Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: BFA-VG 2014 §22a Abs1; B-VG Art135 Abs1; B-VG Art135 Abs3; B-VG Art87 Abs3 impl;Geschäftsverteilung BVwG §15 Abs1;Geschäftsverteilung BVwG §22 Abs4 Z1;Geschäftsverteilung BVwG §6 Abs2;Geschäftsverteilung BVwG §6 Abs4;GO BVwG 2014 §17 Abs1;GO BVwG 2014 §17 Abs2; VwGG §42 Abs2 Z2;VwRall... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §270; B-VG Art87 Abs3; FinStrG §68 Abs3; BAO § 270 heute BAO § 270 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 270 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zu... mehr lesen...
Am 6. Juli 2001 wurde Maria S, die Ehefrau des Beschwerdeführers, vor dem Gendarmerieposten H u. a. wegen des Verdachts der Übertretung des § 82 KFG vernommen. Dabei gab sie an, 1996 mit ihrem (schulpflichtigen) Sohn aus erster Ehe zu dem Beschwerdeführer nach Österreich gezogen zu sein. Ihr Sohn besuche seither die Schule in Mödling. Sie habe zwar einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, aber noch keinen Aufenthaltstitel erhalten. Daher dürfe sie sich nur für jeweils 90 Ta... mehr lesen...
Index: E3R E0220200010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art243 Abs2 litb;B-VG Art87 Abs3;
Rechtssatz: Verfassungsrechtlich ist eine feste Geschäftsverteilung für den Unabhängigen Finanzsenat als "unabhängige Instanz" iSd Art. 243 Abs. 2 lit. b ZK nicht geboten (vgl. den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 27. September 2004, Zl. B 20/04). European Case Law ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Richter des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und gehört zum Personenkreis nach § 24 Abs. 2 VwGG. Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 24. Oktober 1991 gab die belangte Beörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Präsidenten des OLG Wien (Dienstbehörde erster Instanz) vom 26. April 1991 keine Folge, mit dem dieser den Antrag des Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: B-VG Art87 Abs3;B-VG Art94;RDG §77 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Die Geschäftsverteilung des Personalsenates, aber auch die Unterlassung des Einsatzes eines "Vertretungsrichters" nach § 77 Abs 6 RDG sind als Akte der Gerichtsbarkeit der Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht aufgrund der Beschwerdeergänzung und des mit dieser vorgelegten angefochtenen Bescheides von folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht beim Landesgericht XY als Richter und damit zur Selbstvertretung nach § 24 VwGG berechtigt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 18. November 1993 machte der Beschwerdeführer für die Zeit vom 1. September 1989 bis 31. August 1993 im wesentlichen einen Anspruch auf zusätzlich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: B-VG Art130 Abs1;B-VG Art87 Abs2;B-VG Art87 Abs3;B-VG Art94;RDG §36;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die auf Grund des Art 87 Abs 2 und des Art 87 Abs 3 B-VG eingerichteten Personalsenate sind nach dem Gesetz zur Verteilung der gerichtlichen Geschäfte innerhalb eines Gerichtshofes beru... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den 1. Bezirk in Wien als Organ des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 4. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach den §§ 11, 33 Abs. 1 FinStrG als Beteiligter schuldig erkannt und deshalb nach § 33 Abs. 5 FinStrG zu einer Geldstrafe in der Höhe von S 300.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 6 Wochen) sowie zum Kostenersatz verurteilt. Die Berufung des Amtsbeauftragten wende... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2;B-VG Art87 Abs3;FinStrG §68 Abs3;
Rechtssatz: Das Finanzstrafgesetz sieht eine feste Geschäftsverteilung nach dem für Gerichte (Art 87 Abs 3 B-VG) geltenden Muster vor. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassunsgerichtshofes wird das verfassungesetzlich gewährleistete Recht auf das Verfahren vor d... mehr lesen...
I 1. Im Zusammenlegungsverfahren S hat das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 6. November bis 20. November 1989 den Zusammenlegungsplan (Bescheid vom 6. Oktober 1989) erlassen. 2. Die dagegen von den nunmehrigen Beschwerdeführern erhobene Berufung (vom 22. November 1989) hat der Landesagrarsenat beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (die belangte Behörde) mit Bescheid vom 11. Jänne... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §5 idF 1974/476;B-VG Art87 Abs3;MRK Art6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/13 86/07/0253 1 Stammrechtssatz Für die Agrarsenate ist vom Standpunkt ihrer Verfassungsmäßigkeit eine feste Geschäftsverteilung nicht erforderlich (Hinweis E 28.2.1989, 88/07/0062). ... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren M hat die Agrarbezirksbehörde Linz (ABB) durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 9. bis 23. April 1986 den Zusammenlegungsplan (Bescheid vom 3. April 1986) erlassen. In ihrer dagegen erhobenen Berufung beanstandeten die Beschwerdeführer, von denen Grundstücke in das Zusammenlegungsverfahren einbezogen worden waren, einen eingetretenen Flächenverlust sowie eine ungünstige Form und unzureichende Erschließung ihrer Abfindung. Mit Erkenntnis ... mehr lesen...
Index: L60754 Agrarbehörden Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte
Norm: AgrBehG OÖ §5 idF 1974/476;B-VG Art87 Abs3;MRK Art6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/13 86/07/0253 1 Stammrechtssatz Für die Agrarsenate ist vom Standpunkt ihrer Verfassungsmäßigkeit eine feste Geschäftsverteilung nicht erforderlich (Hinweis E 28.2.1989, 88/07/0062). ... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren Ottenthal hat die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 12. bis 26. November 1985 den Zusammenlegungsplan (Bescheid vom 14. Oktober 1985) erlassen. Die Berufung des Beschwerdeführers, der eine Beeinträchtigung des ihm zugewiesenen Abfindungsgrundstückes nn1 durch das diesem nahe gelegene, der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Gemeinde zugewiesene, zugleich insbesonde... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §5 idF 1974/476;B-VG Art87 Abs3;MRK Art6;
Rechtssatz: Für die Agrarsenate ist vom Standpunkt ihrer Verfassungsmäßigkeit eine feste Geschäftsverteilung nicht erforderlich (Hinweis E 28.2.1989, 88/07/0062). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Ämter der Landesregierungen10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AdLRegOrgG 1925 §3 Abs1;AVG §1;AVG §18 Abs4;B-VG Art103 Abs2;B-VG Art83 Abs2;B-VG Art87 Abs3;VwGG §42 Abs2 litb;VwRallg;ZPO §260 Abs4;ZPO §422 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für das Verwaltungsverfahren gibt es weder ein verfassungsg... mehr lesen...