Norm
DSt 1872 §2 C1Rechtssatz
Wenn ein Rechtsanwalt von seiner Partei Kosten begehrt, deren Höhe maßlos ist, kann dies eine Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes, jedoch nicht auch eine Verletzung der Berufspflichten begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0055671Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2022