Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz:
Zum Tatbestand der Doppelvertretung ist im streitigen Verfahren eine Interessenkollision nicht erforderlich; es handelt sich hier um ein reines "Formaldelikt".
Entscheidungstexte Bkd 10/57 Entscheidungstext OGH 28.06.1957 Bkd 10/57 Bkd 48/78 Entscheidungstext OGH 14.05.1979 Bkd ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Berufspflichtverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Anwalt, bzw dessen Anwärter in einer Rückstellungssache vor der nichtöffentlichen Sitzung bei den Beisitzern der Rückstellungsoberkommission vorspricht und ihnen die Rechtssache vorträgt.
Entscheidungstexte Bkd 21/57 Entscheidungstext OGH 21.06.1957 Bk... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz:
Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Anwalt, der unter Androhung "entsprechender Schritte" eine Ehrenerklärung verlangt, trotz Abgabe einer solchen dann doch eine Anzeige erstattet.
Entscheidungstexte Bkd 3/57 Entscheidungstext OGH 18.05.1957 Bkd 3/57 European Case... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F RAO §21 RAO § 21 heute RAO § 21 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2022 RAO § 21 gültig von 01.04.2020 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 21 gültig von 01.07.2016 bis 31.03.2... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Verzögerung der Rechnungslegung gegenüber dem Klienten - Berufspflichtverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte Bkd 20/57 Entscheidungstext OGH 09.05.1957 Bkd 20/57 Bkd 61/80 Entscheidungstext OGH 01.12.1980 Bkd 61/80 Beisatz: Eine V... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz:
(Zum Begriff der unechten Doppelvertretung). Gleichzeitige Vertretung der einen Partei wie des Prozeßgegners in gleichzeitig anhängigen Rechtssachen.
Entscheidungstexte Bkd 17/57 Entscheidungstext OGH 05.05.1957 Bkd 17/57 Veröff: AnwBl 1958 H1,5 Bkd 92/58 Entscheidungstext OGH 28.... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz: Keine Berufspflichtverletzung, wohl aber eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes stellt die Nichtbezahlung von Kammerbeiträgen durch einen Anwalt dar, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der betreffende Rechtsanwalt wiederholte Mahnungen unberücksichtigt gelassen und sich so saumselig verhalten hat, dass zur Hereinbringung der Kammerbeiträge die Einleitung einer Zwangsvollstreckung... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C3
Rechtssatz:
Berufspflichtverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein bestellter Armenverteidiger, ohne um seine Enthebung anzusuchen oder enthoben zu sein, die Hauptverhandlung einfach nicht besucht.
Entscheidungstexte Bkd 26/57 Entscheidungstext OGH 25.04.1957 Bkd 26/57 Bkd... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz:
Zur Frage Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte Bkd 26/57 Entscheidungstext OGH 25.04.1957 Bkd 26/57 Veröff: AnwBl 1959 H1,18 Bkd 2/78 Entscheidungstext OGH 17.04.1978 Bkd 2/78 Beisatz: Hier: Verspätete oder zum... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Wahrheitswidrige Berichterstattung gegenüber dem Klienten - Berufspflichtverletzung.
Entscheidungstexte Bkd 6/57 Entscheidungstext OGH 11.04.1957 Bkd 6/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0055497 Dokumentnummer JJR_19570411_OGH0002... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz:
Die Vertretung des Zwangsverwalters einer Liegenschaft in einem Räumungsprozeß gegen eine Mieterin steht mit der ständigen Vertretung des Liegenschaftseigentümers (Verpflichteten) in keinem Zusammenhang im Sinne des § 10 RAO, da hier die Interessen des Verpflichteten und des Zwangsverwalters als gerichtlichen Organes durchaus gleichgelagert sind. Die Vertretung des Zwangsverwalters einer Liegenschaft i... mehr lesen...
Norm: AO §31 DSt 1872 §2 B AO § 31 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
Der Umstand allein, daß ein Anwalt in einem Exekutionsverfahren einen Gläubiger vertreten hatte, dann aber in dem nachfolgenden über das Vermögen des Verpflichteten eröffneten Ausgleichsverfahren das Amt des Ausgleichsverwalters über... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz:
Darin, daß ein Anwalt die an ihn seitens seiner Klienten und des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer gerichteten Aufforderungen einfach ignoriert, liegt nicht nur eine Verletzung der Berufspflicht; es wird durch ein solches Verhalten auch das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes in der Öffentlichkeit verletzt.
Entscheidungstexte Bkd 57/56 Entschei... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Der Umstand, daß ein Anwalt von einem Inkassoinstitut, ohne die Parteien persönlich zu kennen, für diese Klagsaufträge entgegennimmt und überdies die ihm übergebenen Bianco - Vollmachten, die von ihm unbekannten Personen unterfertigt waren, angenommen hat, begründet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, da der Anwalt in diesem Fall die Werbung von Klienten durch ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Das Recht des Anwaltes, gemäß § 9 RAO alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei dienlich erachtet unumwunden vorzubringen, darf nicht zu eng ausgelegt werden. Der Anwalt ist in pflichtgemäßer Vertretung seiner Partei in deren Interesse berechtigt, eine ihm zutreffend erscheinende Rechtsansicht zu äußern und zu begründen und danach ein erwiesenes Verhalten einem bestimmten Tatbestand z... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz:
Berufspflichtverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch: 1) Exekutionsführung zur Hereinbringung eines bereits bezahlten Betrages (der eigenmächtig auf eine andere Schuld verrechnet wurde), 2) Abhängigmachen eines Vergleichsabschlusses von der Rückziehung einer Disziplinaranzeige, 3) Ansichnahme und Durchsuchung der Brieftasche des Verpflichteten durch den beim Exekutio... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Keine "Berufspflichtverletzung" in eigener Sache. Entscheidungstexte Bkd 52/56 Entscheidungstext OGH 07.03.1957 Bkd 52/56 Bkd 26/57 Entscheidungstext OGH 25.04.1957 Bkd 26/57 Beisatz: Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob das Verhalten des Beschuldigten bei Verfolgung seiner eigenen Rech... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Rechtsanwaltsanwärter, der bei einem Anwalt tätig ist, in dieser Zeit im eigenen Namen eine anwaltliche Tätigkeit entfaltet, sich hiebei einer Stampiglie bediente, die geeignet war, den Eindruck zu erwecken, daß er selbständiger Rechtsanwalt sei, und im amtlichen Telefonbuch eine zur Irreführung geeignete Berufsbez... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz:
Selbst wenn ein Klient die Abfassung und Stilisierung eines Briefes in einer bestimmten Form verlangen sollte, hat der Anwalt bzw Anwärter für den Inhalt des Briefes die disziplinäre Verantwortlichkeit zu tragen.
Entscheidungstexte Bkd 52/56 Entscheidungstext OGH 07.03.1957 Bkd 52/56 Europ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz:
Berufspflichtverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch Mitwirken an der Abfassung eines Briefes, in dem der Adressat zur Annahme eines Vergleichsanbotes durch den Hinweis veranlaßt werden sollte, daß das Finanzamt sich bei Weiterführung des Prozesses für seine gesamten Einnahmen der letzten Jahre interessieren werde.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Die in § 9 RAO genannten Eigenschaften sind nicht nur bei Vertretungshandlungen zu fordern; auch im Verhältnis zu Personen, die sonstige anwaltliche Dienste in Anspruch genommen haben, hat der Rechtsanwalt Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit an den Tag zu legen. Die in Paragraph 9, RAO genannten Eigenschaften sind nicht nur bei Vertretungshandlungen zu fordern; auch im Verhältnis zu Personen, die sons... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Wenn ein Rechtsanwalt in eigener Sache tätig ist und sich sonach selbst vor Gericht oder Behörde vertritt, so hat er dieselben Pflichten des Standes zu wahren, wie wenn er für eine Partei einschreiten würde. Ein Rechtsanwalt, der zwecks Übernahme einer Rechtsanwaltskanzlei Vereinbarungen privater Natur mit einer Rechtsanwaltswitwe trifft, hat sich unter besonderer Wahrung der Standesinteressen zu benehm... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz: Pflichtenkollision und daher Doppelvertretung, wenn ein Anwalt, der bei Abschluß eines Übergabsvertrages beide Teile vertreten hat, später den Übernehmer in einem von der Erbin der Übergeberin gegen ihn anhängig gemachten Rechtsstreit auf Ungültigerklärung des Vertrages vertritt. Entscheidungstexte Bkd 33/56 Entscheidungstext OGH 14.02.1957 Bkd... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Anwalt a) bei Errichtung eines Kaufvertrages seinem Auftraggeber verschweigt, daß im Kaufvertrag ein Mehrpreis erzielt wurde; b) sich ohne Ermächtigung seitens seines Auftraggebers für die anläßlich der Entfertigung eines früheren Mieters aufgelaufenen Kosten einen Betrag von 6000,-- S verrechnet; c) aus dem... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz:
Drohung mit Veröffentlichungen in der Presse stellt das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und Verletzung von Ehre und Ansehen des Standes dar.
Entscheidungstexte Ds 22/56 Entscheidungstext OGH 14.06.1956 Ds 22/56 Veröff: SSt XXVII/37 Bkd 34/78 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C2
Rechtssatz:
Der Rechtsanwalt darf nur in besonderen Ausnahmsfällen die Einrichtung der Presse zu Hilfe nehmen, um die Interessen seines Mandanten zu wahren oder dessen Ansprüche durchzusetzen.
Entscheidungstexte Ds 22/56 Entscheidungstext OGH 14.06.1956 Ds 22/56 Veröff: SSt 27/37 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Veröffentlichung eines "offenen Briefes" mit unsachlichen Ausführungen in einer Wochenzeitung als Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte Ds 21/56 Entscheidungstext OGH 24.05.1956 Ds 21/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS005647... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz:
Zur Frage der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Anwalt, der einige Jahre hindurch die Advokatur nicht ausgeübt hat, sondern hauptberuflich als Vorstandsmitglied bzw Direktionsmitglied tätig war, nach Wiederaufnahme der Advokatur Prozeßgegner seines früheren Dienstgebers vertritt und sich über dienstinnere Vorgänge als Zeuge namhaft macht.
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Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz: Fahrlässige Doppelvertretung (die Fahrlässigkeit liegt darin, dass es der Beschuldigte unterlassen hat, seinerzeit ein Karteiblatt über den Klienten anzulegen). Entscheidungstexte Ds 17/55 Entscheidungstext OGH 20.10.1955 Ds 17/55 Veröff: SSt XXVI/72 Bkd 18/79 Entscheidungstext OGH 10.03.1980... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4MG §17 A
Rechtssatz:
Mitwirkung eines Rechtsanwaltes bei der Vereinbarung einer Wohnungsablöse ist disziplinär strafbar.
Entscheidungstexte Ds 67/55 Entscheidungstext OGH 06.10.1955 Ds 67/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0055859 Dokumentnummer ... mehr lesen...