Norm: DSt 1872 §2 J
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt ist strafbar, wenn er in einem Strafverfahren, um die Bereitwilligkeit seines Mandanten zur Schadensgutmachung darzutun, eine Erklärung des Beschuldigten mit der "unwiderruflichen Anweisung" verfaßt, mit der Rente seines Mandanten zu den dort festgelegten Bedingungen so lange zu verfahren, bis sämtliche Gläubiger aus den ihm in diesem Verfahren zur Last gelegten Handlungen mit ihren Ans... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz:
Bei einer Mehrheit gleichgelagerter Fälle ist es dem Rechtsanwalt nicht verwehrt, Einzelklagen einzubringen, um an Hand eines oder mehrerer Modellprozesse die Beweislage und Rechtslage zu klären.
Entscheidungstexte Bkd 22/67 Entscheidungstext OGH 02.10.1967 Bkd 22/67 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 BDSt 1990 §1 Abs1 B RAO §10 Abs1 RAO § 10 heute RAO § 10 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 10 gültig von 01.01.2008 bis 31.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 RAO § 10 gültig von... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz:
Bei Vertragsverfassung oder bei Verfassung einer Urkunde erschöpft sich die Wahrung der Interessen der unvertretenen Gegenpartei darin, daß hiebei nicht etwas unternommen oder unterlassen wird, wodurch die Gegenseite zu Schaden kommt; darüber hinaus besteht keine weitere Verpflichtung des Anwaltes, die Gegenseite des eigenen Klienten als Vertragspartner zu beraten, auf Termine aufmerksam zu machen oder ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Es bildet eine Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn der Rechtsanwalt eine von ihm übernommene Angelegenheit nicht mit dem erforderlichen Eifer betrieben hat.
Entscheidungstexte Bkd 12/67 Entscheidungstext OGH 11.09.1967 Bkd 12/67 Veröff: AnwBl 1969,66 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Die kollegiale Pflicht, Briefe eines Anwaltskollegen zu beantworten, hat einmal ihr Ende. Nach einer eindeutigen Stellungnahme besteht keine Pflicht, auf neuerliche Stundungsansuchen eines anderen Rechtsanwaltes zu antworten.
Entscheidungstexte Bkd 6/67 Entscheidungstext OGH 22.05.1967 Bkd 6/67 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Einbringen aussichtsloser Rechtsmittel.
Entscheidungstexte Bkd 18/67 Entscheidungstext OGH 22.05.1967 Bkd 18/67 Bkd 24/69 Entscheidungstext OGH 15.09.1969 Bkd 24/69 Bkd 13/80 Entscheidungstext OGH 16.06.1980 Bkd 13/80 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Die Haftungsübernahme durch einen Rechtsanwalt kann ein Disziplinarvergehen begründen, wenn sich der Rechtsanwalt im Zeitpunkt der Haftungsübernahme nicht in der entsprechenden finanziellen Lage befindet, um allfälligen Inanspruchnahmen sofort entsprechen zu können.
Entscheidungstexte Bkd 7/67 Entscheidungstext OGH 08.05.1967 Bkd 7/6... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Wer seine Unterschrift als Rechtsanwalt unter eine unjuristische Erklärung setzt, die zumindest geeignet ist, bei Vertragspartnern Mißverständnisse auszulösen, und die einem Schreiben beigesetzt ist, das eine unrichtige, den Tatsachen nicht entsprechende Erklärung über eine Forderung - über die verfügt wurde - enthält, ist strafbar.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Vorwürfe gegenüber einem Standeskollegen in einem Zivilverfahren ("Aussagentüchtigkeit", Mentalreservation, falsche Zeugenaussage) bilden unabhängig davon, ob sie berechtigt sind oder nicht, ein Disziplinarvergehen.
Entscheidungstexte Bkd 67/66 Entscheidungstext OGH 20.03.1967 Bkd 67/66 Bkd ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Der Rechtsanwalt muß Privatanklage erheben, wenn man ihm "Gaunerei" und Erpressung" vorwirft.
Entscheidungstexte Bkd 67/66 Entscheidungstext OGH 20.03.1967 Bkd 67/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0056282 Dokumentnummer JJR_19670320... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Rechtsanwalt zuläßt, daß seine Name und sein Bild in einem Bericht über einen von ihm geführten Prozeß aus dem Prostituiertenmilieu in reklamenhafter Weise in einer Zeitschrift veröffentlicht wird.
Entscheidungstexte Bkd 61/66 Entscheidungstext OGH 20.03.19... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt ist strafbar, wenn er eine Sache (Diamantring) um das Dreifache ihres ihm bekannten Schätzwertes verkauft.
Entscheidungstexte Bkd 57/65 Entscheidungstext OGH 13.03.1967 Bkd 57/65 Veröff: AnwBl 1968,71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS00563... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz:
Strafbar ist der Rechtsanwalt, der sich vom Klienten eine Kostennote ohne Ansätze und ohne ihm die Möglichkeit zu geben, diese Kostennote zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, anerkennen läßt.
Entscheidungstexte Bkd 57/65 Entscheidungstext OGH 13.03.1967 Bkd 57/65 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DDSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt, der als Partei die Kosten der Gegenseite erst im Exekutionswege bezahlt, macht sich strafbar.
Entscheidungstexte Bkd 57/65 Entscheidungstext OGH 13.03.1967 Bkd 57/65 Bkd 16/67 Entscheidungstext OGH 05.06.1967 Bkd 16/67 Vgl; Beisatz: Bezahlung ein... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt, der es unterläßt, trotz zweiwöchiger Abwesenheit von seiner Kanzlei einen Substituten zu bestellen und dafür zu sorgen, daß die unter seiner Kanzleiadresse einlangende Post rechtzeitig in seine Hände gelangt, ist strafbar.
Entscheidungstexte Bkd 57/65 Entscheidungstext OGH 13.03.1967 Bkd 57/65 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt ist strafbar, wenn er durch einen Strohmann aus Eigenmitteln ein Darlehen gewährt, für welches er nicht nur Zinsen und Zinseszinsen von achtzehn Prozent per anno, sondern auch eine "einmalige Gebühr" von fünf Prozent auf Kapital und Zinsen und außerdem unter dem Titel "Darlehensbeschaffung von (Strohmann)" einen Kostenbetrag von S 5000,-- verrechnet. Der Rechtsanwalt muß die Herkunft ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Rechtsanwalt als Pächter einen (Jagdvertrag) Pachtvertrag abschließt, ohne sich zu vergewissern, ob schon ein gültiger Pachtvertrag besteht, und dem rechtsunkundigen Verpächter bei der Ausführung des Vertragsbruches behilflich ist (Kündigungsschreiben etc).
Entscheid... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Die Äußerung bei einer Verhandlung gegenüber dem Gegenanwalt "Setzen Sie sich nieder und geben s a Ruah" gibt Grund zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
Entscheidungstexte Bkd 3/67 Entscheidungstext OGH 27.02.1967 Bkd 3/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F RAO §9 RAO § 9 heute RAO § 9 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 9 gültig von 22.03.2020 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 9 gültig von 01.08.2019 bis 21.03.2020 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Verurteilung nach dem Weingesetz (§ 45): Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Verurteilung nach dem Weingesetz (Paragraph 45,): Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte Bkd 64/66 Entscheidungstext OGH 16.01.1967 Bkd 64/66 Veröff: AnwBl 1967,1... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Die Anwerbung von Klienten durch Vermittler und gegen Provision widerstreitet den Berufspflichten sowie Ehre und Ansehen des Standes (hier: Gefängnisfriseur wird als Kundenfänger entlohnt).
Entscheidungstexte Bkd 47/66 Entscheidungstext OGH 19.12.1966 Bkd 47/66 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt handelt als
Entscheidungstexte Bkd 28/64 Entscheidungstext OGH 12.12.1966 Bkd 28/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0055295 Dokumentnummer JJR_19661212_OGH0002_000BKD00028_6400000_002 mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Anwalt fordert unter der erlogenen Behauptung, eine Bankschuld aufgenommen zu haben, achteinhalb Prozent Verzugszinsen. Disziplinarvergehen.
Entscheidungstexte Bkd 34/66 Entscheidungstext OGH 03.10.1966 Bkd 34/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0055708 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt, der in einem Verlassenschaftsverfahren eine völlig haltlose Honorarforderung anmeldet, begeht ein Standesvergehen.
Entscheidungstexte Bkd 26/66 Entscheidungstext OGH 03.10.1966 Bkd 26/66 Veröff: AnwBl 1967,99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:196... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F RAO §9 RAO § 9 heute RAO § 9 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 9 gültig von 22.03.2020 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 9 gültig von 01.08.2019 bis 21.03.2020 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 BDSt 1872 §2 C4
Rechtssatz: Einen Rechtsanwalt, der eine Gesellschaft vertritt, kann nicht im Falle eines Streites der Gesellschafter untereinander Vertretungshandlungen für einen Gesellschafter gegen die anderen Gesellschafter oder gegen die Gesellschaft setzen, ohne seine anwaltliche Treuepflicht und Verschwiegenheitspflicht zu verletzen; er würde dadurch eine unzulässige Doppelvertretung begehren. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt, der eine Verwaltungsvorschrift übertreten hat, die der Sicherheit des Verkehrs dient, aber kein Verhalten an den Tag gelegt hat, welches als Diskriminierung des Anwaltsstandes angesehen werden könnte, ist freizusprechen. So etwa bei Fahren ohne Führerschein (Verurteilung durch Verwaltungsbehörde) ohne erschwerende Umstände.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz:
Einen Rechtsanwalt trifft eine Aufbewahrungspflicht seiner detaillierten Kostenaufzeichnungen durch mehrere Jahre dann nicht, wenn die Partei (Jurist) in die detaillierten Aufzeichnungen seinerzeit Einsicht genommen, diese ausdrücklich als richtig bezeichnet und die Kosten auch bezahlt hat.
Entscheidungstexte Bkd 41/66 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz:
Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung, wenn ein Rechtsanwalt als Kammerfunktionär und Mitglied der Standesvertretung trotz seiner Ausgeschlossenheit im gegebenen Fall dennoch an einer Entscheidung der Standesbehörde zum Nachteil des Beschwerdeführers mitgewirkt und auf die Entscheidung Einfluß genommen hätte.
Entscheidungstexte Bkd 36/6... mehr lesen...