Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Wenn ein Rechtsanwalt in pflichtgemäßer Wahrung der Rechte und Interessen seiner Klienten Schritte gegen die Person eines Kollegen unternimmt, kann dies im Rahmen des § 9 RAO zu billigen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0055541Dokumentnummer
JJR_19660919_OGH0002_000BKD00006_6600000_001