Norm: DSt §1 DSt §17 DSt § 1 heute DSt § 1 gültig ab 01.06.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/1999 DSt § 1 gültig von 01.01.1991 bis 31.05.1999 DSt § 17 heute ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §17DSt 1990 §19 Abs3 litd StPO §39 ff A StPO §41 Abs2 StPO §281 Abs1 Z1a StPO § 39 heute StPO § 39 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 121/2016 StPO § 39 gültig von 01.09.2011 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2010 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz:
Wenn gegen einen Rechtsanwalt ein Strafverfahren wegen Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 StGB anhängig ist, ist die einstweilige Maßnahme der Entziehung des Vertretungsrechts zumindest vor dem Gericht, bei dem er unter Anklage steht und den diesem Gericht nachgeordneten Gerichten jedenfalls berechtigt. Wenn gegen einen Rechtsanwalt ein Strafverfahren wegen Vergehens der f... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz:
Die "Größe des Verschuldens" im Sinne des § 12 Abs 2 DSt ist im Rahmen des Verfahrens gemäß § 17 DSt nur insoweit zu prüfen, als bei Anordnung einer einstweiligen Maßnahme unter anderem auch auf "das Gewicht des dem Rechtsanwalt zur Last gelegten Disziplinarvergehens" (§ 17 Abs 1 letzter Satz DSt) Bedacht zu nehmen ist. Die "Größe des Verschuldens" im Sinne des Paragraph 12, Absatz 2, DSt ist im Rahmen ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz:
Eine - wenngleich noch nicht rechtskräftige - strafgerichtliche Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen des Verbrechens der Untreue und des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht rechtfertigt jedenfalls die Entziehung des Vertretungsrechts vor allen inländischen Gerichten und Verwaltungsbehörden (in Verbindung mit Überwachung der Kanzleiführung durch den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer) als vor... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat am 30. April 1986 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet und ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr in die Rechtsanwaltsliste eingetragen. Die klagende Partei behauptet, auf Grund einer Vertrauensschadenversicherung an Klienten des Beklagten Versicherungsleistungen in Höhe von S 1,482.381 erbracht zu haben. Gestützt auf § 67 VersVG und auf ein Anerkenntnis des Beklagten begehrt sie mit der am 24. April 1987 eingebrachten Klage den Ersatz d... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz:
Seit der Novelle 1980 (BGBl 1980/140) können Vorsichtsmaßregeln nicht nur "in dringenden Fällen" vorgenommen werden. Es liegt daher seit der Novelle 1980 im Ermessen der Disziplinarbehörde, wann eine solche Maßnahme zu treffen ist. Unabhängig davon vertritt die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission die Ansicht, daß jede Anklage unter den vormaligen gesetzlichen Begriff eines "dringenden F... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz:
Einstweilige Maßnahmen sollen nicht die Regel bilden, sondern nur ausnahmsweise beschlossen werden, wenn sie durch besondere Umstände etwa im Interesse von Ehre und Ansehen des Standes, dringend geboten sind. Nach Lage des Falls kann zufolge § 17 Abs 1 Z 1 DSt auch der Entzug der Vertretungsbefugnis nur vor allen Strafgerichten Österreichs ausreichend erscheinen (Maßnahme nach § 17 Abs 3 lit b statt nac... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17 ZPO §27 Abs1 ZPO §28 Abs2 ZPO § 27 heute ZPO § 27 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 27 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 ZPO § 27 gültig von 01.01... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17DSt 1872 §53
Rechtssatz:
Im Verfahren auf Grund einer Beschwerde gegen eine nach § 17 DSt ergriffene Maßnahme, ist eine vorgreifende Beurteilung des gleichfalls angefochtenen Streichungserkenntnisses nicht zulässig. Im Verfahren auf Grund einer Beschwerde gegen eine nach Paragraph 17, DSt ergriffene Maßnahme, ist eine vorgreifende Beurteilung des gleichfalls angefochtenen Streichungserkenntnisses nicht zulässig.
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Norm: DSt 1872 §17DSt 1872 §23DSt 1872 §24DSt 1872 §29 Abs2
Rechtssatz:
Im Disziplinarverfahren sind Vorerhebungen nicht zwingend vorgeschrieben.
Entscheidungstexte Bkd 28/75 Entscheidungstext OGH 13.09.1976 Bkd 28/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055269 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz:
Die Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft kann als Maßregel der Vorsicht auch vor Erhebung der Anklage, ja sogar im Stadium der Vorerhebungen ausgesprochen werden, wenn dies zum Schutze von Ehre und Ansehen des Standes oder zum Schutze der rechtssuchenden Bevölkerung notwendig erscheint.
Entscheidungstexte Bkd 29/74 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz:
Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Vorsichtsmaßregel im Sinne des § 17 DSt kann auf eine weitere Überprüfung des der erhobenen Anklage zugrundeliegenden Sachverhaltes im Disziplinarverfahren nicht eingegangen werden. Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Vorsichtsmaßregel im Sinne des Paragraph 17, DSt kann auf eine weitere Überprüfung des der erhobenen Anklage zugrundeliegend... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz:
1.) Der Schutz der Klientel ist zwar die vordringlichste, aber keineswegs die einzige Aufgabe, welcher die Bestimmung des § 17 DSt dienen will. Daher kann die vorläufige Einstellung der Anwaltschaft auch dann ausgesprochen werden, wenn es sich um Nachteile für die Rechtspflege, insbesondere aber um Nachteile für Ehre und Ansehen des Standes handelt. 1.) Der Schutz der Klientel ist zwar die vordringlichs... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz:
Die Maßregel nach § 17 DSt dient auch dem Schutz von Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes. Ehre und Ansehen des Standes sind schwerstens beeinträchtigt, wenn ein Rechtsanwaltsanwärter im Stadium einer gegen ihn eingeleiteten Voruntersuchung wegen Verbrechens der Verleitung zur falschen Zeugenaussage vor Gerichten und Behörden weiterhin als Parteienvertreter auftritt. Die Maßregel nach Paragraph 17, DSt d... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz:
Die Maßregel nach § 17 DSt dient auch dem Schutz von Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltstandes. Die Maßregel nach Paragraph 17, DSt dient auch dem Schutz von Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltstandes.
Entscheidungstexte Bkd 48/71 Entscheidungstext OGH 17.01.1972 Bkd 48/71 Veröff: AnwBl 1974,415 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §13 litbDSt 1872 §17
Rechtssatz:
Ist ein Rechtsanwalt ungeachtet der ausgesprochenen Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft - sei es gemäß § 13 lit b DSt 1872, sei es gemäß § 17 DSt 1872 - während der Zeit der Einstellung als Rechtsanwalt tätig geworden, dann schreibt § 13 lit b DSt 1872 den Ausspruch der Streichung zwingend vor. Auch die Verwaltung fremden Vermögens gehört zur Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Is... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz:
Zur Auslegung der Bestimmungen des § 17 DSt für Rechtsanwälte. Zur Auslegung der Bestimmungen des Paragraph 17, DSt für Rechtsanwälte.
Entscheidungstexte Ds 138/37 Entscheidungstext OGH 23.12.1937 Ds 138/37 Veröff: SSt 17/171 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1937:... mehr lesen...