Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz:
Der Rechtsanwalt, der als gemeinsamer Vertreter sämtlicher Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft bei Abfassung eines Vertrages mitgewirkt hat und in der Folge bei einem Rechtsstreit aus diesem Vertrage die Gesellschafter gegen den Erben eines verstorbenen Gesellschafters vertritt, macht sich der Doppelvertretung schuldig.
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Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz:
Keine analoge Anwendung des § 496 StG im Disziplinarverfahren. Eine Berufspflichtenverletzung in eigener Sache ist begrifflich ausgeschlossen. Keine analoge Anwendung des Paragraph 496, StG im Disziplinarverfahren. Eine Berufspflichtenverletzung in eigener Sache ist begrifflich ausgeschlossen.
Entscheidungstexte Bkd 78/61 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: Das Begehren offensichtlich überhöhter Kosten unter Zugrundelegung einer den tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht entsprechenden Bemessungsgrundlage bildet eine Berufspflichtenverletzung und verstößt gegen Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 76/61 Entscheidungstext OGH 15.02.1962 Bkd 76/61 Beisatz: Vgl aber... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Kein Disziplinarvergehen, wenn ein Rechtsanwalt einer Partei, die sich über einen Rechtsanwalt beschwert, den Rat gibt, sich an die Rechtsanwaltskammer als der hiefür zuständigen Stelle zu wenden.
Entscheidungstexte Bkd 63/61 Entscheidungstext OGH 08.02.1962 Bkd 63/61 Veröff: AnwBl 1963,108 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz:
Eine an den Kammerausschuß gerichtete, eine Verhöhnung der Standesbehörde bzw eines seiner Funktionäre beinhaltende Eingabe verstößt gegen die Berufspflichten und gegen Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte Bkd 66/61 Entscheidungstext OGH 01.02.1962 Bkd 66/61 Veröff: AnwBl 1962,114 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz:
Exekutionsführung trotz erfolgter Bezahlung ohne nähere Prüfung der gegenteiligen Behauptung des Verpflichteten ist disziplinär. In Ausübung des Rechtsanwaltsberufes kann Berufspflichtenverletzung auch gegen den Gegner oder gegenüber Dritten begangen werden.
Entscheidungstexte Bkd 41/61 Entscheidungstext OGH 01.02.1962 Bkd 41/61 Verö... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Wenn ein Rechtsanwalt während der Anhängigkeit eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens, wenn auch nur um sich einer ihm unangenehmen Zeugenaussage zu entziehen, seine Kanzlei fluchtartig verläßt, ohne seiner Standesbehörde oder dem Gerichte einen Vertreter und seinen Aufenthaltsort bekannt zugeben, so daß gegen ihn ein Steckbrief erlassen werden mußte, erscheint die Strafe der Streichung von der Lis... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C3
Rechtssatz:
Der Armenvertreter, der nur für einen bestimmten Gerichtshofprozeß bestellt worden war, ist zu einem Einschreiten in einem, wenn auch damit zusammenhängenden, Verlassenschaftsverfahren nicht verpflichtet.
Entscheidungstexte Bkd 47/61 Entscheidungstext OGH 15.12.1961 Bkd 47/61 Veröff: AnwBl 1962,93 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz:
Es beinhaltet ein schweres Disziplinarvergehen, wenn ein Rechtsanwalt bei aufrechtem Vollmachtsverhältnis gegen seinen Klienten in Vertretung einer anderen Partei ein Strafverfahren anhängig macht. Schikanöse Prozeßführung zu Lasten eines Kollegen, Begehren von Prozeßkosten auf Grund unwahrer Behauptungen und Drohung mit Disziplinaranzeige stellen nicht nur eine Berufspflichtenverletzung und Verstoß geg... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz:
Die Erörterung von Vorfällen in der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, besonders aber, wenn sie disziplinärer Art sein können, vor Außenstehenden und Laien und die Beweisführung von einem "Laiengericht" über Vorkommnisse in Rechtsanwaltskanzleien ist einem Rechtsanwalt verwehrt; die Nichtachtung dieses Grundsatzes verstößt gegen Ehre und Ansehen des Standes.
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Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz: Das Verschleppen eines Auftrages und die Absendung unrichtiger "Beruhigungsschreiben" an den Klienten zur Bemäntelung der ungebührlichen Verzögerung, begründet eine Berufspflichtenverletzung und verstößt gegen Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 70/61 Entscheidungstext OGH 07.12.1961 Bkd 70/61 Veröff: AnwBl 1962,92 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz:
Es verstößt gegen Ehre und Ansehen des Standes, wenn sich ein Rechtsanwalt für einen - sei es als Darlehen oder sei es als Beteiligung an einem Geschäft - für eine ganz kurze Zeit hingegebenen Betrag einen unverhältnismäßig hohen Betrag versprechen läßt, wobei es rechtlich bedeutungslos war, ob dieser Betrag als Darlehenszinsen angesehen wird oder als ein völlig risikoloser in Anspruch genommener Gewinn... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz:
Die Bezeichnung "Kebsweib" geht über den Rahmen der gemäß § 9 RAO zulässigen Angriffsmittel und Verteidigungsmittel hinaus. Die Bezeichnung "Kebsweib" geht über den Rahmen der gemäß Paragraph 9, RAO zulässigen Angriffsmittel und Verteidigungsmittel hinaus.
Entscheidungstexte Bkd 40/61 Entscheidungstext OGH 14.09.1961 Bkd 40/61 Verö... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Bewußt unrichtige Abgabe der Echtheitsbestätigung der Unterschrift auf einer Vollmach bei Gericht unter Berufung auf den Anwaltseid nach § 30 Abs 2 ZPO. Bewußt unrichtige Abgabe der Echtheitsbestätigung der Unterschrift auf einer Vollmach bei Gericht unter Berufung auf den Anwaltseid nach Paragraph 30, Absatz 2, ZPO.
Entscheidungstexte Bkd 11/61 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Beleidigung eines Kollegen in einem an das Gericht adressierten Schriftsatz (Vorwurf standeswidrigen Verhaltens) beinhaltet sowohl eine Berufspflichtenverletzung, wie eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte Bkd 28/61 Entscheidungstext OGH 18.05.1961 Bkd 28/61 Veröff: AnwBl 1962,113 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Der Rechtsanwalt ist in keinem Fall berechtigt, in einem Gerichtsakt Streichungen vorzunehmen.
Entscheidungstexte Bkd 7/61 Entscheidungstext OGH 16.03.1961 Bkd 7/61 Veröff: AnwBl 1961,87 Bkd 24/84 Entscheidungstext OGH 18.06.1984 Bkd 24/84 Beisatz: Bzw Veränderungen (T1) V... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C2
Rechtssatz:
Ob Einmahnung auf offener Karte zulässig, ist nach den Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen.
Entscheidungstexte Bkd 3/61 Entscheidungstext OGH 23.02.1961 Bkd 3/61 Veröff: AnwBl 1961,89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0054846 D... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz:
Der Rechtsanwalt darf auf die Frage des Gerichtskommissäres über die ihm gegenüber dem Nachlaß zustehende Expensenforderung nicht eine der Verlassenschaft ihm gegenüber zustehende Forderung verschweigen.
Entscheidungstexte Bkd 43/60 Entscheidungstext OGH 16.02.1961 Bkd 43/60 Veröff: AnwBl 1961,89 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz:
Auch die Besorgung außergerichtlicher Angelegenheiten, ja die Erteilung eines Rates an eine Partei, die ein der früheren Klientin entgegengesetztes Interesse an einer bestimmten Rechtsangelegenheit hat, widerstreitet der Treuepflicht des Anwaltes und stellt damit eine Verletzung der Berufspflichten sowie eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar.
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Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz:
Der Rechtsanwalt, der sich als Bevollmächtigter mehrerer Personen bemüht, einen Gesellschaftsvertrag zwischen diesen Personen zustandezubringen, ist dann, wenn sich Differenzen über die Verteilung der Rechte und Pflichten, die den einzelnen Gesellschaftern eingeräumt und aufgebürdet werden sollen, ergeben, verpflichtet, seine Tätigkeit als Machthaber gegenüber allen Machtgebern einzustellen und sie zur ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz:
Eine Honorarvereinbarung in Form einer Beteiligung des Rechtsanwaltes am Umsatz seines Klienten trägt aleatorischen Charakter und beinhaltet daher eine Berufspflichtenverletzung.
Entscheidungstexte Bkd 31/60 Entscheidungstext OGH 03.11.1960 Bkd 31/60 Veröff: AnwBl 1961,86 European Case ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Eine die übliche Form und Schreibweise nicht verletzende, im Rahmen einer sachlichen Kritik gehaltene Mitteilung an die Standesbehörde über das Verhalten und die Vorgangsweise eines Kollegen begründet kein disziplinär zu ahndendes Delikt.
Entscheidungstexte Bkd 45/60 Entscheidungstext OGH 27.10.1960 Bkd 45/60 Veröff: AnwBl 1961,64 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Eine gegen einen Kollegen, insbesondere in seiner Eigenschaft als Anwaltrichter, leichtfertig erstattete Disziplinaranzeige verstößt gegen Ehre und Ansehen des Standes. Auch für bloße Verdachtsmomente müssen Unterlagen vorhanden sein.
Entscheidungstexte Bkd 65/60 Entscheidungstext OGH 20.10.1960 Bkd 65/60 Veröff: AnwBl 1961,88 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz:
Die Anstellung eines anderen Kollegen herabsetzenden Vergleiches in einer Kostenvereinbarung und das Begehren eines offenkundig übermäßigen Honorars begründen disziplinäre Verantwortlichkeit.
Entscheidungstexte Bkd 35/60 Entscheidungstext OGH 07.07.1960 Bkd 35/60 Veröff: AnwBl 1960,119 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz:
Disziplinarvergehen durch Abschluß einer offenbar übermäßigen Honorarvereinbarung für ein Guthaben.
Entscheidungstexte Bkd 35/60 Entscheidungstext OGH 07.07.1960 Bkd 35/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0055711 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C2RL-BA 1977 §21
Rechtssatz:
Die Einreichung einer Disziplinaranzeige ist bereits ein Teil des Disziplinarverfahrens; eine Mitteilung hierüber an Dritte verstößt gegen Punkt 20 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (Geheimhaltung). Weder der Auftrag des Mandanten noch die Nichtkenntnis der Richtlinien entschuldigt den Anwalt.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt hat gerichtlichen Aufträgen zu entsprechen. Entscheidungstexte Bkd 85/59 Entscheidungstext OGH 02.06.1960 Bkd 85/59 Veröff: AnwBl 1961,35 Bkd 60/66 Entscheidungstext OGH 07.11.1966 Bkd 60/66 Beisatz: Masseverwalter (T1) Bkd 26/80 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C2
Rechtssatz:
Die Heranziehung des Falles eines Klienten in einem gegen den Anwalt in eigener Sache anhängigen Verfahren zur Stützung der Behauptung, daß der Klient trotz erschwerender Umstände milder als der Anwalt behandelt worden sei, verstößt gegen die Verschwiegenheitspflicht.
Entscheidungstexte Bkd 32/60 Entscheidungstext OGH 19.05.1960 Bkd 3... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz:
Die Nichtäußerung in einer Disziplinarsache kann nur dann ein Disziplinarvergehen begründen, wenn im Zusammenhalte mit dem übrigen Verhalten des Beschuldigten erkennbar ist, daß er die Äußerung nur unterlassen hat, um damit seine Mißachtung gegenüber der Einrichtung und den Organen des Disziplinarverfahrens zum Ausdruck zu bringen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Schon die Aufnahme des eines Verbrechens Verdächtigten, auch wenn dieser gegen Gelöbnis aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, in die Wohnung verstößt gegen Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltes.
Entscheidungstexte Bkd 61/59 Entscheidungstext OGH 10.12.1959 Bkd 61/59 European Case Law Id... mehr lesen...