RS OGH 2015/6/25 Ds20/37, 28Os15/14m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.1937
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Norm

DSt 1872 §2 F

Rechtssatz

Es begründet eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Rechtsanwalt es trotz wiederholter Mahnung unterläßt, seinem Substituten die Substitutionskosten zu bezahlen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0055539

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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