Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6610 Wald- und Weideservituten
Norm: B-VG Art12 Abs1 Z3B-VG Art15 Abs6B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungÜG 1920 §3 Abs1AgrBehG §1 Abs1. AgrBehG §5AgrBehG §7 Abs1WWSGGKrnt Wald- und Weideservituten-LandesG §1, §41
Leitsatz: Keine Zuständigkeit der Agrarbehörden zur Feststellung des Bestandes
von Weiderechten auf fremden Grund und Boden nach den Bestimmungen
des Krnt. Wald- und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer war Eigentümer mehrerer Grundstücke, die im Wege der Zwangsversteigerung den Meistbietern zugeschlagen wurden. Mit - wörtlich weitgehend gleichlautenden - Bescheiden der Grundverkehrs-Bezirkskommission für den Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammer Litschau am Sitze der Bezirkshauptmannschaft Gmünd jeweils vom 5. Juli 1989, Zlen. 9-G-89183, 9-G-89184, 9-G-89185, 9-G-89186 und 9-G-89187, wurde gemäß §17 Abs2 des NÖ Grundverkehrsgesetz... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2 Nö GVG 1989 §17 Abs2
Leitsatz: Keine Beschwer des Verpflichteten des Versteigerungsverfahrens bei
Genehmigung des Zuschlages durch die Grundverkehrsbehörde;
Zurückweisung der Berufung des Beschwerdeführers daher zu Recht
Rechtssatz: Wie der Verfassungsgerichtshof wiederholt dargetan hat (vgl. VfSlg. 8992/1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten, gegen die Bundespolizeidirektion Salzburg gerichteten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß er am 4. Oktober 1986 um ungefähr 14.00 Uhr in der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Hallein von Beamten der Bundespolizeidirektion Salzburg (im Dienst der Strafjustiz) festgenommen, in das Gefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Salzburg überstellt, dort angehalten und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten, gegen die Bundespolizeidirektion Salzburg gerichteten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß er am 4. Oktober 1986 um ungefähr 14.00 Uhr in der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Hallein von Beamten der Bundespolizeidirektion Salzburg (im Dienst der Strafjustiz) festgenommen, in das Gefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Salzburg überstellt, dort angehalten und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten, gegen die Bundespolizeidirektion Salzburg gerichteten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß er am 4. Oktober 1986 um ungefähr 14.00 Uhr in der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Hallein von Beamten der Bundespolizeidirektion Salzburg (im Dienst der Strafjustiz) festgenommen, in das Gefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Salzburg überstellt, dort angehalten und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten, gegen die Bundespolizeidirektion Salzburg gerichteten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß er am 4. Oktober 1986 um ungefähr 14.00 Uhr in der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Hallein von Beamten der Bundespolizeidirektion Salzburg (im Dienst der Strafjustiz) festgenommen, in das Gefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Salzburg überstellt, dort angehalten und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten, gegen die Bundespolizeidirektion Salzburg gerichteten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß er am 4. Oktober 1986 um ungefähr 14.00 Uhr in der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Hallein von Beamten der Bundespolizeidirektion Salzburg (im Dienst der Strafjustiz) festgenommen, in das Gefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Salzburg überstellt, dort angehalten und ... mehr lesen...
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