Norm
DSt 1872 §17Rechtssatz
Im Verfahren auf Grund einer Beschwerde gegen eine nach § 17 DSt ergriffene Maßnahme, ist eine vorgreifende Beurteilung des gleichfalls angefochtenen Streichungserkenntnisses nicht zulässig.Im Verfahren auf Grund einer Beschwerde gegen eine nach Paragraph 17, DSt ergriffene Maßnahme, ist eine vorgreifende Beurteilung des gleichfalls angefochtenen Streichungserkenntnisses nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0055293Dokumentnummer
JJR_19791008_OGH0002_000BKD00036_7900000_001