Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz:
Die Übernahme der Verteidigung eines Winkelschreibers durch einen Rechtsanwalt ist nicht disziplinär strafbar.
Entscheidungstexte Ds 35/37 Entscheidungstext OGH 15.10.1937 Ds 35/37 Veröff: SSt XVII/122 Ds 62/50 Entscheidungstext OGH 05.12.1950 Ds 62/50 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ADSt 1872 §12 Abs1 litd
Rechtssatz:
Wegen disziplinärer Verfehlungen eines Rechtsanwaltes, die deshalb nicht zum Gegenstande des Disziplinarverfahrens gemacht worden sind, weil der Rechtsanwalt mittlerweile wegen anderer disziplinärer Verfehlungen aus der Liste gestrichen worden ist, ist das Disziplinarverfahren einzuleiten, wenn der Rechtsanwalt in der Folge wieder in die Liste eingetragen worden ist.
... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Es begründet eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Rechtsanwalt es trotz wiederholter Mahnung unterläßt, seinem Substituten die Substitutionskosten zu bezahlen. Entscheidungstexte Ds 20/37 Entscheidungstext OGH 03.06.1937 Ds 20/37 Veröff: SSt 17/75 28 Os 15/14m Entschei... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4 StPO §187 StPO § 187 heute StPO § 187 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 StPO § 187 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 187 gültig von 01.03.1997... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Beleidigungen eines Rechtsanwaltes gegen einen Standesgenossen verstoßen auch dann gegen den § 10 RAO, wenn sie nur zur Kenntnis der Standesbehörde gelangen. verstoßen auch dann gegen den Paragraph 10, RAO, wenn sie nur zur Kenntnis der Standesbehörde gelangen.
Entscheidungstexte Ds 2/37 Entscheidungstext OGH 13.05.1937 Ds 2/37 V... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Daß ein Rechtsanwalt wegen der Unterlassung der Bezahlung eines Substitutionshonorars bereits disziplinär bestraft wurde, schließt seine neuerliche disziplinäre Verfolgung wegen der Fortsetzung dieser Unterlassung nicht aus.
Entscheidungstexte Ds 26/37 Entscheidungstext OGH 18.03.1937 Ds 26/37 Veröff: SSt 17/41 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte. Daß über einen Rechtsanwalt wegen beleidigender Ausfälle in einer Rechtsmittelschrift vom Prozeßgerichte bereits eine Ordnungsstrafe verhängt wurde, steht seiner Bestrafung wegen derselben Tat durch die Disziplinarbehörde nicht entgegen.
Entscheidungstexte Ds 32/36 Entscheidungstext OGH 12.11.1936 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt, der in reklamehafter Weise seinen Namen in die Öffentlichkeit bringt, beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte Ds 35/34 Entscheidungstext OGH 13.09.1934 Ds 35/34 Veröff: SSt XIV/78 Bkd 23/73 Entscheidungstext OGH 21.05.1973 Bkd 23/73 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4DSt 1990 §1 K RAO §9 Abs1RDG §57 Abs1 RAO § 9 heute RAO § 9 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 9 gültig von 22.03.2020 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 9 gültig v... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Voraussetzungen, unter denen eine Vollmachtsüberschreitung ein Disziplinarvergehen begründet.
Entscheidungstexte Ds 90/33 Entscheidungstext OGH 26.10.1933 Ds 90/33 Veröff: SSt XIII/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0055820 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIInDSt 1872 §2 C1 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992
Rechtssatz:
Es begründet kein Standesvergehen, wenn sich ein Rechtsanwalt die Forderung, die er für seine Partei eingeklagt hat, von dieser zur Deckung der Kosten... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz:
Der § 19 RAO verpflichtet den Rechtsanwalt, wenn seine Kostenforderung dem Grunde oder der Höhe nach bestritten ist, das eingegangene Geld der Partei auszufolgen oder gerichtlich zu hinterlegen. Der Paragraph 19, RAO verpflichtet den Rechtsanwalt, wenn seine Kostenforderung dem Grunde oder der Höhe nach bestritten ist, das eingegangene Geld der Partei auszufolgen oder gerichtlich zu hinterlegen.
... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1KO §31 Abs2
Rechtssatz:
Es begründet die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes, wenn ein Rechtsanwalt zu einer Zeit, da schon die Zahlungsunfähigkeit seines Klienten eingetreten war, für seine bereits aufgelaufene Expensenforderung eine Deckung verlangt und entgegennimmt, die eine Schädigung der anderen Gläubiger mit sich führen muß.
... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz:
Es begründet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes, wenn ein Rechtsanwalt entgegen dem seinem Klienten bei Übernahme der Vertretung abgegebenen Versprechen, er werde bei Berechnung der Kosten besonders rücksichtsvoll sein, bei Beendigung des Vertretungsverhältnisses Kosten fordert, die diesem Versprechen widerstreiten.
Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt von seiner Partei Kosten begehrt, deren Höhe maßlos ist, kann dies eine Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes, jedoch nicht auch eine Verletzung der Berufspflichten begründen. Entscheidungstexte Ds 81/32 Entscheidungstext OGH 26.01.1933 Ds 81/32 Veröff: SSt XIII/9 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz:
Jede Beteiligung eines Rechtsanwaltes an Vereinen, deren Tätigkeit ganz oder teilweise in das berufliche Arbeitsgebiet der Rechtsanwälte einschlägt, ist standeswidrig.
Entscheidungstexte Ds 94/32 Entscheidungstext OGH 26.01.1933 Ds 94/32 Ds 92/32 Entscheidungstext OGH 27.01.1933 Ds... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz:
Die Vereinbarung einer Provision ist dem Rechtsanwalte untersagt.
Entscheidungstexte Ds 91/32 Entscheidungstext OGH 26.01.1933 Ds 91/32 Veröff: SSt XIII/10 Bkd 46/64 Entscheidungstext OGH 12.10.1964 Bkd 46/64 Veröff: AnwBl 1965,70 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz:
Auch im Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte ist es rechtlich möglich, dem Angeschuldigten den Strafausschließungsgrund des § 2 lit b StG zuzubilligen. Auch im Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte ist es rechtlich möglich, dem Angeschuldigten den Strafausschließungsgrund des Paragraph 2, Litera b, StG zuzubilligen.
Entscheidungstexte Ds 13... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz:
Es begründet ein Standesvergehen, wenn ein Rechtsanwalt von seiner Partei die Anerkennung und Sicherstellung seiner Honoraransprüche in einem Zeitpunkte verlangt, wo sie notgedrungen auf seine abschließende Tätigkeit gewiesen ist und die angedrohte Einstellung derselben für sie die schwerste materielle Gefährdung mit sich bringen kann.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1 RAO §19 RAO § 19 heute RAO § 19 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990
Rechtssatz:
Der zum Masseverwalter bestellte Rechtsanwalt hat wegen seiner Ansprüche gegen die Masse kein Rückbehaltungsrecht im Sinne des § 19 RAO. Der zum Masseverwalte... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz:
Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte. Es begründet eine Berufspflichtenverletzung und eine Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes, wenn ein Rechtsanwalt als Ausgleichsverwalter ohne Kenntnis der Gläubiger und des Gerichtes und ohne Rücksicht auf die beantragte gerichtliche Kostenbestimmung sich von einem Verwandten des Ausgleichsschuldners ein offenbar übermäßiges Ausgleichshonorar ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz: Eine Berufspflichtenverletzung liegt nur dann vor, wenn die Verfehlung des Anwaltes in einer Beziehung zu seinem Berufe steht. Entscheidungstexte Ds 14/31 Entscheidungstext OGH 24.09.1931 Ds 14/31 Veröff: SSt 11/66 Bkd 37/66 Entscheidungstext OGH 12.09.1966 Bkd 37/66 Beisatz: Disziplinäre ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Es begründet ein Standesvergehen, wenn ein Rechtsanwalt mit dem bei ihm angestellten Rechtsanwaltsanwärter eine Vereinbarung dahin trifft, daß dieser einen bestimmten Prozentsatz der eingehenden Kosten jener Rechtssachen erhalten soll, die er nach Zuweisung durch den Anwalt bearbeitet.
Entscheidungstexte Ds 132/30 Entscheidungstext OGH 25.0... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Es begründet ein Standesvergehen, wenn ein Rechtsanwalt als Vertreter eines Gläubigers in einem Ausgleichsverfahren die Rückziehung eines von ihm gegen einen Bestätigungsbeschluß eingebrachten Rechtsmittels davon abhängig macht, daß dem von ihm vertretenen Gläubiger ohne Zustimmung der übrigen Gläubiger ein Sondervorteil zugewendet wird.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwaltsanwärter darf Aufträge seines Chefs, die gegen die Berufspflichten oder gegen die Ehre und das Ansehen des Standes verstoßen, nicht ausführen.
Entscheidungstexte Ds 17/30 Entscheidungstext OGH 15.05.1930 Ds 17/30 Veröff: SSt 10/42 Bkd 49/66 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Übereinkommen zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verteidiger in Strafsachen, wonach sich der Rechtsanwalt verpflichtet, den Reingewinn der ihn von dem Verteidiger in Strafsachen zugebrachten Vertretungen mit diesem zu teilen.
Entscheidungstexte Ds 96/29 Entscheidungstext OGH 17.04.1930 Ds 96/29 Veröff: SSt 10/39 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz:
Es begründet eine unzulässige Doppelvertretung, wenn ein Anwalt, der Konkursmasseverwalter war, nach Enthebung von diesem Amte die Verteidigung des Gemeinschuldners in dieser Kridasache übernimmt.
Entscheidungstexte Ds 16/29 Entscheidungstext OGH 26.09.1929 Ds 16/29 Veröff: SSt IX/81 Eur... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte. Es begründet eine Berufspflichtenverletzung und eine Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes, wenn ein Anwalt in Verfolgung der Privatrechte seines Klienten einem Beamten die Erstattung einer Disziplinaranzeige androht, um diesen zur Erfüllung seiner diesen Rechten entsprechenden persönlichen Pflichten zu zwingen.
Entscheidung... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz:
Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Rechtsanwaltsanwärter ist nur insolange möglich, als dieser in der Liste der Rechtsanwaltsanwärter eingetragen ist.
Entscheidungstexte Ds 84/28 Entscheidungstext OGH 28.02.1929 Ds 84/28 Veröff: SSt 9/20 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 J
Rechtssatz:
Abschluß eines Vertrages zwischen einem Rechtsanwalte und einem gewerblichen Arbeitgeberverbande, der die unentgeltliche Rechtsberatung der Verbandsmitglieder durch den vom Verbande aufgestellten Rechtsanwalt bezweckt.
Entscheidungstexte Ds 99/28 Entscheidungstext OGH 07.02.1929 Ds 99/28 Veröff: SSt IX/14 ... mehr lesen...