Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Verteilernetzbetreiberin nach dem GWG 2011. Mit dem Bescheid vom XXXX , stellte die belangte Behörde die den Systemnutzungsentgelten zu Grunde liegenden Kosten für das Jahr 2025 je Netzebene (Spruchpunkt 1.) und das dem Netznutzungsentgelt zu Grunde legende Mengengerüst fest (Spruchpunkt 2.). Die über diese Feststellungen hinausgehenden Anträge wies die belangte Behörde ab (Spruchpun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Verteilernetzbetreiberin nach dem GWG 2011. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde für die vierte Regulierungsperiode Gas das Einsparungspotential als Zielvorgabe (Spruchpunkt 1.), die den Entgelten zu Grunde liegenden Kosten (Spruchpunkt 2.) und das dem Netznutzungsentgelt zu Grunde zu legende Mengengerüst (Spruchpunkt 3.) fest. 2. Seit dem Jahr 2012, in welche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , GZ XXXX , stellte die E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) die Kosten und das Mengengerüst der Netzbetreiberin für das Jahr 2024 gemäß § 69 Abs. 1 GWG 2011 fest. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 , GZ römisch 40 , stellte die E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) die Kosten und das Mengengerüst der Netzbetreiberin für das Jahr 2024 gemäß Paragraph 69, Absatz eins, GWG 2011 fest. 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Verteilernetzbetreiberin nach dem GWG 2011. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde für die dritte Regulierungsperiode Gas als Zielvorgabe das Einsparungspotential (Spruchpunkt 1.) sowie für die Jahre 2018 bis 2021 die den Entgelten zu Grunde liegenden Kosten (Spruchpunkt 2.) und das dem Netznutzungsentgelt zu Grunde zu legende Mengengerüst (Spruchpunkt 3.) fest. ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Verteilernetzbetreiberin nach dem GWG 2011. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde für die zweite Regulierungsperiode Gas den Kostenanpassungsfaktor als Zielvorgabe (Spruchpunkt 1.), die den Entgelten zu Grunde liegenden Kosten (Spruchpunkt 2.) und das dem Netznutzungsentgelt zu Grunde zu legende Mengengerüst (Spruchpunkt 3.) fest. Die üb... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: I. Feststellungen (nebst Verfahrensgang) römisch eins. Feststellungen (nebst Verfahrensgang) 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX stellte die belangte Behörde in einem mit Beschluss vom XXXX von Amts wegen eingeleiteten Verfahren gegenüber der XXXX für das Jahr XXXX die den Entgelten zugrunde liegenden Kosten gemäß § 69 Abs. 1 iVM § 79 Abs. 1 GWG 2011 (Spruchpunkt 1.) sowie das dem ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom XXXX leitete die belangte Behörde ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 69 Gaswirtschaftsgesetz 2011 – GWG 2011 betreffend die beschwerdeführende Partei ein. 1. Mit Beschluss vom römisch 40 leitete die belangte Behörde ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß Paragraph 69, Gaswirt... mehr lesen...
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Begründung: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 02.10.2014 sprach die E-Control (im Folgenden: „belangte Behörde“) in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts der XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) gemäß § 69 GWG 2011 für das Jahr 2015 wie folgt aus: römisch eins.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 02.10.2014 sprach die E-C... mehr lesen...