ausübung des Gnadenrechtes setzt nach § 187 FinStrG das Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Umständen voraus. Die Feststellung dieser Umstände ist keine Frage des Ermessens, sondern der objektiven Sachverhaltsermittlung. Liegen keine berücksichtigungswürd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1996

RS Vwgh 1996/12/11 96/13/0182

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;FinStrG §187;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/08 90/14/0049 3 Stammrechtssatz Eine Ermessensentscheidung muß sich in den Grenzen halten, die das Gesetz (§ 20 BAO) dem Ermessen zieht, wobei § 187 FinStrG nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes der Behörde einen besonders weiten Erm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/2/21 95/21/0372

1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg (belangte Behörde) vom 9. März 1994 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine bosnische Staatsangehörige, gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 Z. 3 und § 19 (sowie § 20) des Fremdengesetzes (FrG) ein mit zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Die belangte Behörde begründete den angefochtenen Bescheid damit, daß die Beschwerdeführerin am 18. Mai 1992 wegen vier schwerer Eingriff... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.1996

RS Vwgh 1996/2/21 95/21/0372

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: FinStrG;FrG 1993 §20 Abs2;StbG 1985 §10 Abs1 Z3 litb;StbG 1985 §10 Abs1;
Rechtssatz: Geht die Behörde davon aus, daß erst nach Bekanntwerden des vierten Finanzvergehens des Fremden (hier Begehung von fünf Finanzvergehen) fremdenpolizeiliche Schritte in Richtung Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gesetzt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1996

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