Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2 / Ablehnung / der Zuständigkeit B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fah... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / Ablehnung / der Zuständigkeit B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fah... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fah... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / Ablehnung / der Zuständigkeit B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fah... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fah... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / Ablehnung / der Zuständigkeit B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fah... mehr lesen...
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