RS OGH 1989/12/18 Bkd126/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1989
beobachten
merken

Norm

DSt 1872 §17

Rechtssatz

Wenn gegen einen Rechtsanwalt ein Strafverfahren wegen Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 StGB anhängig ist, ist die einstweilige Maßnahme der Entziehung des Vertretungsrechts zumindest vor dem Gericht, bei dem er unter Anklage steht und den diesem Gericht nachgeordneten Gerichten jedenfalls berechtigt.Wenn gegen einen Rechtsanwalt ein Strafverfahren wegen Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach Paragraph 288, Absatz eins, StGB anhängig ist, ist die einstweilige Maßnahme der Entziehung des Vertretungsrechts zumindest vor dem Gericht, bei dem er unter Anklage steht und den diesem Gericht nachgeordneten Gerichten jedenfalls berechtigt.

Entscheidungstexte

  • Bkd 126/89
    Entscheidungstext OGH 18.12.1989 Bkd 126/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0055244

Dokumentnummer

JJR_19891218_OGH0002_000BKD00126_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten